Die als Menschenrechtsanwältin auftretende UN-Sonderberichterstatterin für Palästinenser Francesca Albanese hat nach eigenen Angaben nie eine Anwaltsprüfung abgelegt, weshalb sie auch keine Zulassung als Rechtsanwältin besitzt.
Mike Wagenheim
In ihrer Bewerbung vom 23. November 2021 um das Amt der UN-Sonderberichterstatterin für palästinensische Rechte schrieb Francesca Albanese im Abschnitt Qualifikationen: »Ich bin eine internationale Anwältin mit fundierten Kenntnissen in Menschenrechtsgesetzgebung und humanitärem Völkerrecht, die ich durch ein Jurastudium und über siebzehn Jahre Berufserfahrung, darunter Feldarbeit bei den Vereinten Nationen, in der Wissenschaft und bei NGOs erworben habe.«
Albanese schrieb in ihrer Bewerbung für die Position, die sie seit Mai 2022 innehat, außerdem, sie sei »von Ausbildung und Berufung her Menschenrechtsanwältin« und es wäre ihr eine Ehre, diese Rolle »als Anwältin, als Frau und als jemand, der sich unermüdlich für Gerechtigkeit einsetzt«, zu übernehmen. Sie unterschrieb mit dem Hinweis, dass »alle Angaben in dieser Bewerbung wahrheitsgemäß, vollständig und in gutem Glauben gemacht sind«.
Doch obwohl sie auch in ihrer offiziellen UN-Biografie, auf ihrem Social-Media-Account und in ihrer Biografie an der School of Foreign Service der Georgetown University, wo sie als Wissenschaftlerin tätig ist, die Bezeichnung »internationale Anwältin« verwendet, erklärte sie gegenüber der italienischen Ausgabe von Vanity Fair in einem letzte Woche veröffentlichten Interview, dass sie die Anwaltsprüfung nie bestanden habe und daher keine Zulassung als Rechtsanwältin besitze. Eine fettgedruckte Überschrift besagt, dass »ihr auch vorgeworfen [wird], sich als ›Anwältin‹ zu bezeichnen, ohne die Prüfung für diesen Beruf abgelegt zu haben«.
»Ich lüge nie. Ich habe die Prüfung zur Rechtsanwältin nicht abgelegt, weil ich keine Rechtsanwältin bin und es auch nie werden wollte«, sagte Albanese gegenüber dem Magazin. »Ich habe Jura studiert und fast wie durch Zufall war ich verwirrt, weil ich gerade meinen Vater verloren hatte. Jetzt habe ich großen Respekt vor den Anwälten in Italien, die sich mit Menschenrechten befassen, aber vor 25, 30 Jahren gab es hier noch nicht das, was ich machen wollte.«
Bestenfalls irreführend
Francesca Albanese habe nun zugegeben, »dass sie nie eine Anwaltsprüfung abgelegt hat. Dennoch bezeichnete sie sich jahrelang öffentlich als ›internationale Anwältin‹, ein Titel, der die Zulassung und Befugnis zur Ausübung des Anwaltsberufs impliziert«, sagte der Geschäftsführer von UN Watch, Hillel Neuer in einer Reaktion. »In den meisten Rechtssystemen, darunter auch in Italien, wo sie lebt, und in den USA, wo die Georgetown University sie als Mitglied und als ›internationale Anwältin‹ führt, ist es bestenfalls irreführend und schlimmstenfalls rechtswidrig, sich ohne Zulassung als Anwältin zu bezeichnen.«
Als UN-Beamtin, die für die Einhaltung rechtlicher Standards zuständig sei, werfe Albaneses falsche Darstellung ihrer Qualifikationen ernsthafte ethische Bedenken auf, erklärte Neuer. »Dies ist ein weiteres Beispiel für ihre völlige Missachtung von Fakten und Rechenschaftspflicht.«
Im Abschnitt Ausbildung ihrer Bewerbung bei den Vereinten Nationen gab Albanese an, einen Master in Law in Menschenrecht von der School of Oriental and African Studies in London zu besitzen, wo sie von 2005 bis 2006 Vollzeitstudentin war. Außerdem gab sie an, 2022 im Rahmen der Legal Aid CGIL (Workers’ Union) »Rechtsberatung für undokumentierte Migranten aus Marokko nach Italien« geleistet zu haben.
Obwohl Albanese gegenüber Vanity Fair angibt, keine Juristin zu sein, bezeichnet sie sich in ihren sozialen Medien häufig als Anwältin. »Nennen Sie es ruhig so, wie es Ihrem System und Ihrem Gewissen am besten entspricht. Als Anwältin bin ich zu Präzision und Wissenschaftlichkeit verpflichtet. Das ist es, was Unparteilichkeit, Integrität und Objektivität bedeuten«, schrieb sie etwa im Dezember 2022.
Im April 2022 schrieb sie sie, es sei »ein Privileg, dich, meine liebe Noura, in den letzten zwölf Jahren als Freundin, Anwaltskollegin und Mitmutter begleitet zu haben«. Und am 30. April, weniger als einen Monat vor Erscheinen des Artikels in Vanity Fair, schrieb sie sie: »Ich hasse Israel nicht. Als Menschenrechtsanwältin lehne ich Menschenrechtsverletzungen, die Annexion von Gebieten mit Gewalt, Apartheid und andere Verbrechen entschieden ab.«
Der Professor für öffentliche Wirtschaft an der Universität im italienischen Pavia Riccardo Puglisi, erklärte, er habe Albaneses Qualifikationen schon lange angezweifelt. Der Professor wandte sich bereits im Februar 2024 wegen Albaneses Lebenslauf, in dem ganz oben »internationale Anwältin« stand, an Neuer. In Folge versuchte er, seinen Verdacht zu erhärten, kam jedoch aufgrund der Bürokratie bei der juristischen Zulassungsstelle in Mailand, wo Albanese angab, als Anwältin tätig zu sein, nicht weiter.
Der italienische Journalist Antonino Monteleone fragte Albanese daraufhin direkt nach ihrer Anwaltszulassung, woraufhin sie ihm über soziale Medien eine Kopie ihres Ausbildungszeugnisses schickte, das nur bestätigte, dass sie die standardmäßige zweijährige Ausbildung zwischen dem Jurastudium und der Anwaltsprüfung in Italien absolviert hatte. In einem inzwischen gelöschten öffentlichen Beitrag teilte Albanese Monteleone laut Puglisi mit, dass er von ihren Anwälten hören werde.
Das ganze Vorgehen war seltsam, »denn, wenn man beschuldigt wird, etwas nicht bestanden zu haben, ist es lächerlich, den vorhergegangenen Schritt anzugeben«, sagte Puglisi unter Bezug auf die zweijährige Ausbildung vor der Anwaltsprüfung. »Das wäre so, als würde ich sagen, dass ich einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften habe und dann belege, dass ich die ersten drei Prüfungen bestanden habe. Das ist albern, aber genau das ist passiert.«
Vehemente US-Kritik
Das Jewish News Syndicate bat Albaneses Büro, das Büro für Sonderverfahren der Vereinten Nationen und das Büro für Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Albanese in ihre Position berufen hatte, um eine Stellungnahme. Albanese, die als »unabhängige Expertin« gilt, welche die UNO berät, kann auf eine lange Geschichte antisemitischer Äußerungen und Verunglimpfungen Israels zurückblicken. Obwohl Regierungen, darunter die Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland, ihren Judenhass verurteilt haben, hat der UN-Menschenrechtsrat ihr Mandat kürzlich trotz Einwänden mehrerer Länder um weitere drei Jahre verlängert.
Am 15. April erklärte die US-Vertretung bei den Vereinten Nationen, dass Washington die neuerliche »Amtszeit von Francesca Albanese als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten weiterhin scharf verurteilt. Die Unterstützung des Menschenrechtsrats für Frau Albanese ist ein weiteres Beispiel dafür, warum Präsident Trump angeordnet hat, dass die Vereinigten Staaten ihre gesamte Beteiligung am Menschenrechtsrat einstellen. Das Verhalten von Frau Albanese macht auch deutlich, dass die Vereinten Nationen antisemitischen Hass, Vorurteile gegenüber Israel und die Legitimierung von Terrorismus tolerieren.«
Neuer erklärte, die Enthüllung, dass Albanese nie die Anwaltsprüfung abgelegt habe, »verstärkt unsere Forderung an US-Außenminister Marco Rubio, offiziell anzuerkennen, dass Albanese kein gültiges UN-Mandat mehr innehat, nur noch mehr«, und forderte Rubio auf, »zu erklären, dass sie daher keinen Anspruch mehr auf diplomatische Immunität hat«. Neuers Meinung nach sollte »sie sanktioniert, verklagt und ihr die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert werden«.
Der Text erschien auf Englisch zuerst beim Jewish News Syndicate. (Übersetzung von Alexander Gruber.)