Israel, Palästinenser und das Recht auf nationale Selbstbestimmung

„Wie das jüngst verabschiedete israelische Nationalstaatsgesetz, unterschied auch die Balfour Declaration zwischen den nationalen Ansprüchen eines Volks und den bürgerlichen und religiösen Rechten von Einzelnen. Die Balfour Declaration befürwortete ‚die Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina‘, führte aber auch aus: ‚Nichts soll unternommen werden, das die bürgerlichen und religiösen Rechte der nicht-jüdischen Bevölkerungen Palästinas beeinträchtigen würde.‘ Kritiker haben argumentiert, es sei ein Unrecht gewesen, den Arabern in Palästina dort eine nationale Heimstatt zu verweigern, und arrogant anzunehmen, dass sie sich mit bürgerlichen und religiösen Rechten in einem mehrheitlich jüdischen Staat zufrieden geben würden. Das kann man allerdings auch anders sehen. Wovon gingen die britischen Entscheidungsträger seinerzeit aus?

Ihnen ging es nicht allein um Palästina. Palästina war für sie ein kleiner Teil einer weitläufigen, zuvor von den Osmanen kontrollierten Region, die die britischen Streitkräfte dabei waren zu erobern. Obwohl die meisten Araber auf Seiten der Osmanen gekämpft hatten, sollten die Alliierten den arabischen Völkern in der gesamten Region den Weg zur Unabhängigkeit und nationalen Selbstbestimmung ebnen. Der Status des winzigen Heiligen Lands war allerdings angesichts der dortigen Interessen der Christen und Juden weltweit einzigartig. (…)

Dass eine kleine Anzahl von Arabern, nämlich jene in Palästina, eines Tages in einem mehrheitlich jüdischen Land leben würden, schien kein besonders großes Problem darzustellen. Ähnliche Fragen gab es auch in Europa. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden neuen Nationen geschaffen bzw. alte wiederhergestellt: Polen, die Tschechoslowakei und Jugoslawien beispielsweise. Dass einige Menschen als Minderheiten in benachbarten Staaten leben würden, war dabei unvermeidlich. So lebten in der Tschechoslowakei 700.000 Ungarn, fast 400.000 von ihnen lebten in Jugoslawien und weitere 1,4 Million in Rumänien. Nationale Ansprüche konnten ethnische Ungarn jedoch lediglich in Ungarn geltend machen.

Dieses Prinzip, dass auf nationale Minderheiten in Europa angewendet wurde, galt auch für die Araber in Palästina. In einem Land kann stets nur ein Volk die Mehrheit stellen und daher auch nur ein Volk das Recht auf nationale Selbstbestimmung ausüben. In Syrien, dem Libanon, dem Irak und Saudi-Arabien übernahmen die Araber schließlich die Herrschaft. Damit kontrollieren die Araber fast das gesamte von ihnen beanspruchte Territorium.“ (Douglas Feith: „Farmers and Fighters: The Making of the Land”)

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