„Ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa), das von Marokkos Oberstem Rat der Religionshüter (CSO) veröffentlicht wurde und die Todesstrafe für vom Glauben abgefallene Muslime fordert, hat in dem arabischen Land zu heftigen Kontroversen geführt. Die Gelehrten, die den offiziellen Islam in Marokko repräsentieren, erklären in dem in der arabischen Tageszeitung Akhbar al-Youm vom 16. April veröffentlichten Gutachten, dass Muslime, die ihren Glauben ablegen, „zum Tode verurteilt“ werden sollten. Die umstrittene Fatwa datiert schon vom April 2012, als die Regierung eine rechtliche Beurteilung vorbereitete, wurde nach Medienberichten jedoch damals nicht öffentlich bekannt. …
Die Fatwa ist in einem kürzlich vom CSO veröffentlichten Buch enthalten und erklärt, dass Aussagen im Koran, es gebe keinen Zwang zur Religion (Koran 2:256), nicht für gebürtige Moslems – Kinder muslimischer Eltern – gelten, sondern nur für Angehörige nichtmuslimischer Minderheiten in islamischen Ländern.“ (Der Autor Kacem El Ghazzali auf der Website des Humanistischen Pressedienstes: „Fatwa zur Tötung von Ex-Muslimen“)