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Palästinenser wollen Autonomiebehörde wegen Folter vor Internationalen Strafgerichtshof bringen

Palästinenser wollen Autonomiebehörde wegen Folter vor Internationalen Strafgerichtshof bringen
Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (By jbdodane, CC BY-NC 2.0)

„Eine Gruppe von über 50 Palästinensern wird voraussichtlich den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ersuchen, die Folterungen, die sie seitens der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erleiden mussten, auf Kriegsverbrechen zu untersuchen. Die durch Uri Morad, dem Direktor für Internationales Recht am Jerusalemer Institut für Justiz (JIJ), und Rechtsanwalt Barak Kedem von der Anwaltskanzlei Arbus, Kedem und Tzur vertretene Gruppe an Palästinensern will versuchen, aus den Gerichtsurteilen zu profitieren, die bereits an den israelischen Zivilgerichten in dieser Angelegenheit gewonnen wurden. Das JIJ gab am Sonntag eine Erklärung ab, dass sie am Montag ihre Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen würden.

Im November 2018 hatte der Oberste Gerichtshof zwei Urteile mit einem Strafausmaß von insgesamt knapp 14 Millionen NIS gegen die PA effektiv bestätigt, bei denen es um die fälschliche Inhaftierung von 51 Palästinensern sowie um Anschuldigungen wegen Folter ging. (…) Im Juli 2017 gab es den ersten Fall dieser Art, bei dem ein israelisches Gericht entschieden hatte, dass 51 Palästinenser, die von der PA wegen ihrer Zusammenarbeit mit Israel gefoltert worden waren, die Autonomiebehörde auf Schadensersatz verklagen könnten. Die 1.860 Seiten starke Gerichtsentscheidung, die auf Dutzenden von Zeugenaussagen aus mehreren Jahren beruhte, war eine der bizarrsten seit Jahren, weil dabei palästinensische Bürger vor die Gerichte der israelischen ‚Besatzung‘ gezogen waren, um Gerechtigkeit für Misshandlungen durch ihre eigenen palästinensischen Exekutivorgane zu erlangen.

In der Entscheidung vom Juli 2017 hatte das Bezirksgericht mitgeteilt, dass die PA-Behörden viele der Kläger gefoltert hatten, und zwar durch ‚Schläge auf alle Körperteile, Schläge mit Bleirohren, das Auslöschen von Zigaretten auf ihren Körpern, das stundenlange Aufhängen in Folterpositionen und durch Aushungern‘. Einige der Kläger ‚waren auch extremer Hitze und Kälte ausgesetzt oder es wurde extrem heißes oder kaltes Wasser über sie gegossen‘, und die Behörden hatten die Ärzte angewiesen, gesunde Zähne herauszuziehen, anstatt die ungesunden Zähne zu behandeln. (…)

In jeder Phase der Verhandlungen hatte die PA bestritten, dass ihre Mitarbeiter die Folterungen durchgeführt hätten. Darüber hinaus hatte die PA alternativ behauptet, dass sie das Recht habe, Inhaftierte gefangen zu halten und unter Druck zu setzen, die durch Spionage oder Kooperation mit Israel die Sicherheit und lebenswichtige Interessen der PA gefährdeten. Sie argumentierte auch damit, dass Israel keine gerichtliche Zuständigkeit über diese Palästinenser habe, da sie Bürger der Palästinensischen Autonomiebehörde seien. Außerdem sagte die PA, dass die Abwicklung der Fälle unter das internationale Recht, und nicht in das örtliche israelische Gesetz über Körperverletzungen falle.

Mit Ausnahme von acht Klägern, die das Gericht als gewöhnliche Kriminelle betrachtete, hatten die Verteidigungsmaßnahmen der PA keinen Erfolg. Beachtenswert ist auch die folgende Stellungnahme des Gerichts: Wenn Palästinenser mit Israel kooperierten, um Terroranschläge auf Israelis zu vereiteln, sei die PA im Rahmen der Osloer Abkommen auch verpflichtet, diese Bemühungen zu unterstützen. Dementsprechend sagte das Gericht, die PA könne solche Palästinenser nicht als Kriminelle behandeln, geschweige denn foltern.“ (Yonah Jeremy Bob: „Palestinians to ask ICC to probe PA for allegedly torturing them“)

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