„Wer sich zur Zeit, im November 2016, in Zürich aufhält, sieht im Zürcher Hauptbahnhof dieses Werbeplakat der Aktion Palästina-Solidarität:
Auf dem Werbeplakat ist eine Frau zu sehen, die Europa darstellt und in gebückter Haltung die Füsse eines breit grinsenden Mannes küsst, der Benjamin Netanjahu darstellt. Dabei werden dem israelischen Premierminister diese Worte in den Mund gelegt: ‚Wir brechen Völkerrecht durch Landraub, Vertreibung, Apartheid… Unser Joker: Das schlechte Gewissen Europas.‘ Dazu steht in großen Worten: ‚Wir fordern von EU und von der Schweiz: Sanktionen gegen Israel‘. Die Schweizerische Bundesbahn verteigt die Werbung mit diesen Worten: ‚Wir dürfen keine Zensur üben. Aus juristischer Sicht ist für uns der Inhalt des Plakats damit durch die Meinungsäusserungsfreiheit und die politischen Grundrechte geschützt.‘
Moment mal, seit wann ist es Zensur, wenn Werbung nicht geschaltet wird? Das Plakat befindet sich auf einer Werbetafel und jedes Unternehmen darf doch wohl selbst entscheiden, welche Werbung es schaltet. Oder ist das in der Schweiz anders? Was hat die Schweiz für ein bescheuertes Zensurverständnis? Betreibe ich etwa Zensur, wenn ich bei einer Werbepause im Fernsehen pinkeln gehe? Ist es mir verboten, bei einer TV-Aufzeichnung die Werbung vorzuspulen? Muss eine feministische Zeitung Werbung für den Playboy schalten? Muss eine Zeitung für VeganerInnen Bratwürste bewerben? Muss bald die Islamische Zeitung oder die Jüdische Allgemeine Werbung für Schinkenwürste schalten?“ (Bericht auf Tapfer im Nirgendwo: „Was hängt denn da in Zürich?“)