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Iran: Mögliches neues Atomabkommen schlechter als die alte Vereinbarung?

Es scheint große Unterschiede zwischen dem in Wien vorgeschlagenen Rahmenwerk und dem Atomdeal von 2015 zu geben, da der Westen erhebliche Zugeständnisse gemacht hat, um die iranischen Unterhändler zu beschwichtigen.

Yoni Michanie

Während sich die US-Regierung von Joe Biden verpflichtet hat, ein neues Atomabkommen auszuhandeln, das länger und nachhaltiger ist als der ursprüngliche Gemeinsame Umfassende Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) aus dem Jahr 2015, sagt der leitende Berater bei der Foundation for Defense of Democracies (FDD), Richard Goldberg, das nun »in Betracht gezogene Abkommen« werde »kürzer und schwächer« sein.

Nach monatelangen indirekten Verhandlungen zwischen amerikanischen, europäischen und iranischen Diplomaten unterscheidet sich der vorgeschlagene Rahmen in vier wesentlichen Punkten vom JCPOA:

  • Breakout-Zeit,
  • nukleare Beschränkungen,
  • Obergrenze für die Urananreicherungsmöglichkeiten,
  • internationale Sanktionen.

Verkürzte Breakout-Zeit

Der JCPOA von 2015 basierte darauf, dass sich durch die dem Iran auferlegten Beschränkungen dessen Breakout-Zeit (das ist jene Zeitdauer, die benötigt wird, um spaltbares Material auf das für den Bau einer Bombe erforderliche Niveau anzureichern) für mindestens ein Jahrzehnt auf ein Jahr erhöhen würde. Als der damalige Präsident Barack Obama die Vorteile des JCPOA anpries, tat er dies mit dem Argument, ein wesentlicher Vorteil bestehe darin, es sei »13, 14, 15 Jahre lang gewährleistet, dass der Breakout mindestens ein Jahr in Anspruch nimmt«.

Im Rahmen des neuen Abkommens würden jedoch die Bedingungen des JCPOA übernommen, die es dem Iran erlauben, seine mittlerweile entwickelten fortschrittlichen und viel schnelleren Zentrifugen zu behalten; was bedeutet, dass Teherans Breakout-Zeit sich erheblich verkürzen würde, da sich die Auslaufklauseln seit dem Abkommen von 2015 nicht geändert haben: die letzten Beschränkungen würden im Jahr 2031 wegfallen.

In einem am 26. August geführten Gespräch mit dem Präsidenten und CEO des Jewish Institute for National Security of America (JINSA), Michael Makovsky erklärte der ehemalige israelische Botschafter in den Vereinigten Staaten, Ron Dermer, dass »das Abkommen so schlecht ist, weil es diese Sunset Clauses‹ hat; Klauseln, nach denen die Beschränkungen auslaufen, womit dem Iran dann keine Beschränkungen für sein Atomprogramm mehr auferlegt sind«.

Da das neue Abkommen diese Auslaufklauseln nicht verlängert, hat sich der Zeitrahem nicht verändert, so Dermer. Er wies darauf hin, dass »die Beschränkungen für das iranische Programm für ballistische Raketen sogar schon im nächsten Jahr auslaufen werden«.

Laut JINSA würde die neue Breaukout-Zeit Anfang 2026 nur 4,8 bis 6,5 Monate betragen. Laut Blaise Misztal, Vizepräsident für Politik bei JINSA, und Jonathan Ruhe, Direktor für Außenpolitik, »wird ein neues Abkommen doppelt so schlecht sein wie das ursprüngliche JCPOA und das iranische Atomprogramm nur halb so lange verzögern«. Misztal und Ruhe zufolge besteht die Sorge darin, dass die kurzen Breakou-Zeiten »die Fähigkeit der USA und ihrer Partner infrage stellen könnten, einen iranischen Versuch zur Erlangung einer Atombombe, zu erkennen und wirksam darauf zu reagieren«.

Kürzere nukleare Beschränkungen

Im JCPOA von 2015 wurden klare nukleare Beschränkungen festgelegt, darunter ein Embargo für ballistische Raketen durch den UN-Sicherheitsrat, Beschränkungen für iranische Versuche, fortschrittliche Zentrifugen zu bauen und diese zur Anreicherung von spaltbarem Material zu verwenden, Sanktionen des UN-Sicherheitsrats gegen den Iran und Beschränkungen für die Größe und den Anreicherungsgrad der iranischen Atomvorräte.

Der nun in Wien vorgeschlagene Rahmen sieht vor, dass diese Beschränkungen und Sanktionen nicht »zurückgesetzt« werden, d. h., dass die Auslaufklauseln im nächsten Jahr in Kraft treten, sprich die Beschränkungen auslaufen sollen.

Goldberg wies in diesem Zusammenhang auf die Bedrohung hin, die von der Nichtverlängerung der genannten Auslaufklauseln in den derzeitigen Rahmenabkommen ausgeht: »Irans Verheimlichung nicht-deklarierter Nuklearstandorte wird ignoriert, fortschrittliche Zentrifugen werden weiterhin vom Regime gelagert, und Teheran wird die Fähigkeit behalten, jederzeit zur Entwicklung von Atomwaffen zu schreiten«.

Kürzere Obergrenze für Anreicherungskapazität

Das JCPOA hat auf mindestens elf Jahre die Anzahl und den Typ der Zentrifugen begrenzt, die der Iran zur Urananreicherung einsetzen kann. Da das vorgeschlagene neue Abkommen die Auslaufklauseln des JCPOA von 2015 nicht zurücksetzen würde, würden die Beschränkungen für die Anzahl und die Art der Zentrifugen, die Teheran einsetzen kann, laut JINSA in zwei Jahren auslaufen.

Misztal und Ruhe halten fest, dass das neue Abkommen »bedeutende Zugeständnisse enthält, die es dem Iran ermöglichen werden, sein Anreicherungsprogramm in den kommenden Jahren schnell wieder aufzubauen und zu erweitern«. Zu diesen Zugeständnissen gehört, dass der Iran 5060 IR-1-Zentrifugen lagern darf, anstatt sie zerstören oder ins Ausland verschiffen zu müssen, und dass er 2024 mit dem Bau fortschrittlicherer Zentrifugen beginnen darf.

Aufgrund der wiederholten Verhinderung der Arbeit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) ist jedoch nicht viel über den iranische Zeitplan für die Installation dieser modernen Zentrifugen bekannt. Dieser Mangel an Transparenz wurde vom Generaldirektor der IAEO, Rafael Grossi, in direkter Adressierung an die politischen Entscheidungsträger in Teheran hervorgehoben: »Geben Sie uns die notwendigen Antworten, Personen und Orte, damit wir die vielen Dinge klären können, die einer Klärung bedürfen.«

Schwächere Sanktionen

Obwohl das JCPOA darauf abzielte, die Wirtschaftssanktionen gegen Schlüsselindustrien im Iran aufzuheben, geht der in Wien vorgeschlagene Rahmen viel weiter und würde auch wegen Terrorismus und der Menschenrechtslage verhängte Sanktionen aufheben, die nach der Unterzeichnung des Atomabkommens von 2015 in Kraft getreten waren.

Wie das Abkommen von 2015 sieht auch die vorgeschlagene Vereinbarung die Aufhebung der Sanktionen gegen die iranische Energiewirtschaft, das Bank- und Finanzwesen, das Versicherungswesen, den Transport, die Schifffahrt, den Bergbau, die Metallindustrie und die Häfen vor, einschließlich gezielter Sanktionen gegen iranische Spitzenbeamte.

Anders als das Abkommen von 2015 würde die neue Vereinbarung aber auch die Sanktionen gegen das persönliche Vermögen des Obersten Führers Ayatollah Ali Khamenei, das Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und andere politische Institutionen, die zu Menschenrechtsverletzungen und Terrorismus beitragen, aufheben, obwohl das IRGC wahrscheinlich weiterhin vom US-Außenministerium als ausländische Terrororganisation geführt werden wird.

Im Zuge seiner Erörterung der Auswirkungen einer möglichen Wiederbelebung des JCPOA unter dem vorgeschlagenen Rahmen meinte Goldberg: »Der Iran wird mehr Sanktionserleichterungen erhalten als unter dem letzten Abkommen – 275 Mrd. Dollar im ersten Jahr und eine Billion Dollar bis 2030.«

Immer wieder macht es den Anschein, als ob die Parteien kurz vor einem Durchbruch zu stehen. Zwar gibt es noch einige Probleme, vor allem Teherans Beharren darauf, dass die IAEO die Untersuchung von Uranspuren, die in nicht-deklarierten Atomforschungsanlagen gefunden wurden, einstellt, doch das Weiße Haus hat sich vorsichtig optimistisch geäußert. Der Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates, John Kirby, erklärte: »Wir glauben, dass wir jetzt näher dran sind, als wir es in den letzten Wochen und Monaten waren.« Ähnlich äußerte sich auch der russische Botschafter bei den Wiener Gesprächen, Michail Uljanow, der sagte: »Wir stehen fünf Minuten oder fünf Sekunden vor der Ziellinie.«

Der Artikel erschien auf Englisch beim Jewish News Syndicate. (Übersetzung von Alexander Gruber.)

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