Diejenigen, die sich für Frauenrechte einsetzen, bemängeln allerdings, dass es der Polizei, Staatsanwälten und Richtern unzureichende Richtlinien für den Umgang mit sexueller Gewalt biete. Die ehemalige Frauenministerin Nouzha Skalli erklärte, das Gesetz berücksichtige die ‚internationale Definition‘ der Gewalt gegen Frauen nicht. So verbiete das Gesetz beispielsweise die Vergewaltigung in der Ehe nicht. Obwohl die neue Verfassung, die 2011 in Kraft trat, die Gleichberechtigung der Geschlechter festschreibt, ist das Problem der sexuellen Belästigung in Marokko weit verbreitet. In einer Umfrage der marokkanischen Hohen Plankommission, bei der achtzehn- bis 64jährige Frauen, die in Städten leben, befragt wurden, gaben mehr als 40 Prozent der befragten Frauen an, sie seien ‚mindestens einmal zum Opfer eines Gewaltakts‘ geworden. Wie Morocco World News berichtete, stieg die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge von 800 im Jahr 2016 auf 1600 im letzten Jahr.“ (Bericht auf Middle East Eye: „Morocco gender equality law goes into effect”)
