In Großbritannien erlebte der Vorname »Yahya« einen Popularitätsschub, in Leipzig wurde ein Neugeborenes gar »Yahya Sinwar« benannt.
Das Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 und die Täter-Opfer-Umkehr in der Zeit danach, in der Israel als Aggressor und die Palästinenser als Opfer dargestellt werden, zeitigt bisweilen bizarre Folgen. Wie die Times of Israel berichtete, erlebt in Großbritannien der Name »Yahya« einen regelrechten Popularitätsschub: »Der Vorname des getöteten Architekten des Massakers vom 7. Oktober, Yahya Sinwar, stieg 2024 in Großbritannien in der Beliebtheitsskala für Jungennamen stärker an als jeder andere Name, wie Daten des britischen Amts für nationale Statistik zeigen.«
Laut dem Amt haben im vergangenen Jahr in Großbritannien 583 Babys den Vornamen Yahya erhalten. Er ist im Vergleich zum Jahr 2023 um 33 Ränge auf Platz 93 der Liste der beliebtesten männlichen Namen geklettert. »Muhammad blieb das zweite Jahr in Folge auf Platz eins, während andere Schreibweisen dieses Namens – Mohammed und Mohammad – auf Platz 21 bzw. 53 landeten.« Im Gegensatz dazu wurde 2024 keinem einzigen britischen Kind der Name »Keir« gegeben, der Vorname von Premierminister Keir Starmer.
Fall auch in Deutschland
Vor rund einer Woche sorgte der Fall einer Namensgebung in Deutschland für Schlagzeilen. Das Leipziger Universitätsklinikum veröffentlicht täglich eine Liste mit den Namen der Neugeborenen. Am Montag bedauerte das Krankenhaus in einer Stellungnahme, dass ein »derzeit in einem politischen Kontext« stehender Name »Irritation oder Unverständnis« ausgelöst habe. Der Name des ersten am Tag zuvor auf die Welt gekommenen Babys: Yahya Sinwar.
Der jüdische Rapper Ben Salomo stellte daraufhin in einem Instagram-Posting die naheliegende Frage: »Sollte es in Deutschland erlaubt sein, sein Kind nach einem Terroristen & Massenmörder zu benennen? Was meint ihr?«
Die Jüdische Allgemeine erklärte dazu, dass in Deutschland grundsätzlich die Eltern frei über den Namen ihres Kindes entscheiden könnten. Aber der Name müsse beim Standesamt eingetragen werden und dort kann es zu Problemen kommen, wenn Namen als anstößig oder beleidigend eingestuft werden. Und auch Namen, mit denen »negative historische oder gesellschaftliche Assoziationen geweckt« werden, würden häufig abgelehnt.
Ein Streit darüber müsste letztendlich von einem Gericht entschieden werden, das einen Namen verbieten könne. Das ist beispielsweise aus bekannten Gründen beim Namen »Adolf« der Fall. Beharren die Eltern des Leipziger Babys auf ihrer Namenswahl, könnte auch dieser Fall vor einem Gericht landen, das dann entscheiden muss, ob ein Kind in Deutschland nach dem Organisator des größten Massakers an Juden seit dem Ende des Holocaust benannt werden darf oder nicht.






