„Fünf Jahre können eine Ewigkeit sein aus Sicht der Verwaltungsrechtsprechung. Am 3. August 2014 fand im Sindschar-Gebiet ein Massaker statt, als Auftakt zum Völkermord: unter Führung von IS-Kämpfern, aber auch unter tätigem Zutun von deren Mitläufern, den frommen Nachbarn der jesidischen Opfer.
Männer, also alle ab 14 Jahren, mindestens 5.000, wurden ermordet, Frauen und Mädchen ab acht Jahren aufwärts wurden systematisch vergewaltigt, danach ermordet oder verschleppt, gefangen gehalten, zwangsverheiratet und versklavt; entführt auch eine ungewisse Zahl Kinder. Etwa 400.000 Menschen flüchteten. Etliche sind verschollen. (…)
Aber eigentlich ist das alles Schnee von gestern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) schon am Dienstag entschieden und anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover aufgehoben. Jesiden können nach dessen Auffassung in den Irak zurückkehren, eine Gruppenverfolgung drohe ihnen nicht. Was das heißt: Eine unmenschliche Behandlung – ach Gottchen! – das kann ja jedem passieren. Und unbequeme Nachbarn sind ganz sicher kein Abschiebehindernis. (…)
(M)an kann sich anschauen, wie beispielsweise das Verwaltungsgericht Oldenburg begründet, dass es zur selben Einschätzung kommt: ‚Das Risiko, als Zivilperson in dem betreffenden Gebiet im Laufe eines Jahres verletzt oder getötet zu werden‘, hatten die Juristen dort vergangenen August befunden, ‚lässt sich nicht sachgerecht ermitteln, wenn dazu eine bereits nicht valide ermittelbare Zahl von Vorfällen in das Verhältnis zu einer zudem seit mehreren Jahren offensichtlich nicht mehr bestehenden Bevölkerungszahl gesetzt wird.‘
‚Nicht mehr bestehende Bevölkerungszahl‘ – da haben die Oldenburger Verwaltungsjuristen wieder einen großartig unaufgeregten Ausdruck gefunden für: durch Genozid ausgelöscht.“ (Benno Schirrmeister: „Jesiden jetzt schutzlos“)