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Irak verabschiedet Gesetz, das Kinderehen ermöglicht

Eine Gesetzesänderung im Irak ermöglicht den Abschluss von Kinderehen
Eine Gesetzesänderung im Irak ermöglicht den Abschluss von Kinderehen (Imago Images / Dreamstime)

Befürworter der von Aktivisten als katastrophal bezeichneten Änderungen im Irak, bestehen darauf, dass diese im Einklang mit den islamischen Grundsätzen stehen.

Das irakische Parlament hat Änderungen des Personenstandsgesetzes verabschiedet, die laut Kritikern die Kinderehe legalisieren. Die nun beschlossenen Neuerungen geben islamischen Gerichten mehr Befugnisse in familiären Angelegenheiten wie Heirat, Scheidung und Erbschaft. Aktivisten argumentieren, dies untergrabe das irakische Personenstandsgesetz von 1959, welches das Familienrecht vereinheitlichte und Schutzmaßnahmen für Frauen vorsah.

Die diesbezügliche Parlamentssitzung endete im Chaos und mit gegenseitigen Anschuldigungen wegen Verfahrensverstößen. »Die Hälfte der anwesenden Abgeordneten stimmte nicht ab, womit das gesetzlich notwendige Quorum nicht erreicht wurde«, sagte ein Parlamentsbeamter unter der Bedingung der Anonymität. Einige Abgeordnete hätten lautstark protestiert, andere seien auf das Podium geklettert.

Der Parlamentssprecher Mahmoud al-Mashhadani hingegen lobte die Verabschiedung der neuen Verordnung in einer Erklärung als »einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Justiz und der Organisation des täglichen Lebens der Bürger«.

Katastrophaler Schritt

Nach irakischem Recht gilt derzeit für eine Eheschließung in den meisten Fällen ein Mindestalter von achtzehn Jahren. Die am Dienstag verabschiedeten Beschlüsse ermöglichen es den Geistlichen nun, nach ihrer Auslegung des islamischen Rechts zu entscheiden, die nach der Interpretation einiger Geistlicher die Heirat von Mädchen im frühen Teenageralter erlaubt; und nach der dschafararitischen Schule des islamischen Rechts, der viele schiitische religiöse Autoritäten im Irak folgen, sogar schon mit neun Jahren.

Befürworter der Neuordnung, die vor allem von konservativen schiitischen Gesetzgebern befürwortet wird, verteidigen sie als Mittel, um das Gesetz an die islamischen Grundsätze anzupassen und den westlichen Einfluss auf die irakische Kultur zu reduzieren. Im September bekräftige das Oberste Bundesgericht, dass die Verfassung den Bürgern das Recht einräume, persönliche Statusangelegenheiten auf der Grundlage ihrer Religion, ihrer Konfession, ihres persönlichen Glaubens oder ihrer eigenen Wahl zu regeln.

Die Menschenrechtsaktivistin und Mitglied der irakischen Frauenliga Intisar al-Mayali erklärte, die Verabschiedung des nun geänderten Personenstandsgesetzes werde »katastrophale Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen haben, da Mädchen bereits in jungen Jahren verheiratet werden, was gegen ihr Recht auf Leben als Kinder verstößt, und die Schutzmechanismen für Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft für Frauen unterbrochen werden«.

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