Der neue Lagebericht des Zentralrats der Juden zeigt eine bittere Parallelität: dauerhafter Schutz jüdischen Lebens einerseits, auffallend schwache gesellschaftliche Solidarität andererseits.
Zum dritten Mal in Folge hat der Zentralrat der Juden in Deutschland ein Lagebild zur Situation der jüdischen Gemeinden im Land vorgelegt. Grundlage des am 1. Mai 2026 vorgelegten Berichts ist die Befragung von Führungspersönlichkeiten aus 102 jüdischen Gemeinden und Landesverbänden, die eine breite und repräsentative empirische Basis bildet.
Die Daten sind ernüchternd: Fast jede zweite der bundesweit befragten jüdischen Gemeinden (46 von 102) berichtete in den vergangenen zwölf Monaten von antisemitischen Vorfällen. Das Spektrum reicht dabei von verbalen Angriffen und Drohanrufen über digitale Hetze bis hin zu Sachbeschädigungen. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel ist aus dem zunächst als temporär wahrgenommenen Ausnahmezustand für Jüdinnen und Juden in Deutschland ein stabiler Dauerzustand geworden. Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, schildert besorgt eine »neue Normalität«.
Die Bedrohungslage in der Bundesrepublik hinterlässt Spuren. Mittlerweile bezeichnen 68 Prozent deutscher Juden das alltägliche Leben, verglichen mit der Zeit vor dem Krieg, als unsicherer. »Diese Zustände sind unhaltbar«, betont Schuster.
Ein Mehrfrontenkrieg vor der Haustür
Hinter den Zahlen des Zentralrats stehen keine abstrakten Erhebungswerte, sondern Menschen – Biografien, Familien, Gemeinden, ein Alltag unter Vorbehalt. Was in Tabellen, Prozentwerten und Sicherheitsindikatoren als empirischer Befund erscheint, beschreibt für viele Jüdinnen und Juden in Deutschland längst eine zutiefst persönliche Erfahrung: das schleichende Verschwinden von Selbstverständlichkeit. Selbst mit dem Waffenstillstand, der im Oktober 2025 im Gazastreifen in Kraft trat, haben gut zwei Drittel der befragten Juden keine Entspannung der Sicherheitslage in ihrem persönlichen Umfeld in Deutschland wahrgenommen.
Dieses Ergebnis ist bezeichnend und nicht überraschend. Die Feuerpause in Gaza erwies sich als brüchig. Die Hamas übergab nur widerstrebend die letzten zwanzig israelischen Geiseln, während Israel im Gegenzug rund 1.900 palästinensische Häftlinge entließ. Auch und gerade diese »Abwicklung« löste in der politischen und aktivistischen Öffentlichkeit umgehend scharfe Deutungskämpfe aus.
Auf den Straßen, in digitalen Echokammern und innerhalb propalästinensischer Aktivistennetzwerke wurde der Austausch nicht etwa als Beitrag zur Deeskalation verstanden, sondern demonstrativ zum vermeintlichen »Propagandasieg« über Israel umgedeutet. Dass die Hamas sich bis heute nicht entwaffnen lässt, sondern weiterhin als bewaffneter Akteur auftritt, wird in diesen Deutungskontexten medial ausgeblendet – und im Milieu radikaler Gaza-Aktivisten sogar gefeiert.
Hinzu kommen weitere Verschiebungen: Anderweitige israelische Militäreinsätze, namentlich gegen das mordende Mullah-Regime in der Islamischen Republik Iran und gegen die Hisbollah im Libanon, werden von extremistischen Akteuren als Anlässe für ausgreifende Hasspropaganda instrumentalisiert. »Der Krieg im Nahen Osten war immer nur ein Vorwand, niemals ein Grund für antisemitische Übergriffe und Hetze in Deutschland«, gibt Josef Schuster zu bedenken.
Fehlende Solidarität
Fakt ist, der Ton gegenüber Juden wird weiterhin schärfer, die Rhetorik unverhohlener – und vielerorts wächst auch die Bereitschaft, jüdische Sichtbarkeit zur Zielscheibe zu machen. Das zeigt die jüngste Welle genozidaler Graffitis und antisemitischer Gewalt. Der Hass artikuliert sich nicht nur in offener Verbalaggression, sondern ebenso in subtileren Formen der Entsolidarisierung. Auch der Entzug von Empathie ist zur Waffe geworden und wird zunehmend als Instrument der Ausgrenzung eingesetzt.
Lag die wahrgenommene Solidarität aus der Zivilgesellschaft im Jahr 2023 noch bei 62 Prozent der Gemeinden, ist sie inzwischen auf 35 Prozent abgesunken. Was zunächst als Rückhalt aus der gesellschaftlichen Mitte erschien, hat sich für viele Gemeinden in eine Erfahrung zunehmender Distanz und Vereinzelung verkehrt. Judenfeindliche Narrative, darunter modernisierte Ritualmordlegenden, greifen von links bis rechts aus den extremen Rändern in den öffentlichen Diskurs hinein.
Kein Hassverbrechen?
Das Vertrauen vieler Juden in die Gesellschaft ist erodiert. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin in einem aufmerksam verfolgten Berufungsverfahren im April 2026 zeigt, warum dies so ist. Im Februar 2024 war es in Berlin-Mitte zu einem tätlichen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira gekommen. Der Tatverdächtige, sein früherer Kommilitone A., sah Shapira in einer Bar und folgte ihm nach draußen. Binnen kurzem schlug A. dem Opfer zweimal ins Gesicht. Als Shapira am Boden lag, trat der Angreifer noch einmal zu. Durch die Tat erlitt Shapira eine Hirnblutung. Atteste von medizinischen Sachverständigen bewerteten die Verletzung als potenzielle Lebensgefahr. Infolge des Vorfalls musste Shapira ein Semester aussetzen, und er beauftragte zudem einen Personenschutz.
In der ersten Instanz war das Amtsgericht nach der dreitägigen Beweisaufnahme von den Motiven Judenhass und israelbezogener Antisemitismus ausgegangen. Es sprach den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn vermeintlich zur »Abschreckung« zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gemäß § 46 Abs. 2 StGB ist es seit etwa fünf Jahren strafschärfend, wenn eine Tat aus antisemitischen, rassistischen oder aus anderen menschenverachtenden Motiven heraus begangen wird. Doch in zweiter Instanz entschied das Landgericht Berlin jüngst, ein antisemitisches Motiv könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Da stellen sich provokante und doch unvermeidbare Fragen: Wäre eine ähnliche Zurückhaltung auch zu erwarten gewesen, wenn es sich etwa um einen Fall mit muslimischem Opferbezug gehandelt hätte? Um eine Person aus der LGBTQ-Community? Oder mit afrikanischem Migrationshintergrund?
Darüber hinaus: Welchen Nutzen haben Strafverschärfungsmaßnahmen bei Hassverbrechen, wenn diese nicht als solche erkannt werden? Der Fall Lahav Shapira macht deutlich, warum die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus für weite Teile der jüdischen Gemeinschaft eine existenzielle Bedeutung besitzt. Denn sie und der darin enthaltene sogenannte 3D-Test liefern Vorgaben zur effektiven Erkennung von Antisemitismus. Orientierte sich die Justiz daran, hätte eine Richterin weniger Spielraum, Judenhass zu leugnen oder zu übersehen.
Wir leben in einer Zeit, in der »Aktivisten« es für ihr Anrecht halten, KZ-Gedenkstätten mit Kufiya und Kampfparolen zu überfallen, während Kippa-Träger sich kaum noch in die Öffentlichkeit wagen. Die abnehmende Solidarität wirkt dabei nicht nur auf das Stimmungsbild, sondern als Beschleuniger gesellschaftlicher Ausgrenzung.






