Islamische Glaubensgemeinschaft: Kopftuch ist Pflicht!

Von Heiko Heinisch

In den stets wiederkehrenden öffentlichen Kopftuch-Debatten argumentieren Vertreter und – besonders prominent – Vertreterinnen islamischer Glaubensverbände oftmals mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Frauen: Das Tragen des Kopftuchs sei einzig und allein eine persönliche Entscheidung, in die den Kopftuchträgerinnen niemand dreinzureden habe. Nur stimmt das nicht so ganz, wenn es nach der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich geht: Für die ist das Tragen des Kopftuchs nämlich keine Frage der Selbstbestimmung der Frauen, sondern nichts weniger als eine religiöse Pflicht.

Islamische Glaubensgemeinschaft: Kopftuch ist Pflicht!Als die Regierung Ende Januar verkündete, ein Verbot des Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit beschließen zu wollen, sowie ein Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst, das es Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen verbietet, während ihres Dienstes sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen, gingen die Wogen in Teilen der muslimischen Community hoch. Am 4. Februar formierte sich eine Frauendemonstration gegen das als „Kopftuchverbot“ bezeichnete Gesetz. Unter dem Motto „#MuslimBanAustria – mein Körper mein Recht auf Selbstbestimmung“ zogen 2000-3000 Menschen vom Westbahnhof zum Minoritenplatz. Die Liste der Organisationen, die zu dieser Demonstration aufriefen, lässt indes an der Forderung nach weiblicher Selbstbestimmung zweifeln. Neben dem Jugendrat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), dem Netzwerk für Muslimische Zivilgesellschaft und einer linken Splittergruppe fanden sich dort mehrere islamische Organisationen, die nicht unbedingt für ihr liberales Gesellschafts- und Frauenbild bekannt sind: Der zuletzt unter anderem wegen des Vorwurfs, im Dienste der türkischen Regierung Gegner Erdogans bespitzelt zu haben, in die Kritik geratene türkische Moscheeverband ATIB, die nationalistische und islamistische Milli Görüş (Nationale Sicht) und der latent antisemitische, konservativ islamische Unternehmerverband MÜSIAD.

Diesen Organisationen geht es weniger um ein Selbstbestimmungsrecht der Frau, als vielmehr um die Propagierung einer identitär muslimischen Lebensweise. In dieses Bild passt nun auch eine Stellungnahme des „Beratungsrates für Glaubenslehre und religiöse Angelegenheiten“ der IGGÖ, die Mitte Februar auf der Website der Islamischen Glaubensgemeinschaft veröffentlicht wurde. Bereits die Überschrift – Kopftuch-Gebot – macht deutlich, worum es in dem Dokument geht:

„Für Muslime beider Geschlechter bestehen religiöse Kleidungsgebote. Für weibliche Muslime ab der Pubertät ist in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot (farḍ) und damit Teil der Glaubenspraxis.“

Besondere Bedeutung ist hier dem Wörtchen in der Klammer beizumessen: fard. Die islamische Rechtswissenschaft kennt fünf Beurteilungskategorien, die der normativen Wertung aller menschlichen Handlungen dienen, von verboten (haram) über verpönt (makrūh), erlaubt (halal) und empfohlen (mandūb) bis hin zur obersten Kategorie fard, einer göttlichen Vorschrift, die von den Gläubigen bedingungslos einzuhalten ist, eine unbedingte religiöse Pflicht, deren Befolgung belohnt – und deren Missachtung bestraft wird.

Gehören Frauen zufällig der hanbalitischen Rechtsschule an – im Dokument ist die Rede davon, dass eine Frau auch die Freiheit habe, sich dieser Minderheitenmeinung anzuschließen – ist für sie sogar der Gesichtsschleier verpflichtend: fard!

In dem Dokument des Beratungsrates der IGGÖ ist zudem nicht einfach von einem Kopftuch die Rede, sondern von einer bestimmten Bindung desselben, die die verwendete Übersetzung in den Koran hineinlegt:

„Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher (umur) [sing. imār] auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, […] (24:31, nach Bubenheim übersetzt)“.

Was hier beschrieben wird, ist jene seit etwa 15 Jahren als Modeerscheinung immer häufiger auftretende Bindung, bei der ein Teil des Tuches noch über der Brust drapiert wird. Diese Art, das Kopftuch zu tragen, war noch in den 1990er Jahren kaum anzutreffen, wird seither aber vor allem von Organisationen der Muslimbruderschaft und anderen identitären muslimischen Gruppen (Nina Scholz) beworben.

Der Beratungsrat für Glaubenslehre und religiöse Angelegenheiten der IGGÖ greift bei seiner Begründung eines Kopftuch-Gebotes auf zwei unterschiedliche Koranübersetzungen zurück, eine von Ibn Rassoul, die andere von Frank Bubenheim, zwei schillernden Figuren des politischen Islam in Deutschland. Der 2015 verstorbene Ibn Rassoul, Gründer des „Islamischen Zentrums Köln“, wurde unter anderem durch sein Buch „Das deutsche Kalifat“ bekannt. Er lehnte jede Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft ab, attackierte die Demokratie und den Westen scharf und stellte diesen einen auf einem Kalifat basierenden, islamischen Gesellschaftsentwurf gegenüber. Seine Nähe zum Gedankengut der Muslimbruderschaft und anderer extremistischer islamischer Organisationen demonstrierte er unter anderem durch die Herausgabe des von ihm ins Deutsche übersetzten Buches „Zeichen auf dem Weg“ des Vordenkers und Theoretikers der Muslimbruderschaft, Sayyid Qutb.

1986 veröffentlichte Ibn Rassoul unter dem Titel „Die ungefähre Bedeutung des Qurʾān Karīm in deutscher Sprache“ eine deutsche Koranübersetzung. Diese Übersetzung wurde, versehen mit Kommentaren Frank Bubenheims, bei der Koranverteilungskampagne Lies! des Salafisten Ibrahim Abou-Nagie und seines Vereins „Die wahre Religion“ in Deutschland auf der Straße verteilt. Damit wären wir auch schon beim zweiten Koranübersetzer, auf den sich der Beratungsrat der IGGÖ bezieht: Frank Bubenheim, Konvertit und Übersetzer zahlreicher islamischer Werke in Deutsche. Bei dieser Tätigkeit arbeitete er eng mit dem „Islamischen Zentrum Aachen“ zusammen, das laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes NRW dem syrischen Zweig der Muslimbruderschaft nahesteht. Aus seiner Übersetzung des Korans stammt die oben zitierte Stelle, aber anders als es der Beratungsrat der IGGÖ nahelegt, hat Bubenheim den Koran nicht alleine übersetzt. Zur Seite stand ihm dabei kein Geringerer als Nadeem Elyas, der ehemalige Vorsitzende des „Zentralrats der Muslime in Deutschland“. Die Übersetzung wurde vom saudischen Religionsministerium in Auftrag gegeben und vertritt demgemäß ein traditionalistisches und fundamentalistisches Verständnis des Islam. Auf die Koranübersetzungen der Genannten bezieht sich also ein Gremium der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, um „religiöse Angelegenheiten“ zu klären.

Zur Beschwichtigung, quasi als Feigenblatt, hat der Beratungsrat in einem Satz in der Mitte seiner Ausführungen festgehalten, dass „Frauen und Männer, die sich nicht an die religiösen Kleidungsgebote halten, keinesfalls von anderen abgewertet werden dürfen.“ – Das werden Frauen, die kein Kopftuch tragen, durch dieses Dokument aber automatisch, denn sie verstoßen, so offensichtlich die Linie der Islamischen Glaubensgemeinschaft, gegen eine bedingungslos einzuhaltende religiöse Pflicht, was nach der hier vertretenen islamischen Rechtsauffassung (fard!) zu bestrafen ist. In Deutschland tragen laut einer Studie nur etwa 20-30% jener muslimischen Frauen, die sich selbst als religiös bezeichnen, ein Kopftuch. Die Zahlen für Österreich dürften ähnlich sein. Die übrigen 70% der muslimischen Frauen begehen nach Auffassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich eine schwere Sünde.

 

(Heiko Heinisch: Studium der Geschichte an der Universität Wien, Diplomarbeit zum Thema „Judenvernichtung und nationalsozialistische Außenpolitik“. Von 1999 bis 2004 freier Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Historische Sozialwissenschaft. Mitglied des Expert_Forum Deradikalisierung und Prävention der Stadt Wien. Seit Mai 2016 Projektleiter am Institut für Islamische Studien der Universität Wien. Daneben Tätigkeit als freier Historiker in Wien. Jüngste Publikation gemeinsam mit Nina Scholz: „Charlie versus Mohammed. Plädoyer für die Meinungsfreiheit“ (Passagen-Verlag 2016). Er schreibt regelmäßig für das Online-Debattenmagazin Die Kolumnisten.)

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