In unserem neuen Lexikon-Beitrag geht es um ein Grundprinzip des humanitären Völkerrechts: die Pflicht, zwischen Kombattanten und Zivilisten zu unterscheiden. Laut dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz handelt es sich dabei um das Fundament, auf dem das gesamte System des Rechts im bewaffneten Konflikt beruht.
Aktuell zeigt die Kriegsstrategie der islamistischen Hamas im Gazastreifen, welch schwerwiegende Folgen es hat, wenn man die systematische Verletzung der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten und die bewusste Gefährdung der eigenen Zivilbevölkerung zum Kern der eigenen militärischen Strategie macht.
Im amerikanischen »Krieg gegen den Terror« nach den Anschlägen von 9/11 war die rechtliche Einstufung von Taliban- bzw. Al-Qaida-Gefangenen ein vieldiskutiertes Thema: Handelte es sich bei ihnen um Kombattanten im Sinne des Völkerrechts? Oder waren sie Zivilisten? Oder irgendetwas dazwischen?