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Israels Öffentlichkeitsarbeit hat keine Chance gegen antisemitische Ressentiments

Präsidentin Donoghue und die anderen IGH-Richter geben Ergebnis der Anhörung gegen Israel bekannt
Präsidentin Donoghue und die anderen IGH-Richter geben Ergebnis der Anhörung gegen Israel bekannt (© Imago Images / ANP)

Die Völkermord-Farce vor dem Internationalen Gerichtshof zeigt, dass es bei dieser Auseinandersetzung nicht um Öffentlichkeitsarbeit, sondern um grundlegende moralische Werte geht.

Irwin J. Mansdorf

Wer immer noch glaubte, Israels Problem sei nur schlechte Öffentlichkeitsarbeit, sollte sich die Verhandlung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über Südafrikas fadenscheinige Völkermord-Anklage gegen den jüdischen Staat ansehen.

Die Meinungen darüber, ob die IGH-Anhörung ein Sieg für Israel war oder nicht, gehen auseinander. Immerhin wurde nicht gefordert, dass Israel seinen Krieg gegen die Hamas einstellt. Aber allein, dass der Gedanke zugelassen wurde, Israel begehe möglicherweise einen Völkermord, sollte ausreichen, um zu zeigen, dass es die von den Menschen vertreten Grundwerte und keine von Israel vorzubringenden Erklärungen sein, die ein moralisches Urteil oder das Fehlen eines solchen begünstigen.

In dieser Frage hat der Internationale Gerichtshof kläglich versagt, als er zustimmte, die Klage Südafrikas überhaupt für eine Anhörung zuzulassen – und es gab nichts, das die israelische Öffentlichkeitsarbeit dagegen hätte tun können.

Das Versagen des IGH hatte mehrere Gründe. Erstens hat er eine Anklage ernst genommen, die einfach lächerlich und absurd war, wie jeder vernünftige Mensch erkennen würde. Doch hier waren Richter, die eigentlich das Recht vertreten sollten, nicht nur nicht in der Lage, ein angemessenes juristisches Urteil zu fällen, sondern auch den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Die Tatsache, dass in westlichen Demokratien ausgebildete Richter an dieser Farce beteiligt waren, ist sogar noch beunruhigender. Ebenso beunruhigend ist die Tatsache, dass das Abkommen zur Gründung des IGH im Gefolge eines Völkermords an den Juden von gestern geschlossen wurde, aber die Juden nicht vor einer klageführenden Partei schützen konnte, die den Juden von heute nicht weniger als einen solchen Völkermord wünscht.

Es gibt diejenigen, die das Argument vorbringen, Israel müsse einfach »die Wahrheit« über den Kampf sagen, den es gegen den Terror zu führen hat, aber es ist unvorstellbar, dass diese Richter diese Wahrheit nicht kannten. Es hat sie einfach nicht interessiert. Was hätten wir diesen Richtern den sagen können, was sie nicht schon wussten?

Dementsprechend waren die Widersprüchlichkeit und Scheinheiligkeit der juristischen Argumentation eklatant. Die juristischen Verrenkungen, auf die sich IGH-Präsidentin Joan E. Donoghue nun einließ, um zu erklären, warum das Gericht einen Völkermord durch Israels überhaupt als Möglichkeit betrachtet, hielt sie nicht für nötig, als sie 2017 von der Mehrheitsmeinung des Gerichts abwich und meinte, die gewaltsame Vertreibung der Chagossianer vom Chagos-Archipel durch Großbritannien (auf Geheiß der Vereinigten Staaten) im Jahr 1968 – ein Akt, den viele heute als ethnische Säuberung betrachten würden – sei nicht illegal gewesen.

Eine Norm für die einen, eine andere Norm für die anderen – so etwas nennt man wohl doppelte Standards.

Moral kann man nicht verkaufen

Kein noch so großes Maß an Öffentlichkeitsarbeit könnte einem Justizorgan etwas erklären, das unparteiisch sein soll, aber aus Richtern besteht, denen die moralische Klarheit fehlt, um Gut und Böse zu unterscheiden. Israel muss vielleicht die Entscheidungen des IGH anerkennen, aber das bedeutet nicht, dass diese Entscheidungen auch respektiert werden sollten.

Es ist eine Ironie des Schicksals, dass ein Land, in dem noch vor Kurzem Massen an Menschen für die Unabhängigkeit der Justiz auf die Straße gegangen sind, zum Gegenstand eines angeblich unabhängigen Gremiums geworden ist, das eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die vom israelischen Präsidenten Isaac Herzog als »Blutverleumdung« bezeichnet wurde. In einer lächerlichen Reaktion beschuldigte der IGH dann den in Israel für seine Mäßigung und sanftmütige Persönlichkeit bekannten Herzog, der »Aufwiegelung«, weil er sich eine Spreche bedient hatte, die jeder vernünftige Mensch nach dem von der Hamas verübten Angriffs für angemessen halten würde.

Wir haben es hier mit einem verzerrten Wertesystem zu tun, nicht mit einem Mangel an Informationen. Es ist unsinnig zu glauben, dass Israel nach den Gräueltaten der Hamas irgendetwas »erklären« müsste. Es ist sinnlos, weiterhin zu versuchen, Menschen mit verkommenen Moralvorstellungen davon zu überzeugen, dass Enthauptungen, Vergewaltigungen, Entführungen und willkürliche Morde falsch sind. Natürlich würden die IGH-Richter sagen, dass diese Handlungen schrecklich sind, aber sie handeln nicht nach dieser Überzeugung und schaffen eine Realität, in der das Opfer und nicht der Unterdrücker auf der Anklagebank sitzt.

Die IGH-Farce mag nicht den Tod der »Hasbara« bekannten Öffentlichkeitsarbeit bedeuten, aber erstere hat bewiesen, dass letztere lebenserhaltende Maßnahmen benötigt. Moral ist nicht etwas, das wie ein Hamburger bei McDonalds verkauft werden kann. Sie ist etwas, das sich aus der eigenen Kultur, den sozialen Erfahrungen und der Fähigkeit ergibt, auch angesichts korrupten wie korrumpierenden Drucks Standhaftigkeit zu zeigen.

Anstatt Energie und Ressourcen in die Überzeugung anderer zu investieren, wäre uns besser gedient, würden wir unseren Kampf fortsetzen, ein »Licht für die Völker« zu sein und das Richtige zu tun. Die moralischen Schwächen derjenigen, welche die Hamas als eine schützenswerte Organisation ansehen, sollte als Vorbild für das Böse dienen. Für jeden, der ein gutes Herz und einen logischen Verstand hat, ist dies etwas, das nicht erklärt werden muss.

Irwin J. (Yitzchak) Mansdorf, ist Fellow am Jerusalem Center of Public Affairs, spezialisiert auf politische Psychologie und Mitglied der Notfallabteilung des IDF Homefront Command. (Der Artikel erschien auf Englisch beim Jewish News Syndicate. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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