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Israel verweigert Kooperation mit einseitiger UN-Kommission

Die Chefin der einseitigen UN-Untersuchungskommission gegen Israel Navi Pillay. (© imago images/Xinhua)
Die Chefin der einseitigen UN-Untersuchungskommission gegen Israel Navi Pillay. (© imago images/Xinhua)

Warum sollte Israel mit einer Kommission zusammenarbeiten, deren voreingenommenes Urteil schon feststeht, bevor die Untersuchung überhaupt begonnen hat?

Im vergangenen Jahr beschloss der notorisch israelfeindliche Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung angeblicher israelischer Menschenrechtsverletzungen und angeblicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Der Beschluss von Ende Mai war die Reaktion auf die kurz zuvor stattgefundene neue Runde im Krieg zwischen der islamistischen Terrorgruppe Hamas im Gazastreifen und Israel.

Schon nach den Waffengängen der Jahre 2008/2009 sowie 2014 waren vom UNHRC ähnliche Kommissionen eingerichtet worden, doch dieses Mal gab es einen bedeutenden Unterschied: Anders als ihre Vorgänger hat diese Untersuchungskommission keine zeitlich begrenzten, sondern einen permanenten Auftrag. Sie wird also nicht einfach, wie sonst üblich, einen Bericht verfassen und damit ihre Arbeit beenden, sondern ist gekommen, um zu bleiben. Beschlossen hat der UN-Menschenrechtsrat damit, wie Alex Feuerherdt zu Recht feststellte, »nicht weniger als ein Gremium zur ständigen, permanenten Ermittlung gegen den jüdischen Staat«.

Das daraus gar nichts anderes werden kann, dafür sorgt allein schon die Zusammensetzung der Kommission. Nicht nur ihre südafrikanische Vorsitzende Navi Pillay, sondern auch deren zwei Kollegen, der Inder Miloon Kothari und der Australier Chris Sidoti waren zuvor durch so einseitige und israelfeindliche Stellungnahmen aufgefallen, dass sie in jeder normalen Untersuchungskommission für eindeutig befangen und damit untragbar erklärt würden. Aber der UN-Menschenrechtsrat ist eben eine alles andere als »normale« Institution, wenn es um Israel geht: Die Voreingenommenheit, die jemanden sonst disqualifizieren würde, gilt hier geradezu als Job-Voraussetzung.

Vor diesem Hintergrund kommt die Entscheidung der israelischen Regierung nicht gerade überraschend, die Kooperation mit der Kommission zu verweigern. In einem scharfen Brief an Pillay schrieb die israelische Botschafterin bei den Vereinten Nationen, wo der UNHRC seinen Sitz hat:

»Meinem Land ist klar, und das sollte auch jedem fairen Beobachter klar sein, dass es einfach keinen Grund gibt zu glauben, dass Israel vom Menschenrechtsrat oder von dieser Untersuchungskommission eine vernünftige, gerechte und nicht diskriminierende Behandlung erfahren wird.«

Die Kommission sei Ausdruck der »zwanghaften Voreingenommenheit des Menschenrechtsrates gegenüber Israel« und »spiegelt dessen moralischen Bankrott wider«. Ihre Mitglieder, die alle für ihre antiisraelische Schlagseite bekannt wären, seien so ausgewählt worden, »um das politisch motivierte Ergebnis zu garantieren, das bereits im Voraus feststeht«.

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