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Kein Menschenrecht auf Israel-Diffamierung

Von Florian Markl

Marakim Wibisono hat genug. Der „UN-Sonderberichterstatter für Palästina gibt auf“ und wird Ende März sein Amt zurücklegen, weil Israel ihm den „Zugang zu den Palästinensergebieten verweigert“ und ihn dadurch „in der Ausübung seines Amtes behindert habe.“ Was in Medien hierzulande nicht dazu gesagt wurde: Israel hatte allen Grund, jegliche Zusammenarbeit mit Wibisono zu verweigern. Und das nicht etwa, weil er dem jüdischen Staat genauso offen feindselig begegnet wäre wie sein Vorgänger Richard Falk, sondern weil das Amt an und für sich unter dem Vorwand der Sorge um Menschenrechte einem ganz anderen Zweck dient: der systematischen Diffamierung Israels.

Menschenrechte als Vorwand für anti-israelischen Hass

Ins Leben gerufen wurde der Posten des UN-Sonderberichterstatters im Jahre 1993 von der mittlerweile nicht mehr existierenden UN-Menschenrechtskommission. Allein das sollte als Hinweis schon ausreichen, um Sinn und Zweck des Unterfangens recht gut einschätzen zu können: Die 1946 unter dem Eindruck der Shoah gegründete Menschenrechtskommission hatte sich im Laufe der Jahre mit ihrer obsessiven Konzentration auf die Verteufelung Israels so restlos diskreditiert, dass sie 2006 aufgelöst wurde. Die „abnehmende Glaubwürdigkeit und Professionalität“ hatten die Menschenrechtskommission unhaltbar gemacht. „In particular“, so hielt UN-Generalsekretär Kofi Annan damals fest, „States have sought membership of the Commission not to strengthen human rights but to protect themselves against criticism or to critize others. As a result, a credibility deficit has developed, which casts a shadow on the reputation of the United Nations system as whole.“

An ihre Stelle trat der neu geschaffene UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) – der sich sogleich daran machte, den Weg seiner Vorgängerin nahtlos fortzusetzen, über Menschenrechtsverbrechen auf der ganzen Welt hinwegzusehen, um sich umso konzentrierter der Diffamierung Israels zu widmen. Wie UN Watch in einem Bericht Ende Juni 2015 feststellte, hatte der UNHRC in den ersten neun Jahren seines Bestehens Israel öfter verurteilt als alle übrigen Länder der Welt zusammen. In die ständige Agenda des Rats wurde auf Antrag der Organisation für islamische Zusammenarbeit Punkt sieben aufgenommen: „Human rights situation in Palestine and other occupied Arab territories“. Sichergestellt wurde damit, dass ausnahmslos jede reguläre Sitzung des UNHRC zu einer anti-israelischen Hassorgie verkommt. Dass kein anderes Land der Welt so hervorgehoben und zu einem permanenten Fixpunkt der UNHRC-Sitzungen gemacht wurde, braucht wohl nicht eigens erwähnt zu werden.


Der Sonderberichterstatter für Palästina

Vor diesem Hintergrund sollte nicht mehr verwundern, dass die Einsetzung eines Sonderberichterstatters für Palästina weniger aus der Sorge um die Menschenrechtslage in den von den Palästinensern beanspruchten Gebieten erwuchs, als vielmehr ein weiteres Mittel zur ritualisierten Diffamierung Israels darstellen sollte.

Offiziell lautet der Titel des Amtes: „Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967“. Schon das Dokument zu dessen Schaffung aus dem Jahre 1993 ließ keinen Zweifel an dessen Zweck aufkommen. In Punkt 1 wurden die israelische Politik sowie Handlungen verurteilt, die angeblich die Menschenrechte der Palästinenser verletzten. In Punkt 2 des Beschlusses wurde das „Recht“ der Palästinenser bestätigt, „der israelischen Besatzung mit allen Mitteln“ Widerstand zu leisten – in der Orwell’schen Sprache der Vereinten Nationen hieß dies nicht weniger als die Legitimierung anti-israelischen Terrors.

In Punkt 4 wurden die Aufgaben des Sonderberichterstatters festgeschrieben: (a) die Untersuchung israelischer Verletzungen internationalen und humanitären Rechts, zu deren Zwecke der Sonderberichterstatter (b) Zeugen anhören und Belege sammeln und seine Schlüsse und Empfehlungen (c) dem Menschenrechtsrat (heute der UNHRC) zu berichten habe.


Systematische Einseitigkeit

Auffällig an dieser Passage ist, dass es darin ausschließlich um angebliche israelische Verbrechen an Palästinensern geht. Das Mandat des Sonderberichterstatters erstreckt sich nicht auf Menschenrechtsvergehen in den umstrittenen Gebieten an sich. Die Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die palästinensische Führung etwa fällt genauso wenig in dessen Zuständigkeitsbereich wie die Kriegsverbrechen der Hamas im Gazastreifen oder die Menschenrechtsverletzungen, die durch Palästinenser an Bewohnern jüdischer Gemeinden im Westjordanland begangen werden. Der Sonderbeauftragte hat eben nur eine Aufgabe: Er soll ausschließlich über tatsächliche oder angebliche israelische Vergehen an Palästinensern berichten – alles andere hat ihn nicht zu interessieren.

Die Sorge um Menschenrechte wird auf diese Weise auf das „Recht“ reduziert, diffamierende Berichte über den jüdischen Staat und dessen angebliche Verbrechen zu verfassen. Entscheidend ist hierbei nicht in erster Linie die das Amt bekleidende Person selbst, obwohl diese natürlich auch Auswirkungen haben kann. Ausschlaggebend ist vielmehr der Umstand, dass das Amt selbst grundlegend einseitig ist. Israel kann nicht verhindern, dass Organisationen wie der UNHRC mit dem Schutz der Menschenrechte Schindluder treiben, aber es muss, wie die Jerusalem Post richtig bemerkt, bei dieser Farce nicht mitzuspielen:

„Israel has persistently protested that both the mandate and the permanent assignment [of a special investigator] reflect the UNHRC’s continued bias toward the Jewish state and, therefore, has refused to cooperate with the investigators, including Wibisono.“

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