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Kurier: Sind »Kollateralschäden« nie zu rechtfertigen?

Die Hamas lässt keine Zweifel an ihren Zielen aufkommen. Mit denen, die der Kurier ihnen unterstellt, haben die wenig zu tun. (© imago images/APAimages)
Die Hamas lässt keine Zweifel an ihren Zielen aufkommen. Mit denen, die der Kurier ihnen unterstellt, haben die wenig zu tun. (© imago images/APAimages)

Nach wie vor trifft man in vielen Medien auf eklatantes Unwissen über das humanitäre Völkerrecht und die Ziele der Hamas.

Sehr geehrte Kurier-Redaktion,

in ihrem Artikel »Gehungert wird trotzdem« widmete sich Evelyn Peternel am vergangenen Samstag dem »Kampf um Deutungshoheit«, der um die Bilder entbrannt sei, die wir aus dem Gazastreifen zu sehen bekommen. Sie schrieb darin: »Bombardiert Israels Armee ein Spital mit Zivilisten, argumentiert Jerusalem, die Hamas nutze Unschuldige als Schutzschild. Das stimmt zwar, rechtfertigt ›Kollateralschäden‹ aber nie.«

Diese zwei Sätze sind symptomatisch für die bei uns weitverbreitete Vorstellungen über Kriegsführungen, die zwar den persönlichen Wünschen von Frau Peternel entsprechen mögen, aber in eklatantem Widerspruch sowohl zur schrecklichen Realität von Kriegen als auch zu grundlegenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts stehen: Zivile Opfer gibt es in jedem Krieg, der nicht ausschließlich aus Panzerschlachten auf Schlachtfeldern besteht, die fernab von bewohnten Gebieten liegen. Das gilt umso mehr für den Gazastreifen, in dem die Kriegsführung der Hamas wesentlich darauf beruht, die Zivilbevölkerung zu menschlichen Schutzschilden zu machen und damit deren Leben aufs Spiel zu setzen.

Frau Peternel ist zwar überzeugt, dass die Hamas genau das tut, sie irrt aber mit der Behauptung, sogenannte »Kollateralschäden« könnten dadurch »nie gerechtfertigt« werden. Denn die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts sind in diesem Punkt völlig klar: Wenn eine Kriegspartei zivile Objekte (wie Krankenhäuser, Schulen und Moscheen) für ihre Kriegsführung verwendet, dann macht sie diese zu legitimen militärischen Zielen. Wenn die Hamas also das Kriegsverbrechen begeht, sich in einem Spital zu verschanzen oder, wie auf Videoaufnahmen zu sehen war, darin sogar israelische Geiseln festzuhalten, dann verliert diese Einrichtung ihren Schutz als ziviles Objekt und kann sehr wohl angegriffen werden.

Ein solcher Angriff muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen, das heißt, die im Vorhinein zu erwartende Zahl ziviler Opfer darf nicht in einem »exzessiven« Missverhältnis zum militärischen Nutzen des Angriffs stehen, aber das militärische Vorgehen an sich ist sehr wohl gerechtfertigt. Die Verantwortung für die zivilen Opfer liegt dann im Übrigen bei jenen, die durch ihr verbrecherisches Verhalten die Zivilisten in Gefahr gebracht haben, im konkreten Fall also bei der Hamas.

Viele Verurteilungen des israelischen Vorgehens gegen die Hamas beruhen auf demselben Missverständnis dessen, was »Verhältnismäßigkeit« im Krieg rechtlich wirklich bedeutet, dem auch Frau Peternel offenbar anhängt.

Der Staat, den die Hamas meint

Im gestrigen Kurier war sodann in dem Artikel »Schock-Video erschüttert weiterhin die Welt« zu lesen, die Hamas habe erklärt, ihr bewaffneter Kampf werde erst enden, »wenn es einen unabhängigen und vollständigen souveränen palästinensischen Staat im Westjordanland und im Gazastreifen mit Jerusalem als Hauptstadt gebe«.

Nun hat die Hamas tatsächlich gesagt, sie werde ihre Waffen erst niederlegen, wenn ein »unabhängiger, vollständig souveräner palästinensischer Staat mit Jerusalem als Hauptstadt« existiere, von einer räumlichen Beschränkung eines solchen Staates auf das Westjordanland und den Gazastreifen war und ist bei der islamistischen Terrororganisation aber nie die Rede. Die vielmehr Ihre Redaktion hinzuerfunden – und damit eine glatte Falschmeldung über die Hamas verbreitet.

In Wahrheit lässt die Hamas keinerlei Zweifel daran aufkommen, dass die Verwirklichung ihrer Ziele selbstverständlich die restlose Zerstörung Israels und die Ermordung der Juden ist. Wie sie 2017 in einem politischen Grundsatzpapier schrieb: »Es wird keine Anerkennung der Legitimität der zionistischen Entität geben. … Die Hamas lehnt jede Alternative zur völligen und kompletten Befreiung Palästinas, vom [Jordan-]Fluss bis zum [Mittel-]Meer, ab.« Eine Zwei-Staaten-Lösung mit einem palästinensischen Staat bloß im Westjordanland und im Gazastreifen betrachtet sie als Hochverrat an der islamischen wie palästinensischen Sache.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Markl
Mena-Watch – Der unabhängige Nahost-Thinktank

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