UN-Ermittler halten Vorwürfe gegen Khan wegen sexueller Übergriffe für begründet, IStGH-Richter hätten den Fall lieber abgewürgt.
Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs haben am Mittwoch dafür gestimmt, ein Disziplinarverfahren gegen Chefankläger Karim Khan einzuleiten, nachdem ihm sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden waren. Das berichtete The Wall Street Journal unter Berufung auf mit der Abstimmung vertraute Offizielle.
Ein Bericht von Ermittlern der Vereinten Nationen, dessen Zusammenfassung das Journal nach eigenen Angaben eingesehen habe, habe eine »sachliche Grundlage« für die Vorwürfe sexueller Übergriffe durch eine weibliche Mitarbeiterin festgestellt und darauf hingewiesen, dass Zeugenaussagen »ihre Behauptungen stützen«.
Ein zweiter Bericht von drei Richtern, die von der Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH für eine rechtliche Bewertung der UN-Untersuchung ausgewählt worden waren, befand im Gegensatz dazu, dass die Beweise nicht ausreichten, um die Vorwürfe »über jeden vernünftigen Zweifel hinaus« zu belegen, hieß es in dem Bericht. Die Richter behaupteten in ihrer 85-seitigen Bewertung, dass die Ergebnisse kein »Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung im Rahmen des einschlägigen Rechtsrahmens« belegten.
Verfahren wird fortgesetzt
Eine Gruppe afrikanischer Staaten argumentierte bei der Sitzung am Mittwoch, dass das Disziplinarverfahren beendet werden sollte, da die Richter Khan »freigesprochen« hätten. Andere Nationen jedoch, darunter einige der wichtigsten Unterstützer des Gerichtshofs, stimmten für die Fortsetzung des Verfahrens, berichtete das Journal unter Berufung auf ungenannte Quellen. Vertreter der Anklagebehörde des IStGH sprachen sich in einem bei der Sitzung am Mittwoch verlesenen Schreiben gegen Khans weitere Tätigkeit als Chefankläger aus, berichtete die Zeitung.
Das israelische Außenministerium erklärte am Donnerstagabend, dass »die Berichte, wonach das Präsidium der IStGH-Mitgliedstaaten beschlossen hat, ein Disziplinarverfahren gegen Ankläger Karim Khan wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe einzuleiten, beweisen, was Israel immerzu gesagt hat. Die Vorwürfe des korrupten und politisierten Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten und den ehemaligen Verteidigungsminister sind erfunden und unbegründet und wurden von einem betrügerischen Ankläger inszeniert, der die Aufmerksamkeit von einer Untersuchung wegen seiner eigenen sexuellen Übergriffe ablenken wollte«, hieß es weiter. »Der IStGH muss diese Verfahren unverzüglich einstellen«.
Zwei Fälle
Im November 2024 erließ der IStGH auf Khans Geheiß Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Im Mai 2025 nahm Khan eine Auszeit, bis das Ergebnis einer Untersuchung des Büros für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen zu Vorwürfen vorlag, er habe eine malaysische Kollegin wiederholt sexuell belästigt.
Im August meldete sich eine zweite Frau zu Wort und berichtete der britischen Zeitung The Guardian, dass Khan seine Macht als leitender Anwalt des IStGH missbraucht und sie während ihres Praktikums bei ihm 2009 einem »ständigen Ansturm« unerwünschter Annäherungsversuche ausgesetzt habe.
Den Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens zufolge soll Khan die erste Frau, die malaysische Kollegin, gebeten haben, ihn nicht der sexuellen Nötigung zu beschuldigen, damit er den Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen könne.
(Der Artikel ist auf Englisch vom Jewish News Syndicate veröffentlicht worden. Übersetzung von Florian Markl.)






