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Kritikerinnen: Gesetz gegen Frauengewalt nicht weitreichend genug

Kritikerinnen: Gesetz gegen Frauengewalt nicht weitreichend genug„In Marokko ist am Mittwoch nach jahrelangen heftigen Diskussionen ein Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft getreten. In der letzten Zeit hatten Tausende angesichts einer Gruppenvergewaltigung Gegenmaßnahmen gefordert. Damit schützt ein Gesetz die Frauen in Marokko erstmals vor ‚Handlungen, die als Belästigung, Aggression, sexuelle Ausbeutung oder Misshandlung gelten‘. Das Gesetz ermöglicht es zudem, dass die Opfer von Gewalt Unterstützung erhalten. In einem Interview mit der amtlichen Nachrichtenagentur MAP pries Familienministerin Bassima Hakkaoui das Gesetz als ‚einen der wichtigsten Texte zur Stärkung des nationalen Rechtsarsenals im Bereich der Geschlechtergleichberechtigung‘. Der Gesetzentwurf entstand vor fünf Jahren und wurde im Februar vom Parlament verabschiedet.

Diejenigen, die sich für Frauenrechte einsetzen, bemängeln allerdings, dass es der Polizei, Staatsanwälten und Richtern unzureichende Richtlinien für den Umgang mit sexueller Gewalt biete. Die ehemalige Frauenministerin Nouzha Skalli erklärte, das Gesetz berücksichtige die ‚internationale Definition‘ der Gewalt gegen Frauen nicht. So verbiete das Gesetz beispielsweise die Vergewaltigung in der Ehe nicht. Obwohl die neue Verfassung, die 2011 in Kraft trat, die Gleichberechtigung der Geschlechter festschreibt, ist das Problem der sexuellen Belästigung in Marokko weit verbreitet. In einer Umfrage der marokkanischen Hohen Plankommission, bei der achtzehn- bis 64jährige Frauen, die in Städten leben, befragt wurden, gaben mehr als 40 Prozent der befragten Frauen an, sie seien ‚mindestens einmal zum Opfer eines Gewaltakts‘ geworden. Wie Morocco World News berichtete, stieg die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge von 800 im Jahr 2016 auf 1600 im letzten Jahr.“ (Bericht auf Middle East Eye: „Morocco gender equality law goes into effect”)

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