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Wahlen 2021: Die westliche Illusion von “Hardlinern” und “Moderaten” im Iran

Der als Favorit gehandelte Ebrahim Raisi (mi.) bei seiner Registrierung als Präsdentschaftskandidat
Der als Favorit gehandelte Ebrahim Raisi (mi.) bei seiner Registrierung als Präsdentschaftskandidat (© Imago Images / NurPhoto)

Markus Wagner

Am 18. Juni 2021 soll in der Islamischen Republik Iran ein neuer Präsident gewählt werden; der amtierende Hassan Rohani darf nach zwei Amtszeiten nicht erneut antreten. Zahlreiche Beobachter wünschen sich abermals einen „moderaten“ Präsidenten und hoffen auf eine Verbesserung der menschenrechtlichen Lage, verkennen hierbei aber das Wesen iranischer (Un-)Staatlichkeit.

Fast 600 Kandidaten, darunter auch 40 Frauen, haben sich bis Mitte Mai für die Präsidentschaftswahlen in der Islamischen Republik Iran (IRI) registriert. Mag diese Zahl auf den ersten Blick ungewöhnlich hoch erscheinen, so ist sie im Vergleich zu den letzten Wahlen, wo sich noch 1.499 Männer und 137 Frauen als Kandidaten beworben hatten, doch drastisch gesunken, obwohl es per Gesetz jedem Iraner und jeder Iranerin möglich ist, sich für das Präsidentenamt zu bewerben.

Dabei unterliegt die Zulassung zur Wahl einem strengen Prozedere. So ließ schließlich der vom Obersten Geistlichen Führer Ali Khamenei eingesetzte Wächterrat, der die Kandidaten überprüft, diesmal lediglich sieben Bewerber zur Wahl zu; wenig überraschend findet sich keine Frau darunter.

Die besten Aussichten auf einen Sieg scheint Ebrahim Raisi zu haben, der einer der mächtigsten Männer des iranischen Justizwesens ist und als möglicher Nachfolger Ali Khameneis gehandelt wird. Er soll aber auch am sogenannten „Khomeini-Massaker“ 1988 beteiligt gewesen sein, bei dem Schätzungen zufolge mehr als 30.000 Oppositionelle hingerichtet wurden.

Nur der Westen glaubt das Märchen noch

Dass Prognosen zufolge die Wahlbeteiligung diesmal eher bescheiden ausfallen könnte, wofür auch die relativ niedrige Kandidatenanzahl spricht, könnte einerseits an der schlechten Wirtschaftslage des Landes in Folge der Corona- und Wirtschaftskrise liegen. Andererseits dürften die oppositionellen Teile der Bevölkerung sich durchaus darüber im Klaren sein, was sich im Westen mittlerweile zur staatskritischen Phrase verflüchtigt hat: würden Wahlen etwas ändern, wären sie verboten – besonders im Iran.

So kam es unter dem „Reformer“ Rohani zu Verfolgungen und Hinrichtungen von Oppositionellen sowie Vernichtungsdrohungen gegenüber Israel, ähnlich wie unter seinem Vorgänger Mahmud Ahmadinejad; und auch Mohammed Khatami, ein weiterer „Moderater“, ließ in seiner Amtszeit Journalisten und Oppositionelle hinrichten und unterstützte öffentlich den französischen Holocaustleugner Roger Garaudy.

Besonders unter Studenten scheint hierbei der antiwestliche und antisemitische Furor des Regimes zunehmend auf Ablehnung zu stoßen, wie sich etwa Anfang letzten Jahres zeigte, als große Teile der Studenten der Universität Teheran sich weigerten, auf die am Boden aufgemalten Flaggen der USA und Israels zu treten – und auch die regelmäßig aufflammenden Proteste gegen den Hijab-Zwang sprechen eine deutliche Sprache.

Rufe nach einem Ende der islamischen Republik sind auf Demonstrationen längst keine Seltenheit mehr. Vor diesem Hintergrund ist es umso verwunderlicher, dass westliche Beobachter der iranischen Präsidentschaftswahlen noch immer hoffnungsvoll auf „gemäßigte“ und „reformerische“ Kräfte blicken und sich von diesen grundlegende Änderungen erhoffen.

Kein klassischer Staat

Vielmehr scheint es, als wäre eine Reform innerhalb der engen Grenzen der „Islamischen Republik“ unmöglich. Bei dieser handelt es sich nämlich keineswegs um einen Staat, der mit herkömmlichen politologischen Begriffen zu fassen ist, sondern um eine einzigartige Herrschaftsform, die eine ebenso spezielle Ideologie hervorbringt.

Zentraler Bezugspunkt iranischer Herrschaft seit der Islamischen Revolution 1979 und der Installierung der welayat-e faqih („Statthalterschaft des Rechtsgelehrten“) ist die apokalyptisch vorgestellte Rückkehr des mythischen zwölften Imams, des Mahdi, der das eigentliche Staatsoberhaupt darstellt.

Diese Rückkehr vorzubereiten ist die Aufgabe seines Statthalters, des Obersten Geistlichen Führers, der eine Vielzahl an politischen und religiösen Ämtern innehat. Er ist nicht nur Oberbefehlshaber der Streitkräfte und unterzeichnet die Urkunde zur Ernennung des Staatspräsidenten, auch steht er der iranischen Verfassung zufolge über Judikative, Exekutive und Legislative.

Was auf den ersten Blick als diktatorische Allmacht erscheint, ist aber vielmehr Ausdruck einer tatsächlichen Zersplitterung des staatlichen Gewaltmonopols. Denn schon Ajatollah Khomeini, der erste Oberste Geistliche Führer, Vordenker und Begründer der Islamischen Republik Iran, begann mit der Gründung und Unterstützung zahlreicher staatlicher und nichtstaatlicher Stiftungen, Stäbe, Komitees und Organisationen das alte staatliche Gewaltmonopol des Shahs zugunsten miteinander konkurrierender Banden bzw. Rackets aufzulösen.

So besteht seither zwar einerseits das reguläre iranische Militär fort, doch etablierten sich ab 1979 die Revolutionsgarden als weitere um Macht ringende Gruppe. Diese verfügen über eigene Gefängnisse, einen eigenen Geheimdienst, sind alleine dem Revolutionsführer bzw. Obersten Geistlichen Führer gegenüber verantwortlich und besitzen darüber hinaus eine Vielzahl an Unternehmen und Organisationen, was sie zum wohl einflussreichsten finanziellen Akteur der islamischen Republik macht.

Seit dem iranischen Krieg gegen den Irak treten zudem die Basij als Sittenpolizei auf, werden zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt und nominierten schließlich auch einen eigenen Kandidaten zur Präsidentschaftswahl 2005: Mahmoud Ahmadinejad, der bei dieser Wahl, wie schon 2017, erneut antreten wollte, doch vom Wächterrat nicht zugelassen wurde.

Einigende Klammer

Ein einheitliches Gewaltmonopol innerhalb der IRI findet sich nicht, überschneiden sich doch die Kompetenzen der verschiedenen „staatlichen“ Gruppen, Räte und Kommissionen, und auch die Gerichtsbarkeit der IRI ist keineswegs einheitlich oder einfach mit anderen Staaten vergleichbar: neben herkömmlichen Gerichtshöfen findet sich eine Vielzahl an Sonder-, Militär- und Revolutionsgerichten.

Um aufgrund dieser Zersplitterung des Gewaltmonopols nicht zum failed state zu zerfallen oder in einen offenen, bewaffneten Konflikt der Rackets im Inneren der islamischen Republik überzugehen, ist ein einheitsstiftendes Moment nötig. Dieses machte Ayatollah Khomeini bereits in seinem 1970/71 erschienenen Buch „Der Islamische Staat“ in Form einer Feindbestimmung aus: „die Juden und ihre ausländischen Helfershelfer“, die „sich grundsätzlich gegen den Islam stellen“ würden.

Dieser Feind, der durchaus im Sinne Carl Schmitts als ein „totaler“ vorgestellt wird, sei es, der den „islamischen Staat“ nötig mache. Folgerichtig kommt seit 1979 kein Präsident des Iran ohne die – unzweifelhaft ernstgemeinten – Vernichtungsdrohungen gegenüber dem jüdischen Staat aus und selbst die inneriranischen Juden werden regelmäßig gezwungen, Erklärungen gegen Israel zu veröffentlichen.

Aber gerade dieses einigende Moment des eliminatorischen Antizionismus, das es auch auf internationaler Ebene vermag, Schiiten und Sunniten im Kampf gegen ihren „totalen Feind“ zu einigen, scheint im Nahen Osten und arabischen Raum zunehmend zu schwinden.

Die sogenannten „Abraham-Abkommen“ zwischen Israel und einigen arabischen Staaten sowie die bestehenden Friedensabkommen zwischen dem jüdischen Staat, Ägypten und Jordanien, untergraben die Hegemoniebestrebungen des iranischen Regimes. Zudem soll die Explosion in der Urananreicherungsanlage Natanz, die dem israelischen Geheimdienst zugeschrieben wird, einen Schaden über zehn Milliarden Dollar verursacht haben, wie Mahmud Ahmadinejad in einem TV-Interview behauptete, nachdem seine Kandidatur abgelehnt worden war.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Tausenden Raketen, die Mitte Mai aus dem Gaza-Streifen auf Israel abgefeuert wurden, „eine iranische Signatur tragen“, wie ein Sprecher des Islamischen Jihad im irakischen Fernsehen verlautbaren ließ. Es stellt dies den Versuch Teherans dar, wieder verstärkt Einfluss auf die Region zu bekommen und vor den anstehenden Wahlen Stärke zu demonstrieren.

Denn das Konzept der islamischen Republik, das stets auch für den Export in andere Länder gedacht war, scheint derzeit sowohl innerhalb wie außerhalb des Irans einiges an Attraktivität einzubüßen.

Markus Wagner studierte Geschichte in Graz und Wien. Er forscht und publiziert zu den Themen Antisemitismus, Islamismus und Psychoanalyse und arbeitet als Buchhändler. 

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