Zu den gegen die Islamische Republik bis zum Atomabkommen vom 14.7.2015 verhängten Sanktionen zählten das Embargo gegen iranisches Erdöl und -gas sowie der Ausschluss vom internationalen Finanzsystem. Allerdings gelang es der Türkei als Nato-Staat und schwankendem Verbündeten im Syrienkonflikt, eine wichtige Ausnahme durchzusetzen. Sie durfte ihr Erdöl, wie wir erst jetzt gewahr werden, weiterhin vom Nachbarland beziehen; Bedingung war nur, dass der Handel zwischen Privatpersonen stattfindet und die Importe mit türkischer Lira beglichen werden. Der Iran freilich wünschte bei aller Feindschaft gegen die arroganten Mächte in deren Währungen bezahlt zu werden. In diesem Dilemma einigte man sich auf Gold als Zahlungsmittel. (…) Im Januar 2013 beschloss die Obama-Administration, das goldene Schlupfloch im Sanktionsregime gegen den Iran zu stopfen, ließ sich aber ein halbes Jahr mit der Umsetzung Zeit. Vermutlich wollte Obama die Türkei und ihren damaligen Ministerpräsidenten Erdoğan nicht vor den Kopf stoßen und andererseits auch die iranische Regierung gnädig stimmen, mit der man über ihr Nuklearprogramm verhandeln wollte. Die US-Regierung ging also davon aus, dass Zarrab mit Wissen und im Interesse der beiden Länder handelte – eine Annahme, die sich angesichts des in Frage stehenden Geschäftsvolumens kaum entkräften lässt.“ (Detlev zum Winkel: „Iranische Sanktionsgeschäfte: Die türkische Regierung im ‚Goldrausch‘“)