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Operation Luxor: Nicht »zweifelhafte Sachkenntnis«, aber fragwürdiger Journalismus

Bei den Hausdurchsungen im Rahmen der Operation Luxor wurden auch die Räumlichkeiten der Anas-Schakfeh-Stiftung durchsucht. (© imago images/Michael Kristen)
Bei den Hausdurchsungen im Rahmen der Operation Luxor wurden auch die Räumlichkeiten der Anas-Schakfeh-Stiftung durchsucht. (© imago images/Michael Kristen)

Die Salzburger Nachrichten verbreiteten die Unwahrheit über Terror-Ermittlungen, die ihnen vom Anwalt Anas Schakfehs aufgetischt wurde.

Sehr geehrte Redaktion der Salzburger Nachrichten,

Sie schrieben gestern in einem Artikel über aktuelle Entwicklungen infolge der sogenannten Operation Luxor, dass die Ermittlungen gegen die Anas-Schakfeh-Stiftung wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung eingestellt wurden. Im Zuge dessen führten Sie aus, dass im Juni zwei von der Staatsanwaltschaft bestellte Sachverständige für befangen erklärt worden waren. Sie schreiben unter Verweis auf Aussagen des Anwalts von Anas Schakfeh, Richard Soyer, die beiden Gutachter hätten »eine ›zweifelhafte Sachkunde‹ aufgewiesen«. Auch diesbezüglich habe das Oberlandesgericht Graz »›Klartext gesprochen‹, was ebenfalls nicht alltäglich sei«.

Nicht alltäglich ist hier tatsächlich etwas, allerdings ist es der Umstand, dass Sie diese Behauptungen Schakfehs bzw. seines Anwalts einfach weiterverbreiten, ohne sie zu prüfen. Denn die Abberufung der beiden Gutachter wegen eines möglichen Anscheins von Befangenheit durch das Oberlandesgericht beruhte einzig und allein darauf, dass einer der beiden – Jahre vor seiner Bestellung zum Sachverständigen in diesem Verfahren – in einer öffentlichen Diskussion bezweifelt hatte, ob einer der späteren Beschuldigten, der sich selbst als Kader der Muslimbruderschaft bezeichnet hatte, in Österreich einen Kindergarten betreiben können sollte.

Mit buchstäblich keinem einzigen Wort hat das Oberlandesgericht den Gutachtern »zweifelhafte Sachkunde« attestiert, weswegen auch die Behauptung, es habe darüber »Klartext gesprochen«, komplett haltlos ist. In einem Beschluss vom September 2021 hatte das Landesgericht für Strafsachen Graz im Gegensatz dazu ausdrücklich festgestellt, dass es »keinen begründeten Zweifel an der Sachkunde« der Sachverständigen gegeben hat.

Nun stehen Herr Schakfeh und sein Anwalt nicht unter Wahrheitspflicht und können daher behaupten, was sie wollen – auch wenn es sich dabei um reine Erfindungen handelt, wie im gegenständlichen Fall. Nicht nachvollziehbar ist aber, wieso Sie diese Behauptungen völlig unkritisch und offenbar ohne jegliche Prüfung wiedergeben. Ihre Leser sollten sich darauf verlassen können, dass die Salzburger Nachrichten nicht einfach ungefiltert blanke Unwahrheiten verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Markl
Mena-Watch – der unabhängige Nahost-Thinktank

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