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Funktionär der Terrororganisation PFLP darf in Berlin nicht auftreten

Die Berliner Behörden haben Khaled Barakat, einem hochrangigen Funktionär der palästinensisch-arabischen Terrororganisation PFLP, am 22. Juni einen geplanten Auftritt sowie jegliche politische Betätigung untersagt. Das berichteten die mit der PFLP verbundenen Websites Eletronic Intifada und Samidoun sowie daraufhin auch die israelische Tageszeitung Jerusalem Post. Ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung hat das Verbot des Auftritts gegenüber Mena Watch bestätigt.

Die PFLP ist eine linksextreme, marxistisch-leninistische Organisation, die aber stets mit den rechtsextrem-islamistischen Organisationen Hamas und Islamischer Dschihad kooperiert und gemeinsam mit diesen Mordanschläge verübt. Es war die PFLP, die Ende der 1960er Jahre Flugzeugentführungen als Mittel der politischen Erpressung weltweit populär machte.

Während der „zweiten Intifada“ verübte die PFLP zahlreiche Selbstmordanschläge und ermordete im Oktober 2001 den israelischen Tourismusminister Rehavam Ze’evi. Der PFLP gehörten auch Ghassan und Oday Abu Jamal an, die beiden Cousins, die am 18. November 2014 mit Hackmessern und Gewehren bewaffnet während des Morgengebets in die Jerusalemer Kehilat-Bnei-Torah-Synagoge gingen und ein Blutbad unter den Betenden anrichteten. Die PFLP-Führung lobte die Tat.

Während die PFLP in Israel kaltblütig Zivilisten ermordet und in Stücke hackt, schickt sie immer wieder Funktionäre nach Westeuropa, um hier Propaganda für „BDS“, die angeblich „gewaltfreie“ Kampagne der „palästinensischen Zivilgesellschaft“ zu machen. Die Auftraggeber bzw. Helfer der Mörder und die Redner, die im Ausland gegen Israel hetzen, sind zum Teil dieselben Leute. Die israelische Regierung spricht deshalb von „Terroristen in Anzügen“.

Zu diesen Terroristen gehört Leila Khaled, die 2016 auf einem Familienfest in Wuppertal, im selben Jahr im Österreichisch-Arabischen Kulturzentrum (OKAZ) in Wien und 2017 sogar bei einer Veranstaltung im Europaparlament auftreten durfte (anschließend erließ das EU-Parlament eine Regel, die verurteilten Terroristen den Zutritt zum Parlamentsgebäude untersagt, so dass dies nicht wieder vorkommen wird).

Besonderes Augenmerk richtet die PFLP seit einiger Zeit auf die deutsche Hauptstadt. Eine BDS-Gruppe lud im Frühjahr die verurteilte PFLP-Terroristin und Doppelmörderin Rasmea Odeh zu einer Veranstaltung nach Berlin ein. Doch sie bekam dort keine Bühne; die Innenverwaltung des Senats untersagte Odeh, sich politisch zu betätigen. Zugleich wurde ihr Schengen-Visum aufgehoben.

Funktionär der Terrororganisation PFLP darf in Berlin nicht auftreten
Ahamd Sa’adat (Quelle: Screenshot Youtube)

Nun also Khaled Barakat. Barakat wird auf der arabischen Website der PFLP als Mitglied des Zentralkomitees der PFLP bezeichnet (so etwa in diesem Text, in dem Barakat mit den Worten zitiert wird, die PFLP werde keinem Nationalrat beitreten, dem nicht auch die Hamas und der Islamische Dschihad angehören).

Barakat leitet zudem die „Kampagne zur Freilassung von Ahmad Sa’adat“. Sa’adat wurde wegen des Mordes an Tourismusminister Rehavam Ze’evi in Israel zu lebenslanger Haft verurteilt. Dem internationalen, englisch- und deutschsprachigen Publikum hingegen wird Barakat stets als „palästinensischer Schriftsteller“ oder „Journalist“ vorgestellt. So heißt es auf der englischsprachigen Website von Samidoun (einem Netzwerk, das sich für inhaftierte Terroristen einsetzt) etwa:

„Die Repression gegen den Einsatz für palästinensische Rechte in Deutschland ging letzten Abend … weiter, als dem palästinensischen Schriftsteller Khaled Barakat von den Berliner Behörden verboten wurde, eine Rede zum sogenannten ‚Deal des Jahrhunderts’ zu halten, der von Donald Trump vorangetrieben wird …

Ihm wurde zudem verboten, sich bis zum 31. Juli in Deutschland an jeglichen politischen Aktivitäten zu beteiligen, sei es direkt (persönlich) oder ‚indirekt’ (über Video). Dieser empörende Anschlag auf die Redefreiheit ist nur der jüngste Angriff auf palästinensische Rechte, der von der deutschen Regierung durchgeführt wurde.“

Und Electronic Intifada schreibt: „Deutschland droht einem Journalisten mit Gefängnis, weil er über Palästina reden will.“ Mena Watch bat den Berliner Senat, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen, er unterdrücke die Redefreiheit. Ein Sprecher der Innenverwaltung teilte daraufhin per E-Mail mit:

„Die Vorwürfe weisen wir strikt zurück. Sie sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlage. Richtig ist, dass der Person Ende Juni die Teilnahme an einer geplanten Veranstaltung untersagt sowie ein politisches Betätigungsverbot im Zusammenhang mit der PFLP bis zum 31.7.2019 durch die Ausländerbehörde Berlin erlassen wurde.

Rechtsgrundlage für das Verbot und die Beschränkung der politischen Betätigung ist § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Demnach kann die politische Betätigung eines Ausländers beschränkt oder untersagt werden, soweit sie die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. Diese Voraussetzungen liegen vor.“

Funktionär der Terrororganisation PFLP darf in Berlin nicht auftretenEine solche klare Haltung wünscht man sich auch anderswo. Sowohl die PFLP als auch die Hisbollah sind in der Bundesrepublik nicht verboten, dürfen also etwa unbehelligt und legal Spenden sammeln. Kritik gibt es auch daran, dass Barakat überhaupt nach Deutschland einreisen durfte – das hat das Bundesinnenministerium zu verantworten. Efraim Zuroff, der Leiter des israelischen Büros des Simon Wiesenthal Center (SWC) sagte der Jerusalem Post:

„Die jüngste Entscheidung der deutschen Behörden, den PFLP-Aktivisten Khaled Barakat nach Deutschland einreisen zu lassen, ihm aber zu verbieten, öffentlich zu reden, ist ein törichter Versuch, es allen Seiten in dem Konflikt recht zu machen.

Auch wenn Barakat in Deutschland nicht öffentlich reden kann, hindert ihn das Verbot nicht daran, örtliche Terrorunterstützer zu treffen, neue PFLP-Mitglieder einzuschreiben, Geld zur Terrorfinanzierung zu sammeln und wer weiß, was noch.“

Wie „so oft bei der derzeitigen deutschen Regierung“ spiele der Versuch, „es allen recht zu machen, letztlich Israels Feinden in die Hände“, so Zuroff. „Wenn Israels Sicherheit tatsächlich im Interesse der Bundesrepublik läge, dann wären die Hisbollah und die PFLP schon vor Jahren zu Terrororganisationen erklärt worden.“

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