Es befasst sich generell mit Inhalten im Internet, beispielsweise Meinungsäußerung in sozialen Medien, Online-Journalismus oder dem Betreiben von Webseiten. Das Gesetz sieht schon Strafen vor, wenn Artikel nur geteilt werden, die Inhalte haben, deren Verbreitung das Gesetz wiederum verbietet. Was verboten ist, sei bewusst vage formuliert, sagt Menschenrechtler Ammar Dwek.
‚Es ist eine grundsätzliche Gefahr für die Meinungsfreiheit aller Palästinenser. Jeder Bürger, der zum Beispiel in sozialen Medien seine Meinung äußert, kann verfolgt werden. Das Gesetz gefährdet auch den Quellenschutz von Journalisten. Sie können ebenfalls sehr leicht kriminalisiert werden, wenn sie ihre Arbeit machen. Das Gesetz hat sehr viele schwammige Begriffe wie Nationale oder öffentliche Sicherheit und sozialen Frieden, die völlig beliebig ausgelegt werden können. Das kommt den Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Journalisten entgegen.‘“ (Tim Aßman: „Ende der Pressefreiheit“)