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Kampf um Gleichberechtigung in Tunesien

Kampf um Gleichberechtigung in Tunesien„Der aus rund 70 Frauenrechtsgruppen bestehenden Tunesischen Koalition für Gleichberechtigung im Erbrecht ist es gelungen, aus Anlass einer Protestkundgebung vor dem Parlament am 10. März mehrere hundert Demonstranten zu mobilisieren. Gefordert wurde ein Gesetz zur Gewährleistung des gleichen Erbrechts für Frauen und Männer. Der Kampf der tunesischen Frauen um Gleichbehandlung schlug mit der Demo unter dem Banner ‚Gleichberechtigung: Ein Recht, kein Privileg’ eine neue Richtung ein. Erstmals trugen sie ihren Kampf auf die Straße, in der Hoffnung, so Druck auf den Präsidenten und die Parlamentsabgeordneten ausüben zu können, damit sie ein neues Gesetz verabschieden, das ihnen das gleiche Erbrecht wie Männern zugesteht. Das momentane Erbrecht beruht auf dem Personenstandsgesetz, das 1956 vom damaligen Präsidenten Habib Bourguiba in Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz beruhte weitgehend auf dem Koran und insbesondere auf der Sure an-Nisa (Die Frauen), in der heißt, dass überlebende Brüder zweimal so viel erben sollen wie ihre Schwestern. In einer Rede, die er im vergangenen August bei Feierlichkeiten zum tunesischen Nationalen Frauentag hielt, versprach Präsident Beji Caid Essebsi ein neues Gesetz zur Regelung der Individualrechte und Geschlechtergleichheit und eine Überprüfung des Erbrechts im Personenstandsgesetz, um auch dort die Geschlechtergleichheit durchzusetzen. (…)

Salah al-Din al-Jourshie, der dem Komitee für Individualfreiheiten und –rechte angehört, erklärte Al-Monitor gegenüber, das Komitee erwäge mit Blick auf ein gleiches Erbrecht zwei Optionen. Die erste bestehe darin, einfach ein neues Gesetz einzuführen, das Männern und Frauen das gleiche Erbrecht garantieren würden. Die zweite bestehe darin, die gegenwärtige Regelung im Personenstandsgesetzt zusätzlich beizubehalten und Frauen die Möglichkeit zu geben, zwischen den beiden Gesetzen zu wählen. Auf der Demonstration am 10. März war unter anderem betont worden, dass völlige Geschlechtergleichheit im Erbrecht mit Maßgaben aus dem Koran unvereinbar sei. Jourshie zufolge sei das Komitee sich dessen bewusst, dass immer mehr Frauen Gesetze forderten, die sie beim Erbrecht völlig gleichstellen würden, doch glaubten manche Frauen auch, dass das islamische Erbrecht respektiert werden sollte. Feministische Gruppen seien entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Gleichberechtigung beim Erbrecht durchzusetzen, doch sei die Frage weiterhin umstritten. ‚Das Komitee bemüht sich um einen Mittelweg’, so Jourshie. ‚Unsere Vorschläge und Empfehlungen sollten alle in Tunesien vorhandenen Standpunkte widerspiegeln. Wir sind uns dessen bewusst, dass es sich um ein heikles Thema handelt. Daher haben wir die Vorlage unseres abschließenden Berichts beim Präsidenten bis nach den Kommunalwahlen vom 6. Mai verschoben. Wir wollten nicht, dass diese Frage bei den Kommunalwahlen parteipolitisch ausgeschlachtet und instrumentalisiert wird.’“ (Amel al-Hilali: „Tunisian women fighting for equal inheritance rights“)

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