Erweiterte Suche

Iran: Zwei Frauen wegen Ehebruchs zu Tod verurteilt

Iran: Zwei Frauen wegen Ehebruchs zu Tod verurteilt„Wie eine kurdische Menschenrechtsgruppe am Montag berichtete, hat ein iranisches Gericht vor kurzem zwei kurdische Frauen wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt. ‚Eine kurdische Frau aus Mako namens Gulistan Jnikanlou ist durch den Strafgerichtshof von Westaserbaidschan in Khoy wegen »zina« zum Tode verurteilt worden‘, so Hengaw, eine Gruppe, die über Menschenrechtsverstöße berichtet, die Kurden im Iran betreffen. ‚Zina‘ ist ein arabischer Begriff, der Formen des Geschlechtsverkehrs bezeichnet, die der Scharia zufolge untersagt sind.

Das Urteil war am Sonntag verkündet worden. Jnikanlou, die zwei Kinder hat, war 2017 wegen Ehebruchs verhaftet worden, kurz darauf aber auf Kaution vorerst wieder freigekommen. Ebenfalls im letzten Jahr verhafteten die Behörden den Mann, mit dem Jnikanlou den Ehebruch begangen haben soll. Was mit dem Mann geschehen ist, ist bislang nicht bekannt. Die Strafen, die im Iran auf derartige Handlungen stehen, die das Regime zu Straftaten erklärt hat, werden von der internationalen Gemeinschaft und etlichen Menschenrechtsgruppen seit langem kritisiert. Das Strafgericht in Khoy verurteilte außerdem eine weitere Frau zum Tode. Es handelt sich um die 37jährige Zahra Derakhshani. Sie sitzt seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Beide Frauen wurden verhaftet, nachdem ihre Männer sie angezeigt hatten.

Laut einer Untersuchung des UNHCR ahndet das iranische Strafgesetzbuch den Ehebruch von Männern und Frauen als ein ‚Vergehen gegen Gott‘, auf das bei unverheirateten Tätern 100 Hiebe stehen. Verheiratete Täter werden zum Tode verurteilt und gesteinigt. Der Ehebruch muss entweder durch ein Geständnis des Angeklagten oder durch die Aussage von vier Männern oder drei Männern und zwei Frauen bewiesen werden. Doch gibt das Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Richtern bei Sittlichkeitsverbrechen auch die Vollmacht, sich auf ihr eigenes ‚Wissen‘ zu verlassen, um zu einem Urteil zu kommen, sollte es keine eindeutigen Beweise geben. Außerdem ist es dem Ehemann gestattet, seine Frau und deren Liebhaber zu töten, sollte er sie in flagranti erwischen.“ (Kosar Nawzad: „Iran to execute two Kurdish women on adultery charges“)

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren sowie ein Editorial des Herausgebers.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte oder direkt über Ihren PayPal Account. 

Mehr zu den Themen

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sprechen Tachles!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie einen unabhängigen Blickzu den Geschehnissen im Nahen Osten.
Bonus: Wöchentliches Editorial unseres Herausgebers!

Nur einmal wöchentlich. Versprochen!