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Justizreform: Ein untypischer Auftritt von Israels Staatspräsident

Demonstration vor der Knesset in Jerusalem gegen die geplante Justizreform
Demonstration vor der Knesset in Jerusalem gegen die geplante Justizreform (© Imago Images / Sipa USA)

Er wirkt stets besonnen, spricht überlegt, und hält sich, ob seiner Position, in politischen Angelegenheiten betont bedeckt. Umso überraschender war der jüngste Auftritt von Jitzchak Herzog. 

Am vergangenen Sonntagabend wandte sich der israelische Staatspräsident zur TV-Hauptsendezeit an das Volk und die Regierung. Mit vor Emotion zitternder Stimme bat er die Streitparteien in der brenzligen Justizreform-Causa zum Verhandlungstisch. 

Den Zeitpunkt seines innigen Appells hat Herzog mit Bedacht gewählt. Gleich am Tag darauf sollte nämlich im Verfassungsausschuss ein wesentlicher Teil des neuen Gesetzesentwurfs zur ersten Lesung im Parlament gebilligt werden. Gleichzeitig war ein massiver, landesweiter Protest gegen eben diesen Schritt angesagt. Deshalb rief der Präsident mit großer Dringlichkeit zum Kompromiss auf und warnte vor weiteren Eskalationen in der Konfliktfrage, die gegenwärtig die israelische Bevölkerung gefährlich zu spalten droht. 

Laut letzten Umfragen des Jewish People Policy Instituts (JPPI) unterstützen gegenwärtig 41 Prozent der Israelis die Justizreform, während 44 Prozent sie ablehnen. Zwar sprechen sich sogar 84 Prozent der Befragten generell für eine Reform des Justizsystems aus, allerdings stimmen lediglich 22 Prozent der vorgeschlagenen Reform in allen Punkten zu. 

Kompromissvorschlag

Herzog rief nicht nur zum Vergleich auf, sondern unterbreitete auch gleich einen Kompromissvorschlag mit folgenden fünf Punkten:

  1. Grundgesetze sollen künftig ein besonderes Verfahren erfordern, das eine breite Übereinstimmung und vier (anstatt der üblichen drei) Lesungen vorsieht. Ist das Grundgesetz in dieser Form verabschiedet, kann der Oberste Gerichtshof sich nicht mehr darüber hinwegsetzen. 
    Reguläre Gesetze, die gegen ein Grundgesetz verstoßen, kann das Gericht hingegen revidieren. Allerdings hat die Regierung ihrerseits dann die Möglichkeit, diese Revision mit einer gewissen Anzahl von Stimmen, die von beiden Seiten noch auszuhandeln ist, zu übergehen. 
  2. Bereits der nächste Haushaltsplan soll einen Entwurf enthalten, der die Verringerung der gerichtlichen Arbeitslast und damit die Steigerung der judikativen Effizienz vorsieht. 
  3. Weiters soll ein neuer Plan ausgearbeitet werden, um das schwindende Vertrauen in das Justizsystem wiederherzustellen. 
  4. Die Auswahl der Höchstrichter soll einem Gremium obliegen, das aus gleichberechtigten Vertretern aller Regierungszweige und einigen, im Konsens gewählten, öffentlichen Repräsentanten besteht. 
  5. Die höchst umstrittene Angemessenheitsklausel soll zwar nicht aufgehoben, aber dafür genauer definiert und nur sehr gezielt angewendet werden. 

Zum Abschluss forderte Herzog die Regierung auf, den legislativen Prozess anzuhalten, damit Koalition und Opposition sowie Vertreter des Obersten Gerichtshofs Verhandlung auf Basis dieser fünf Punkte beginnen können. 

Kurzer Hoffnungsschimmer

Zunächst schien es tatsächlich so, als wären die emotionalen Worte des Präsidenten auf offene Ohren gestoßen. Oppositionsführer Yair Lapid sprach von einem wertvollen Vorschlag, auf dessen Basis man verhandle könne, machte allerdings klar, dass der Reformprozess erst angehalten werden müsse.

Seine Mitstreiter, Benny Gantz und Gideon Saar, klangen noch enthusiastischer und erklärten sich verhandlungsbereit. Auch auf der Gegenseite schien man angetan. Simcha Rothman, der streitbare Vorsitzende des Knesset-Verfassungsausschusses, beteuerte, der Vorschlag von Herzog sei gar nicht so weit entfernt von seinem Antrag und biete eine gute Basis zur künftigen Verständigung. 

Am Morgen nach diesen versöhnlichen Tönen sah dann alles ganz anders aus. Rothman brachte Teile seiner umstrittenen Reform, nämlich die Auswahl der Höchstrichter, zur Abstimmung. Sein Entwurf wurde, trotz bislang ungekannt vehementem Widerstand einiger Kommissionsmitglieder, vom Verfassungsausschuss zur ersten Lesung im Parlament bewilligt.

Vor den Toren der Knesset in Jerusalem versammelten sich indes etwa 100.000 Menschen, um gegen die Reform zu protestieren – 100.000 Menschen, die sich zum Teil von der Arbeit freigenommen hatten, 100.000 Menschen, die die Justizreform in dieser Form einfach nicht durchgehen lassen wollen. 

Erstes Aufweichen der Fronten

Auffallend war bei all dem Tumult das Schweigen Benjamin Netanjahus. Erst am Abend nach der gewaltigen Demonstration in Jerusalem äußerte sich der Premier – allerdings nur weitläufig und vage. Er beschuldigte die Oppositionsführer der Volksverhetzung und rief sie zur Vernunft auf.

Klar, mehr durfte er ja auch nicht sagen, denn die Staatsanwältin Gali Baharav Miara hatte ihm aufgrund seines klaren Interessenskonflikts untersagt, sich mit der Justizreform zu befassen. Angesichts der turbulenten Tagesvorkommnisse bat Netanjahu Baharav Miara, doch eingreifen zu dürfen. Sie verweigerte abermals. Wie er nun weiter verfahren wird, ist fraglich, denn die Aufgabe des Friedensvermittlers in der gegenwärtig aufgeheizten Stimmung würde ihm besonders gut anstehen. 

Der vergangene Montag war in Israel also ein besonders dramatischer Tag. Er blieb nicht ohne Folgen. Netanjahu und sein Justizminister Jair Levin riefen die Oppositionsführer Lapid und Gantz noch am selben Abend zu einem Treffen beim Staatspräsidenten auf. Noch zeigen sich Letztere nur bereit, wenn der legislative Prozess gestoppt wird. Ein gewisses Aufweichen der Fronten scheint sich aber bereits abzuzeichnen. Vielleicht, so hoffen viele, hat der untypische Auftritt von Jitzchak Herzog doch Wirkung gezeitigt. 

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