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Lexikon: Wann ist der Internationale Strafgerichtshof (nicht) zuständig?

Der Internationale Strafgerichtshof ist in Den Haag ansässig. (© imago images/Björn Trotzki)
Der Internationale Strafgerichtshof ist in Den Haag ansässig. (© imago images/Björn Trotzki)

Im neuen Lexikon-Beitrag erörtern wir die Frage, unter welchen Bedingungen der Internationale Strafgerichtshof seine Zuständigkeit verliert. Grundsätzlich ersetzt der ICC nicht nationale Gerichtsbarkeiten, sondern ergänzt diese nur. Relevant ist die beispielsweise im Fall der Vorwürfe des ICC-Anklägers gegen israelische Politiker.

Wann ein Fall vor ihm nicht zulässig ist, regelt der Grundsatz der Komplementarität. Er besagt im Wesentlichen, dass der ICC nicht zuständig ist, wenn die zuständige nationale Gerichtsbarkeit gegen dieselbe Person in derselben Sache bzw. wegen desselben Verhaltens aktiv ist oder war. Ein allgemeiner Verweis darauf, dass ein Staat über eine funktionierende und unabhängige Gerichtsbarkeit verfügt, reicht nicht aus, um eine Untersuchung durch den Gerichtshof aus Gründen der Komplementarität zu stoppen.

Relevant ist dies beispielsweise im Fall des Antrages des Anklägers des Strafgerichtshofs, Karim Khan, auf Ausstellung von Haftbefehlen gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant. Sollte der ICC tatsächlich Haftbefehle erstellen, könnte Israel ein Verfahren nur verhindern, wenn es den Nachweis brächte, dass gegen die beiden Politiker wegen derselben Anschuldigungen vorgegangen wurde oder wird.

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