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IStGH erlegt eigenem Chefankläger Beschränkungen auf

Der IStGH-Chefankläger Karim Khan
Der IStGH-Chefankläger Karim Khan (© Imago Images / Pacific Press Agency)

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Karim Khan untersagt, die Existenz von Haftbefehlsanträgen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg bekannt zu geben.

Der Internationale Strafgerichtshof hat seinem Chefankläger Karim Khan neue Beschränkungen auferlegt, nachdem am Montag Berichte aufgetaucht waren, dass er zusätzliche Haftbefehle gegen israelische Beamte beantragt habe, wie The Guardian berichtete.

Quellen innerhalb des Gerichtshofs teilten der britischen Zeitung mit, dass Khan kürzlich neue Haftbefehlsanträge gestellt habe oder dies plane, von denen mindestens einer bereits genehmigt worden sei oder kurz vor der Genehmigung stehe. Die Identität der Zielpersonen der Haftbefehle wird Berichten zufolge geheim gehalten, was die wachsenden Differenzen zwischen Khan und den IStGH-Richtern über seine Vorgehensweise – insbesondere seine öffentlichen Äußerungen zu sensiblen Ermittlungen – widerspiegelt.

Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, die Existenz neuer, unveröffentlichter Haftbefehle zu bestätigen oder zu dementieren. In einer Erklärung betonte Khans Büro, dass jeder Haftbefehlsantrag auf einer »gründlichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung« beruhe.

Vertiefte Spannungen

Diese Entwicklung erfolgte nur wenige Tage nachdem die Richter des IStGH beschlossen hatten, die Zuständigkeit des Gerichts im Verfahren um die Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erneut zu prüfen. Die Entscheidung wird als verfahrensrechtlicher Sieg für Israel gewertet, da sie die Vollstreckung der Haftbefehle möglicherweise verzögert, bis die Zuständigkeitsfrage von der Vorverfahrenskammer geklärt ist, an welche die Richter den Fall zurücküberwiesen haben.

Khan hat wiederholt betont, dass sowohl er als auch das Gericht für Israel zuständig seien, was Jerusalem konsequent und vehement bestreitet, da es das Römische Statut zur Gründung des Gerichtshofs nie unterzeichnet hatte. Laut Gerichtsquellen konzentrieren sich die neuen Haftbefehle auf mutmaßliche Verbrechen, die im Westjordanland begangen worden sein sollen.

Die Spannungen zwischen Khan und den IStGH-Richtern scheinen auf Khans Gewohnheit zurückzuführen zu sein, seine Absicht, Haftbefehle zu erlassen, öffentlich bekannt zu geben, was eine deutliche Abkehr von der Diskretion seiner Vorgänger darstellt. Die Richter brachten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass solch öffentliche Ankündigungen die Glaubwürdigkeit des Gerichts beeinträchtigen und seine Arbeit behindern könnten.

Wiederholte Indiskretionen

Es ist nicht das erste Mal, dass Karim Khan wegen seines Kommunikationsstils in die Kritik geraten ist, hat er doch auch in den letzten Jahren öffentlich angekündigt, Haftbefehle im Zusammenhang mit Myanmar, Afghanistan und dem Sudan zu beantragen. Diese Schritte sollen sowohl Richter als auch Mitglieder seines eigenen Teams verärgert haben, die befürchteten, dass die Enthüllungen als unzulässiger öffentlicher Druck auf das Gerichtsverfahren angesehen werden könnten.

Als Reaktion darauf hat der IStGH seinem Chefankläger nun untersagt, die Existenz von Haftbefehlsanträgen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg offenzulegen oder auch nur anzudeuten. Er muss nun eine vorherige Genehmigung einholen, bevor er neue Informationen zu diesem Fall veröffentlicht. Diese seltene öffentliche Zurechtweisung unterstreicht die tiefen Spannungen innerhalb des Gerichts, das sich mit politisch brisanten Fällen und wachsender internationaler Kontrolle auseinandersetzen muss.

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