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Horst Pirker, die Therapeutin und der Vampir

Der Richter fand über den NEWS-Artikel deutliche Worte. (© imago images/Imaginechina-Tuchong)
Der Richter fand über den NEWS-Artikel deutliche Worte. (© imago images/Imaginechina-Tuchong)

Einer der unnötigsten Prozesse des Jahres endete, wie zu erwarten war: NEWS muss sich bezüglich des Textes, der Gegenstand der Klage war, den Vorwurf der Förderung von Antisemitismus gefallen lassen.

Die Vorgeschichte dürfte inzwischen bekannt sein: Unter der »tiefenpsychologischen Lupe« der Grazer »Philosophin und Psychotherapeutin Monika Wogrolly« veröffentlichte das österreichische Wochenmagazin NEWS eine Analyse der Persönlichkeiten von Wladimir Putin und Wolodymyr Selenskyj. Wogrolly kennt keinen der beiden Staatschefs persönlich. In der vierseitigen Coverstory »Die Psychologie der Macht« vom 15. April 2022, die an die Fernanalysen selbsternannter Adelsexpertinnen über die neuesten Zerwürfnisse in europäischen Königshäusern, zu denen sie keinen Zutritt haben, erinnert, vergleicht Wogrolly den jüdischen Präsidenten der Ukraine mit einem Vampir.

Dass in Österreich ein Jude im Jahr 2022 wieder mit einem Vampir verglichen werden könnte – nicht in irgendeinem rechtsradikalen Drecksblatt, sondern als Coverstory in einem Magazin, das niemand auch nur in die Nähe des Antisemitismusverdachts stellen würde –, war der Anlass für einen wortgewaltigen Kommentar des Publizisten Christian Ortner auf Mena-Watch, der den antisemitischen Charakter der NEWS-Story mit dem Mittel der Polemik kenntlich macht.

Darin heißt es unter anderem, »einen jüdischen Politiker mit einem ›Vampir‹ zu vergleichen, der das Blut braver Christenmenschen saugt, wagten in der Geschichte des deutschsprachigen Presswesens zuletzt etwa der Stürmer, der Völkische Beobachter und ähnliche Publikationen«. Und Ortner weiß, wovon er spricht: Er hat fast ein Jahr lang im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes gearbeitet, wo er tagtäglich mit hetzerischen Darstellungen von Juden in Wort und Bild – blutsaugend und mit Raffzähnen – in den genannten Publikationen konfrontiert war.

Der Eigentümer entschuldigt sich und klagt

Beide Texte blieben nicht unbemerkt, die Proteste gegen NEWS in Social Media und Printmedien mehrten sich. Der römisch-katholische Theologe Horst Jäggle erklärte in der FURCHE: »Dieser ›News‹-Artikel ist hochgradig antisemitisch.«

Der Eigentümer von NEWS, Horst Pirker, twitterte: »Den Vorwurf des Antisemitismus lasse ich umgehend von berufener Seite prüfen. Ist er berechtigt, ist eine Entschuldigung die Untergrenze …« Auf die Nachfrage von Mena-Watch, ob es denn schon Ergebnisse dieser Untersuchung gebe, antwortete Pirker auf Twitter:

»Die Ergebnisse gibt es; sie sind nicht eindeutig. Das reicht für mich persönlich aber aus, mich zu entschuldigen, weil ich nicht damit leben will, dass eine antisemitische Deutung einzelner Sätze eines langen Beitrags auch nur möglich und zulässig ist.«

Mit einer ernsthaften und aufrichtigen Entschuldigung wäre das Thema vom Tisch gewesen. Jedes Medium macht Fehler, niemand hält die NEWS-Redaktion für antisemitisch, Schwamm drüber.

Doch der Eigentümer von NEWS dürfte eine einigermaßen exotische Vorstellung von Entschuldigung haben: kurz nach dem oben zitierten Tweet hat er Mena-Watch und Christian Ortner auf Widerruf und Unterlassung geklagt.

Der Schuss ins eigene Knie …

DDr. Horst Pirker ist nicht nur ein langjähriger Medienprofi, seine VGN Medien Holding GmbH ist die größte Magazingruppe des Landes, sondern auch promovierter Betriebswirt und promovierter Jurist. Und auch wenn er nicht genau zu wissen scheint, was antisemitisch ist und was nicht, was der Streisand-Effekt ist, weiß er sicher.

Der Versuch, eine unliebsame Information mit einer Klage zu unterdrücken – im konkreten Fall, dass NEWS einen antisemitischen Text veröffentlicht hat –, erreicht das Gegenteil: die öffentliche Aufmerksamkeit steigert das Interesse nur noch mehr. So auch hier. Alle wesentlichen heimischen Medien haben über den Fall berichtet, die Presse zum Beispiel und der Standard, und sogar dem deutschen Spiegel war die Klage eine Story wert.

Die Klage ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil sie die Uneinsichtigkeit Pirkers manifestiert. Wenn es um Medienförderung und Inserate der öffentlichen Hand geht, wird Pirker nicht müde, »faire Bedingungen für Medienvielfalt« einzumahnen. Dass die größte Magazingruppe des Landes ein Medium verklagt, das seine Inhalte allen Lesern kostenlos und werbefrei zur Verfügung stellt, konterkariert jegliche Forderung nach Meinungsvielfalt und behindert den gegenseitigen journalistischen Austausch. Mena-Watch hat den Rückhalt seines Gründers und der finanzkräftigen Gruppe, in die es eingebunden ist. Nicht alle Blogs, NGOs, Thinktanks oder freien Autoren haben ähnliche Voraussetzungen, nicht alle können auf eine solche Klage mit der gleichen Gelassenheit reagieren.

… endet mit einem Glücksfall für NEWS

Auch wenn die heimischen Medien über das Urteil breit berichteten (exemplarisch Presse und Standard): Bei näherer Betrachtung ist das Urteil des Handelsgerichts Wien ein Glücksfall für NEWS und in weiterem Sinne für das ganze Land. Der antisemitische Text in NEWS wäre noch stärker ins Licht der Öffentlichkeit und internationaler Inserenten gerückt, hätte das Gericht der Klage stattgegeben. Man mag sich die Schlagzeilen deutscher Medien gar nicht vorstellen. »Österreichisches Gericht verbietet, antisemitischen Text antisemitisch zu nennen«, wäre noch die harmloseste gewesen.

Pirker nannte das Urteil auf Twitter »eine bittere Niederlage, die nachdenklich macht«. Warum die Niederlage bitter sein soll, erschließt sich mir aus diesem Grunde nicht. Aber Nachdenken kann nicht schaden und wird der Klägerin auch von Richter Peter Martschini nahegelegt: »Wenn schon die Autorin die Dinge nur andenkt (…), sollten die Verantwortlichen der Klägerin sie zu Ende denken, bevor sie einen Artikel veröffentlichen.«

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Klägerin hat noch Zeit, sich Rechtsmittel zu überlegen. Wir werden sehen, zu welchen Schlüssen die Verantwortlichen der Klägerin kommen, wenn sie Dinge zu Ende denken.

Hier finden Sie das Urteil zum Nachlesen.

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