Hisbollah-Verbot in Deutschland: Ein schon lange überfälliger Schritt

Razzia gegen einen der Hisbollah nahestehenden Moscheeverein in Berlin-Neukölln
Razzia gegen einen der Hisbollah nahestehenden Moscheeverein in Berlin-Neukölln (© Imago Images / snapshot)

In Deutschland gibt es nun ein Betätigungsverbot für die Hisbollah als Ganzes. Auf diesen überfälligen Schritt konnte sich die antisemitische Terrororganisation allerdings monatelang vorbereiten. Die Frage ist deshalb: Hat sie Unterstützer und Vermögenswerte bereits außer Landes gebracht?

Am Tag, an dem der deutsche Innenminister Horst Seehofer gegenüber der Terrororganisation Hisbollah ein bundesweites Betätigungsverbot ausgesprochen hat, haben die Veranstalter des alljährlichen „Al-Quds-Tages“ in Berlin ihren für den 16. Mai geplanten Aufmarsch abgesagt.

Bei diesem degoutanten antisemitischen Stelldichein von Israelhassern überwiegend aus dem islamistischen Milieu, das jedes Jahr mitten in der Hauptstadt öffentlich zur Vernichtung des jüdischen Staates aufrief, gehörten Anhänger der libanesischen Gotteskriegerpartei stets zu den treibenden Kräften. Erst im vergangenen Jahr war es den Teilnehmern untersagt worden, Flaggen und Symbole der Hisbollah zu zeigen. Davor hatten sie das Bild der Demonstrationen allzeit sichtbar geprägt, auch wenn die Veranstalter diesen Umstand auf ihrer Website beschweigen.

Die nun erfolgte Absage kann getrost als unmittelbare und konkrete Auswirkung des Betätigungsverbotes für die Hisbollah betrachtet werden, zumal der „Al-Quds-Tag“ eine iranische Erfindung und die schiitische Partei engstens mit dem iranischen Regime verbunden ist.

„Al-Quds“ ist der arabische Name für Jerusalem, und seit Khomeinis Zeiten wird im Iran am letzten Freitag des Fastenmonats Ramadan für die „Befreiung“ dieser Stadt von den Juden und die Zerstörung Israels demonstriert. Inzwischen ist dieser Tag ein Fixpunkt auch in vielen anderen islamischen Ländern und für Islamisten weltweit. Dass der judenfeindliche Aufmarsch in Berlin erstmals seit mehr als 20 Jahren nicht stattfinden wird, ist deshalb eine gute Nachricht.

Das Gleiche lässt sich über die Maßnahme des Bundesinnenministers sagen, die allerdings spät ergriffen wurde und auch für die Hisbollah nicht mehr überraschend kam.

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Antrag von Union, SPD und FDP angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, ein Betätigungsverbot gegen die Organisation zu verhängen, die für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich ist. Das ist nun endlich geschehen, was auch bedeutet: Die Hisbollah-Anhänger in Deutschland hatten vier Monate lang Zeit, um sich auf die Razzien vorzubereiten, zu denen es schließlich in den Morgenstunden des 30. April kam.

Razzien gegen die Infrastruktur der Hisbollah in Deutschland

Polizisten durchsuchten in Berlin, Bremen, Münster und Dortmund mehrere Moscheen und Räumlichkeiten von Vereinen, die in Deutschland die Infrastruktur der Hisbollah bilden sollen. Dazu gehört die Markaz-al-Quaim-Moschee in Neukölln, die von Al-Irschad betrieben wird, dem nach Angaben der Berliner Senatsinnenverwaltung größten schiitischen Moscheeverein in Berlin. Dieser sei „personell, strukturell und ideologisch in die deutschen Unterstützungsstrukturen der ‚Hizb Allah‘ eingebunden“, betreibe eine eigene Schule sowie mehrere Jugendgruppen und pflege Kontakte in den Libanon.

In Bremen rückten die Beamten bei der Al-Mustafa-Gemeinschaft an, in Münster beim Imam-Mahdi-Zentrum und in Dortmund bei der Gemeinschaft libanesischer Emigranten.

Zudem gab es nach Angaben der Sicherheitsbehörden auch Hausdurchsuchungen bei führenden Funktionären der betreffenden Vereine, etwa in Recklinghausen. „Die von den Ermittlungsmaßnahmen betroffenen Vereine stehen aufgrund ihrer finanziellen und propagandistischen Unterstützung der Hizb Allah im Verdacht, Teil der Terrororganisation zu sein“, gab das Innenministerium als Begründung an.

Ein Betätigungsverbot wird, so ist auf der Website des Ministeriums nachzulesen, „gegenüber solchen ausländischen Vereinen erlassen, die im Inland nicht über nachweisbare Strukturen verfügen, bei denen allerdings unterhalb der Schwelle förmlicher Strukturen eine Betätigung im Inland nachweisbar ist“.

Demgegenüber ziele ein Organisationsverbot „auf die dauerhafte Zerschlagung von Vereinigungen“. Es könne jedoch nur „gegenüber inländischen Vereinen und solchen ausländischen Vereinen, die über gerichtsfest nachweisbare Teilstrukturen im Inland verfügen, erlassen werden“.

Betätigungs-, aber kein Organisationsverbot

Das heißt: Weil die Hisbollah als solche in Deutschland nicht offiziell tätig ist, gibt es für sie respektive für ihre Anhänger und Unterstützer „nur“ ein Betätigungsverbot.

Die Rechtsfolgen von Organisations- und Betätigungsverboten seien aber im Wesentlichen identisch, so das Innenministerium: „Kennzeichenverbote, Verbot jeder versammlungsrechtlichen Aktivität, Vermögensbeschlagnahme und Einziehung des Vermögens.“ Verstöße gegen Organisations- wie gegen Betätigungsverbote seien gleichermaßen strafbar.

Die Tätigkeit der Hisbollah laufe Strafgesetzen zuwider, und die Organisation richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“, so das Ministerium. Sie rufe „offen zur gewaltsamen Vernichtung des Staates Israel auf“ und stelle dessen Existenzrecht infrage – „unabhängig davon, ob sie als politische, soziale oder militärische Struktur in Erscheinung tritt“.

Mit diesem Halbsatz wird die bisherige, vielfach kritisierte Einschätzung der Bundesregierung korrigiert, zwischen dem militärischen und dem politischen Arm der Hisbollah sei zu unterscheiden. Eine Differenzierung, die die Terrororganisation selbst nie vorgenommen hat. Die Niederlande und Großbritannien waren dann auch schon vorher dem Beispiel der USA und Kanadas gefolgt und hatten die Vereinigung in Gänze verboten. 

Einer Studie des Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington zufolge verfügt die Hisbollah inzwischen über 130.000 Raketen, während des Libanonkrieges im Sommer 2006 waren es „nur“ 15.000. Das macht sie laut CSIS zum weltweit am besten bewaffneten nichtstaatlichen Akteur. Dass die Gotteskriegerpartei dermaßen aufgerüstet hat, lässt einen weiteren Krieg gegen Israel wahrscheinlich werden, und im jüdischen Staat trifft man längst entsprechende militärische Vorsorgemaßnahmen.

Finanzierung auch über Geldwäsche und Drogenhandel

Zur Finanzierung ihrer militärischen und sonstigen Aktivitäten im Nahen Osten hat die Hisbollah „ein Kontinente übergreifendes Netz an Wirtschaftsbeziehungen gespannt“, wie es in einem Beitrag auf Welt Online heißt.

Vor allem im Drogen- und im Rohstoffhandel seien Hisbollah-Verknüpfungen festgestellt worden, insbesondere in Lateinamerika und Afrika. „Und in diesen Zusammenhang kanalisierte sie Gewinne jedenfalls bis vor ein paar Jahren auch über Europa und Deutschland“, sprich: Sie betrieb Geldwäsche. Und dies umso mehr, je weniger Geld der Hauptsponsor Iran aufgrund der Wirtschaftskrise und der US-Sanktionen überwies.

Welche konkrete Wirkung die Razzien und das Betätigungsverbot nun haben wird, dürfte eine entscheidende Frage sein. Da die Unterstützer der Hisbollah – beim Verfassungsschutz geht man von deutschlandweit 1.050 aus – seit Monaten mit den jetzigen Maßnahmen rechnen mussten, dürften sie Vorsorge getroffen haben.

„Ich gehe davon aus, dass man versucht hat, Vermögenswerte zu verlagern und Personen außer Landes zu bringen“, wird der Berliner SPD-Innenpolitiker Tom Schreiber von Welt Online zitiert. Die Frage sei, was das Verbot konkret bringe: „Welche Vermögenswerte wurden gesichert, welche Verfahren wurden eingeleitet, welche weiteren Erkenntnisse hat man über die Szene gewonnen?“

Diese Erkenntnisse sollten auch die Clanstrukturen einschließen, die prägend für einen nicht unwesentlichen Teil der Hisbollah-Unterstützerszene in Deutschland sind. Über sie laufen vor allem in Berlin wichtige Aktivitäten im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäsche und der politischen Propaganda.

Zentral für die ideologische Munitionierung der Anhänger und Sympathisanten sind aber nicht nur Moscheevereine, sondern auch und besonders Al-Manar, der Fernsehsender der Hisbollah. Er fällt immer wieder durch antisemitische Hetze auf, beispielsweise, indem er Juden als Strippenzieher einer Weltverschwörung darstellt, den Holocaust leugnet oder Rabbinern das rituelle Schlachten von Kindern unterstellt.

Lob aus Israel und den USA

Seit 2008 gibt es für Al-Manar zwar ein Betätigungsverbot in Deutschland, das dazu geführt hat, dass sein Programm nicht in Cafés oder an sonstigen öffentlichen Orten gezeigt werden darf. Doch über einen ägyptischen Satelliten ist der Sender genauso empfangbar wie über Livestreams im Internet. Die Verheerungen, die er bei seinem Publikum anrichtet, sind erheblich.

Israel und die USA haben das Betätigungsverbot für die Hisbollah in Deutschland gelobt. „Wir begrüßen diesen überaus bedeutenden und sinnvollen Schritt Deutschlands bei der Bekämpfung des internationalen Terrors“, twitterte der israelische Botschafter in Berlin, Jeremy Issacharoff.

Der israelische Außenminister Israel Katz schloss sich an: „Ich möchte der deutschen Regierung meine tiefste Anerkennung für diesen Schritt aussprechen“, sagte er. „Ich bin sicher, dass viele Regierungen im Nahen Osten sowie Tausende Opfer des Hisbollah-Terrors sich meinem Dank für diese Entscheidung anschließen.“

Der amerikanische Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, rief „alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, ähnliche Maßnahmen zu treffen“ und die Hisbollah in ihrer Gesamtheit zu verbieten. Die USA seien bereit, „im Wege der Strafverfolgung und beim Austausch nachrichtendienstlicher Informationen mit der Bundesrepublik und allen europäischen Partnern zusammenzuarbeiten, um der Hisbollah jeglichen Handlungsspielraum in Europa zu verwehren“.

Tatsächlich kommt es genau darauf an, wenn die Verbotsverfügung der deutschen Regierung mehr sein soll als ein symbolischer Schritt.

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