Im neuen Lexikonbeitrag beantworten wir die Frage, ob der Angriff auf Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah völkerrechtlich legitim war.
Die Tötung von Hisbollah-Generalsekretär Hassan Nasrallah durch einen israelischen Luftschlag nahe Beirut am 27. September 2024 rief scharfen Protest hervor. Israel habe sich einer »brutalen Aggression« schuldig gemacht, meinte die im Westjordanland regierende Fatah. Von einem »Verbrechen«, das zeige, »dass das zionistische Gebilde alle roten Linien überschritten hat«, sprach Iraks Präsident Mohammed Shia al-Sudani. Venezuelas Präsident Nicolas Maduro warf Israel vor, »Gebäude und Wohnsiedlungen angegriffen« und dabei »Hunderte von Menschen« getötet zu haben. Dafür »gibt es ein Wort: Verbrechen«.
In unserem neuen Lexikonbeitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, wie die Tötung des Hisbollah-Führers aus der Sicht des humanitären Völkerrechts zu bewerten ist. Dabei zeigt sich: Nasrallah war aufgrund seiner Stellung und Funktion in der militärischen Hierarchie der Hisbollah sowie seiner unmittelbaren Beteiligung an Feindseligkeiten ein legitimes militärisches Ziel im Rahmen der israelischen Selbstverteidigung Israels gegen die bereits seit über einem Jahr andauernde bewaffnete Aggression der Hisbollah.
Und obwohl bei dem israelischen Angriff auf den unter Wohnhäusern liegenden Kommandobunker der islamistischen Terrorgruppe mit zivilen Schäden und Opfern zu rechnen war, stand dem ein so großer erwartbarer militärischer Vorteil gegenüber, dass die Operation im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit nicht als »exzessiv« zu bewerten ist.
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