Wieso die UNO eine Konferenz über Folter verschiebt

Logo des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (Quelle: www2.ohchr.org, gemeinfrei)

Nachdem es harsche Kritik am Veranstaltungsort gegeben hatte, hat die UNO eine in Kairo geplante Konferenz über Folter „verschoben“. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Die Veranstaltung mit dem Titel „Folter definieren und bestrafen“ hätte am 4. und 5. September in der ägyptischen Hauptstadt stattfinden sollen, ausgerichtet vom Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und Ägyptens staatlichem Nationalrat für Menschenrechte, der 2003 unter Beteiligung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Butros Ghali gegründet wurde und von der EU unterstützt wird. Die Wahl des Veranstaltungsorts war auf Proteste von Menschenrechtsgruppen gestoßen, die Ägypten vorwerfen, in Gefängnissen zu foltern und anderweitig Menschenrechte zu verletzen.

Wieso die UNO eine Konferenz über Folter verschiebt
Logo des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (Quelle: www2.ohchr.org, Gemeinfrei)

Laut einem Entwurf der Tagesordnung, aus dem der Guardian zitiert, sollte Nils Melzer, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, auf der Konferenz zusammen mit ägyptischen Regierungsvertretern über ein Verbot von Folter diskutieren.

Rupert Colville, ein Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, sagte der Zeitung, man habe sich entschieden, die Konferenz zu verschieben, nachdem man vom „wachsenden Unbehagen in einigen Teilen der NGO-Community bezüglich der Wahl des Veranstaltungsorts“ erfahren habe. Über das weitere Vorgehen müsse nun beraten werden. Gleichzeitig verteidigte Colville die ursprüngliche Entscheidung, die Konferenz in Ägypten abzuhalten: „Es hat selbstverständlich eine Menge Wert, eine Konferenz, die darauf zielt, Folter in einem Land (und dem größeren Umkreis) zu vermindern, dort abzuhalten, wo Folter stattfindet.“ Das sei sinnvoller, „als zu den Bekehrten zu predigen, in Ländern, wo Folter nie stattfindet – beispielsweise in Wien oder Oslo oder dergleichen.“

Menschenrechtsorganisationen sprechen von Farce

Aida Seif el-Dawla, eine Sprecherin des El-Nadim-Zentrums für die Rehabilitation von Opfern von Gewalt und Folter in Kairo, ist anderer Meinung: „Das ist eine Farce“, sagt sie, und weist auf die alltägliche Folter durch Polizei und Sicherheitskräfte, auf Todesfälle durch Folter und auf unerträgliche Verhältnisse in Ägyptens Gefängnissen hin. „Das ganze Gefängnissystem steht außerhalb des Gesetzes – und wenn sich jemand darüber beschwert, muss er einen hohen Preis zahlen.“

Das El-Nadim-Zentrum war im Februar 2017 von der Regierung unter Angabe formaler Gründe aufgelöst, sein Vermögen eingezogen worden. Derzeit operiert es mit eingeschränkter Kapazität. Es dokumentiert Folter und andere Formen der Gewalt und bietet Beratung für Opfer von Folter und Vergewaltigung. Vertreter des El-Nadim-Zentrums halten die Auflösung für politisch motiviert; es sei der Regierung ein Dorn im Auge, weil es sich gegen Folter, Todesfälle in der Haft und die Straffreiheit für Täter einsetze.

Laut dem Guardian weigerten sich viele Organisationen, die sich gegen Folter einsetzen, an der Kairoer Konferenz teilzunehmen, andere wiederum seien gar nicht erst eingeladen worden. Im Bericht des US State Department zur Lage der Menschenrechte in Ägypten werden u.a. folgende Menschenrechtsverletzungen aufgeführt, die Ägyptens staatlichen Organen zur Last gelegt werden: Willkürliche Tötungen; erzwungenes Verschwinden [von politischen Gegnern; S.F.]; Folter; willkürliche Verhaftung; brutale und lebensbedrohliche Verhältnisse in den Gefängnissen; politische Gefangene; willkürliches und ungesetzliches Eingreifen in die Privatsphäre; willkürliche Verhaftung und Verfolgung von lesbischen, schwulen, Transgender- und intersexuellen Personen (LGBTI); Gewalt gegen LGBTI-Personen und Angehörige anderer Minderheiten; erzwungene Kinderarbeit. Die Regierung gehe „inkonsequent“ gegen diejenigen vor, die für diese Verbrechen verantwortlich sind, so der Bericht. In den „meisten Fällen“ gehe die Regierung Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen „nicht gründlich nach“. Das betreffe auch die meisten Fälle von Gewalt durch Sicherheitskräfte, was zu einem „Umfeld der Straffreiheit“ führe. „Es gab [im Berichtszeitraum] zahlreiche Berichte darüber, dass die Regierung oder ihre Agenten willkürliche oder ungesetzliche Tötungen verüben, darunter Fälle, die sich ereigneten, während Verhaftungen durchgeführt wurden oder bei Streitigkeiten mit Zivilisten. … Es gab Fälle, wo Personen zu Tode gefoltert wurden und andere Anschuldigungen, die Tötungen in Gefängnissen und Arrestzentren betreffen.“ In einigen Fällen habe die Regierung Täter angeklagt und verurteilt, so der Bericht.

Keine Handhabe gegen Folter

Die in der Schweiz ansässige Organisation Alkarama, die sich gegen Folter und für Rechtsstaatlichkeit in arabischen Ländern einsetzt, fragt auf ihrer Website, wozu internationale Übereinkünfte gut seien, wenn sie an der Praxis nichts änderten. „Obwohl die meisten arabischen Staaten der UNCAT [UN-Komitee gegen Folter; S.F.] angehören (Ausnahmen sind der Oman und der Sudan), erhält Alkamara jedes Jahr Hunderte von Fällen aus der ganzen Region.“ In der UNO seien immer wieder die gleichen Taktiken zu erkennen:

  • „Lange Verzögerungen beim Einreichen der nationalen Berichte (2012 reichte Mauretanien seinen nationalen Bericht mit sieben Jahren Verspätung ein, Saudi-Arabien lag 2015 fünf Jahre in Verzug)“
  • „Falsche Darstellung der Situation vor Ort, indem ein günstiges Bild der Wirklichkeit gezeichnet wird (der Irak behauptete im Juli 2015, es gebe im Land überhaupt keine Folter)“
  • „Die eingereichten Berichte werden mit irrelevanten Informationen überschwemmt, eine schlechte Angewohnheit, die von allen arabischen Ländern geteilt wird.“

Eine weitere Schwierigkeit sei der Mangel an Instanzen, bei denen Fälle von Folter vorgebracht werden könnten. Obwohl Artikel 20 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen dem UN-Komitee gegen Folter (UNCAT) die Befugnis gebe, bei Klagen über systematische Folter vertrauliche Ermittlungen einzuleiten, hätten bislang nur der Libanon und Bahrain solche Ermittlungen zugelassen. Andere arabische Staaten wie Saudi-Arabien, Syrien, der Irak oder die Vereinigten Arabischen Emirate würden solche Missionen nicht erlauben. Auch gebe es laut Artikel 22 der Konvention das Recht der CAT, von Individuen, die angeben, von Vertretern staatlicher Organe gefoltert worden zu sein, Beschwerden entgegenzunehmen. Dieser Grundsatz werde bislang lediglich von Marokko, Tunesien und Algerien anerkannt.

[Anmerkung der Redaktion: Sie können sich diesen Artikel vorlesen lassen, indem Sie auf das „Play“-Symbol über dem Text klicken. Das ist ein Pilotprojekt, die Software befindet sich in der Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback an info@mena-watch.com.]

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