Hat Abbas sich mit der Aufkündigung des Abkommens mit Israel ein Eigentor geschossen?

Der ICC muss entscheiden, ob er für die Palästinensische Autonomiebehörde überhaupt zuständig ist
Der ICC muss entscheiden, ob er für die Palästinensische Autonomiebehörde überhaupt zuständig ist (© Imago Images / Steinach)

Wenn Abbas das Abkommen aufkündigt, der seine Autonomiebehörde ihre Autorität verdankt, kann er nicht zugleich argumentieren, diese Behörde sei ein Staat.

Raphael Ahren, Times of Israel

Drei Richter des Internationalen Strafgerichtshofs forderten die Palästinensische Autonomiebehörde am Dienstag auf, die Erklärung von PA-Präsident Mahmud Abbas über die Beendigung aller Abkommen mit Israel zu erläutern und zu spezifizieren, ob dies auch für die Osloer Abkommen gilt. Die Richter – die die Vorverfahrenskammer bilden, die darüber zu entscheiden hat, ob das Gericht für die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung von mutmaßlichen Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten zuständig ist – haben Ramallah eine Frist bis zum 10. Juni gesetzt, um auf ihre Anfrage zu antworten.

Es ist unklar, wie die Palästinenser antworten werden, aber Beobachter sagen, das Interesse der Vorverfahrenskammer am Status der Abkommen von 1993 bringe Ramallah in eine Zwickmühle: Wenn es das Abkommen aufgibt, das ihm zum ersten Mal Autonomie in den Gebieten gewährte, die es für seinen Staat beansprucht, wie kann es dann argumentieren, dass Palästina ein souveräner Staat sei, der die Gerichtsbarkeit für eine Untersuchung von Kriegsverbrechen nach Den Haag übertragen kann?

Die Chefanklägerin des Gerichts, Fatou Bensouda, deren Auffassung, das sei Gericht für die Einleitung einer Untersuchung zuständig, teilweise auf den Osloer Abkommen beruht, wurde von der Vorverfahrenskammer angewiesen, bis zum 14. Juni auf die Antwort der Palästinenser zu reagieren. (…) Am 30. April hatte IStGH-Anklägerin Bensouda ihren Standpunkt bekräftigt, dass Palästina ein Staat sei, der die Strafgerichtsbarkeit über sein Territorium an Den Haag übertragen wolle.

Es obliegt nun einer Vorverfahrenskammer, über diese Angelegenheit zu entscheiden. Die drei Richter dieser Kammer – der Ungar Péter Kovács, der Franzose Marc Perrin de Brichambaut und die Beninerin Reine Adélaïde Sophie Alapini-Gansou – haben keine Frist gesetzt, um ihre Entscheidung zu fällen, aber es wird erwartet, dass sie dies innerhalb von 90 Tagen tun werden.

Ahead of ruling on war crimes probe, ICC asks PA if Oslo Accords still in force

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