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Kein »Whataboutism«: Das Völkerrecht und Israel

Wenn Recht selektiv angewendet wird, hört es auf, Recht zu sein. (© imago images/Panama Pictures)
Wenn Recht selektiv angewendet wird, hört es auf, Recht zu sein. (© imago images/Panama Pictures)

Kritik an unterschiedlicher Anwendung ein und desselben Rechts ist kein »Whataboutism«, sondern ein völlig legitimes Argument. Dass ausgerechnet ein Völkerrechtler dies zu diffamieren versucht, ist einigermaßen kurios.

In einem Gastkommentar der Tageszeitung Der Standard wirft der Völkerrechtler Ralph Janik (»Genozid ist kein Zahlenspiel«, 16. Aug. 2025) denjenigen, die Israel gegen den Völkermordvorwurf verteidigen, vor, sich »zynischer Argumente« bzw. »Scheinargumente« zu bedienen. So habe New-York-Times-Kolumnist Bret Stephens versucht, Israels Vorgehen im Gazastreifen »mit anderen Fällen – der Hungersnot in Nordkorea, den Giftgasangriffen des Assad-Regimes in Syrien oder Chinas Behandlung der Uiguren – zu relativieren«. Das sei »klassischer ›Whataboutism‹, also das gezielte Ablenken von Fehlverhalten durch den Verweis auf andere, die genauso oder schlimmer seien«.

Der Vorwurf des Scheinarguments ist durchaus berechtigt, aber er ist nicht gegen Stephens zu richten, sondern gegen Janiks Versuch, ein völlig legitimes Argument als »zynisch« zu diffamieren.

Wenn Recht kein Recht ist

Whataboutism ist in der Tat der Versuch, von Fehlverhalten durch Verweis auf die Taten anderer abzulenken, doch das ist hier nicht der Fall. So wäre es Whataboutism, würde man versuchen, die Diskussion über Israels Vorgehen abzuwürgen, indem man sagte: »Aber was ist mit dem Drogenproblem in amerikanischen Vorstädten?« Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und ist daher kein Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion.

Worum es beim Völkermord-Vorwurf gegen Israel geht, ist aber etwas völlig anderes: Hier geht es um den in rechtlichen Fragen alltäglichen Vergleich ähnlich gelagerter Fälle. Stephens erwähnte in der Tat, dass in Nordkorea, Syrien und China Millionen Menschen ermordet, mit Giftgas attackiert oder in Umerziehungslager gesteckt wurden, im Fall der Uiguren etwa in einem »kaum verhüllten Versuch, ihre religiöse und kulturelle Identität zu unterdrücken und auszulöschen«.

Zu fragen, warum gegen diese – und andere – Staaten kein Vorwurf des Völkermords erhoben wurde und gegen sie vor dem Internationalen Gerichtshof nicht vorgegangen wird, sehr wohl aber gegen Israel, ist nicht Whataboutism, sondern ein Hinweis auf etwas, das eigentlich klar sein sollte: Wird ein und dieselbe Regel auf ähnlich gelagerte Fälle völlig unterschiedlich angewendet, dann stimmt hier etwas nicht. Recht hört auf, Recht zu sein, wenn es selektiv angewendet wird.

Janik selbst schreibt: »Wer einen Mord begeht, ist Mörder, auch wenn andere zehn Morde begehen.« Das stimmt. Aber wenn gegen den einen strafrechtlich vorgegangen wird, während die anderen völlig unbehelligt bleiben, dann hat das nichts mit einem unvoreingenommenen Rechtssystem, in dem alle gleichbehandelt werden müssen, zu tun, sondern ist reine Willkür.

Dass ausgerechnet ein Völkerrechtler dieses Argument als »zynisch« bzw. als »Scheinargument« beiseitezuschieben versucht, ist einigermaßen kurios.

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