„Der Generalbundesanwalt hat im laufenden Jahr bislang 231 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet. Solche Verfahren beschäftigen die Behörde mit Sitz in Karlsruhe damit deutlich häufiger als rechtsextremistische Taten (15 Verfahren) oder Linksextremismus (fünf Verfahren). (…)
Damit setzt sich ein Trend der Vorjahre fort. Während es zwischen 2014 und 2016 jeweils weniger als hundert neue Verfahren zum islamistischen Terrorismus gab, stieg die Zahl 2017 sprunghaft auf 1048 und sank 2018 auf 884. Im gleichen Zeitraum gab es zum Rechts- oder Linksextremismus jeweils nie mehr als 15 neue Verfahren pro Jahr. (…)
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte auf Anfrage: ‚Die große Steigerung von Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ab dem Jahr 2016 hängt insbesondere mit der Lage in Syrien und Irak und den Verbrechen des so genannten ‚Islamischen Staats‘ zusammen.‘ So gebe es immer mehr Tatverdächtige, aber auch Opfer der Terrormiliz, die sich hierzulande aufhalten. Menschen aus Deutschland, die in Syrien oder dem Irak kämpfen, sind ebenfalls zurückgekehrt.“ („231 Ermittlungsverfahren wegen islamistischem Terrorismus“)