Nach der Befreiung von vier israelischen Geiseln wurde der Vorwurf laut, israelische Kommandos hätten ein Kriegsverbrechen begangen, weil sie in Zivilkleidung operiert hätten. Tatsächlich verbietet das humanitäre Völkerrecht »perfide« Handlungen, bei denen bewusst das Vertrauen des Gegners gegenüber vermeintlich geschützten Personen geweckt und sodann in der Absicht missbraucht wird, den Feind zu töten oder zu verletzen.
In unserem neuen Lexikon-Beitrag werfen wir einen Blick auf die völkerrechtlichen Grundlagen des gegen Israel gerichteten Vorwurfs. Dabei zeigt sich, dass die Geiselbefreiung kaum als »perfide« Handlung und somit nicht als Kriegsverbrechen bewertet werden kann. Vielmehr scheint hier ein weiteres Mal der Versuch unternommen zu werden, unter fälschlicher Verwendung völkerrechtlicher Begriffe den jüdischen Staat an den Pranger stellen zu wollen.