Deutsches Gericht bestätigt: Kuwait Airways darf Israelis diskriminieren

Kuwait airways weigert sich, israelische Passagiere zu befördern
Kuwait airways weigert sich, israelische Passagiere zu befördern

Von Alex Feuerherdt

Eine kuwaitische Airline weigert sich, israelische Fluggäste zu befördern – auch dann, wenn diese von Deutschland aus fliegen und in Kuwait lediglich einen kurzen Zwischenstopp einlegen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat nun ein Urteil bekräftigt, nach dem diese Praxis, die auf einem antiisraelischen Boykottgesetz beruht, rechtens ist. Die Konsequenz sollte ein Start- und Landeverbot für die Fluggesellschaft in Deutschland sein.

Die staatliche kuwaitische Fluggesellschaft Kuwait Airways darf weiterhin Israelis diskriminieren. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main. Zu dieser war es gekommen, weil der in Deutschland lebende israelische Staatsbürger Adar M. eine Berufungsklage gegen die Airline angestrengt hatte. Das Frankfurter Landgericht hatte im November 2017 geurteilt, dass Kuwait Airways  keine Israelis befördern muss, die mit ihr von Deutschland aus in ein anderes Land reisen wollen. Denn dem Unternehmen sei es nicht zuzumuten, die Flugbuchung eines Bürgers des jüdischen Staates zu akzeptieren, weil es damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln seines eigenen Staates begehe und es deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden.

Daher habe die Fluggesellschaft rechtmäßig gehandelt, als sie Ende Juni 2016 den Ticketkauf von Adar M. stornierte. Der israelische Student wollte mit Kuwait Airways von Frankfurt über Kuwait City nach Bangkok fliegen. Das lehnte die Airline mit der Begründung ab, das kuwaitische Gesetz erlaube keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Israelis. Außerdem sei israelischen Staatsbürgern die Einreise in den Golfstaat, wie sie bei einem Zwischenstopp notwendig werde, grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohten drakonische Strafen.

Adar M. hatte Kuwait Airways daraufhin verklagt. Sein Anwalt Nathan Gelbart sagte seinerzeit: „Wir können dieses Gesetz hier nicht berücksichtigen, das ist diskriminierend.“ Hinzu komme, dass das Flugzeug ein öffentliches Verkehrsmittel sei. Wenn Kuwait Airways  das Angebot unterbreite, Passagiere von Frankfurt nach Bangkok zu fliegen, müsse sich das Unternehmen auch an die internationalen Regeln halten. Neben einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sah Gelbart auch eine Verletzung des deutschen Luftverkehrsgesetzes, das Fluggesellschaften dazu verpflichtet, prinzipiell jeden zahlenden Fluggast zu befördern. Wenn Kuwait Airways das nicht könne, müsse die Airline „solche Strecken einstellen“. Genau das war in den USA und der Schweiz geschehen. Dort war die Fluggesellschaft behördlich dazu verpflichtet worden, Israelis mitzunehmen. Sie weigerte sich jedoch und strich stattdessen die betreffenden Flüge aus ihrem Angebot.

Antisemitisches Boykottgesetz

Die Grundlage für die Stornierung des Flugtickets von Adar M. durch Kuwait Airways bildete das kuwaitische „Einheitsgesetz zum Israel-Boykott“ aus dem Jahr 1964, das nicht nur Israelis, sondern auch Organisationen und Personen betrifft, die „im Auftrag oder im Interesse Israels handeln, ungeachtet wo sie leben“ – ein deutlicher Hinweis darauf, dass es nicht nur um die Staatsangehörigkeit geht, sondern dass alle Juden gemeint sind. Denn in der antisemitischen Logik sind sie allesamt Agenten des „zionistischen Feindes“. Jeder, den das Emirat auch nur entfernt verdächtigt, in irgendeiner Verbindung mit Israel zu stehen, wird zum Kollaborateur, der „mit einer empfindlichen Gefängnisstrafe und harter Gefängnisarbeit zwischen drei und zehn Jahren bestraft“ wird, wie es im Gesetz heißt.

Deutsches Gericht bestätigt: Kuwait Airways darf Israelis diskriminierenDas Frankfurter OLG hat die Entscheidung des Landgerichts nun in der Sache bestätigt. Im Urteil zur Berufungsverhandlung, das Mena Watch vorliegt, heißt es zwar, das Boykottgesetz sei „nach deutschem Verständnis inhaltlich inakzeptabel“ und bewirke eine „Kollektivbestrafung“. Es ziele darauf ab, „Personen wegen ihrer Abstammung und Herkunft zu diskriminieren“, und sei deshalb mit den in Deutschland geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar. Auch hätten kuwaitische Rechtsvorschriften – im Unterschied beispielsweise zu einem UN-Embargo – in Deutschland nicht unbedingt eine Wirkung. Dennoch stelle die „faktische Existenz“ des Gesetzes ein „Leistungshindernis“ dar. Der kuwaitische Staat dürfe aufgrund seiner „völkerrechtlich anerkannten Gebietshoheit“ bestimmen, unter welchen Bedingungen sein Staatsgebiet betreten werden darf.

Weiter wird im Urteil ausgeführt, der 16. Zivilsenat des OLG verkenne nicht, dass es „unbefriedigend“ sei, wenn Kuwait Airways aufgrund des staatlichen antiisraelischen Boykottgesetzes an seiner Praxis festhalten könne, „von der Bundesrepublik Deutschland aus Fluggäste israelischer Staatsbürgerschaft nicht auf solchen Flügen zu befördern, die einen Zwischenstopp in Kuwait-Stadt vorsehen“. Hier eine Änderung herbeizuführen, sei jedoch „der Außen- und Rechtspolitik vorbehalten und nicht Aufgabe der Gerichte“. Diese hätten lediglich festzustellen gehabt, ob das Vorgehen der Fluggesellschaft rechtmäßig war. Das sei der Fall gewesen, zumal eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht vom Antidiskriminierungsgesetz abgedeckt sei und der Kläger außerdem die Möglichkeit gehabt hätte, mit einer anderen Airline nach Bangkok zu reisen.

Entzug der Start- und Landerechte

Der Anwalt von Adar M., Nathan Gelbart, ist enttäuscht von der Entscheidung: „Es ist für mich schwer zu akzeptieren, dass diese Gesellschaft weiterhin Flüge von Deutschland nach Bangkok für jedermann anbieten darf, außer für Israelis. Besonders, da das Gericht das als diskriminierend und illegal einstuft“, zitiert ihn Bild Online. Da die Justiz bislang nicht in der Lage gewesen sei, dieses Problem zu lösen, müsse die Politik „sofort eine klare Entscheidung treffen und den Kuwaits sagen: entweder alle Passagiere oder keine. Keine Diskriminierung gegen Juden auf deutschem Boden!“ Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte: „Unsere Position ist klar: Es kann und darf nicht sein, dass sich eine Fluggesellschaft weigert, in Deutschland Israelis zu befördern. Diskriminierung und Antisemitismus sind absolut inakzeptabel.“ Kuwait habe bislang noch keine Zugeständnisse in Bezug auf israelischen Fluggäste gemacht. „Unsere Konsequenz: Keine zusätzlichen Luftverkehrsrechte, bis sich Kuwait in dieser Angelegenheit bewegt. Darauf werden wir weiter drängen.“

Der Grünen-Politiker Volker Beck hatte bereits nach dem Urteil des Landgerichts gefordert, dass Kuwait Airways nur die Wahl zwischen zwei Optionen haben dürfe: „Ende der Diskriminierung oder Ende der Geschäfte in Deutschland.“ Wenn das Gericht der Fluggesellschaft Recht gebe, sei es die Aufgabe der Politik, der Airline „alle Start- und Landerechte auf deutschen Flughäfen zu entziehen“. Tatsächlich sollte sich die deutsche Politik ein Beispiel an den USA nehmen: Als das dortige Verkehrsministerium Kuwait Airways Ende 2015 verpflichtete, einen Israeli von London nach New York zu fliegen, bediente das Unternehmen die Strecke nicht länger. Der New Yorker Stadtrat Rory Lancman kommentierte diese Entscheidung seinerzeit mit den Worten: „Wenn jemand so antisemitisch ist, dass er lieber eine Flugverbindung einstellt, als israelische Staatsbürger zu befördern – dann ist es gut, dass wir ihn los sind.“

Gegen das Urteil des OLG kann Adar M. Berufung vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Ob das geschehen wird, ist noch offen.

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