Erweiterte Suche

Todesstrafe für Glaubensabtrünnige

Todesstrafe für GlaubensabtrünnigeSehr geehrte Redaktion der Salzburger Nachrichten,

in seinem Artikel „Konvertiten stoßen auf beiden Seiten auf Vorbehalte“ schreibt Josef Bruckmoser, die aufgrund ihrer Konversion als „Abtrünnige“ geltenden Menschen „befürchten Repression durch ihre Familie und ihren Freundeskreis“. Probleme würden sich auch bei Asylverfahren ergeben, weil Konvertiten im Verdacht stünden, sich durch einen Religionswechsel Vorteile verschaffen zu wollen. In Deutschland werde etwa diskutiert, „ob Flüchtlinge aus dem Iran noch in das streng schiitische Land abgeschoben werden könnten, wenn sie zum Christentum übergetreten seien.“ Dabei lässt Bruckmoser unerwähnt, dass es nicht bloß um „Repression durch ihre Familie und ihren Freundeskreis“ geht, der Konvertiten ausgesetzt sind, sondern um weitaus mehr. Glaubensabfälligen vom Islam drohen gemäß dem islamischen Recht schwerwiegende persönliche Konsequenzen. In mehreren islamischen Ländern, darunter der Iran, Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan, Somalia, der Sudan und der Jemen, ist bis heute die Verhängung von Todesurteilen gegen Abtrünnige vom Islam möglich – eine nicht ganz unwichtige Hintergrundinformation, die Bruckmoser den Lesern der SN vorenthalten hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Florian Markl
Mena Watch – der unabhängige Nahost-Thinktank

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren sowie ein Editorial des Herausgebers.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte oder direkt über Ihren PayPal Account. 

Mehr zu den Themen

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sprechen Tachles!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie einen unabhängigen Blickzu den Geschehnissen im Nahen Osten.
Bonus: Wöchentliches Editorial unseres Herausgebers!

Nur einmal wöchentlich. Versprochen!