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Hamas verhängt Todesstrafe für »Israel-Kollaborateure«

Hamas verhängt Todestrafe für Kollaboration mit Israel
Hamas verhängt Todestrafe für Kollaboration mit Israel

Ein Militärgericht der im Gazastreifen herrschenden Terrororganisation erklärte drei palästinensische Zivilisten wegen ihrer angeblichen Zusammenarbeit mit Israel für schuldig.

Ein Militärgericht der Hamas im Gazastreifen hat drei Palästinenser wegen »Kollaboration mit Israel« zum Tod verurteilt und einen weiteren zu lebenslanger Haft. Am Dienstag lehnte das Gericht die Berufungen der Angeklagten ab, sodass die Urteile bald vollzogen werden könnten. Zwei der Männer sollen gehängt, der dritte durch ein Erschießungskommando hingerichtet werden.

Die namentlich nicht genannten Angeklagten wurden der »Kommunikation mit feindlichen ausländischen Organisationen« für schuldig befunden und gemäß Artikel 131 des palästinensischen Strafgesetzbuchs von 1979 verurteilt. 

Bei einem der Verurteilten handelt es sich um einen 67-jährigen Bewohner des nördlichen Gazastreifens, der 1997 beim Passieren des Grenzübergangs Erez von israelischen Sicherheitsbehörden rekrutiert worden sein soll. Der Anklageschrift zufolge willigte er ein, für Israel zu arbeiten, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Anschließend soll er nachrichtendienstliche Informationen über die Hamas an Israel weitergegeben haben, was zu gezielten Angriffen auf Einrichtungen der Hamas und zur Tötung von Aktivisten geführt habe.

Menschenrechtsorganisationen haben die Hamas in der Vergangenheit für die Verhängung von Todesurteilen gegen Palästinenser kritisiert. Auch die Vereinten Nationen verurteilten im vergangenen September die Exekution von fünf Palästinensern im Gazastreifen durch die Hamas als Verstoß gegen das Völkerrecht. 

»Wir verurteilen die Hinrichtung von fünf Gefangenen in Gaza und fordern die de-facto-Behörden in Gaza auf, ein Moratorium für alle Hinrichtungen zu verhängen«, ließ die Sprecherin des UN-Menschenrechtskommissars, Ravina Shamdasani, damals in einer Erklärung verlautbaren. »Nachdem Palästina das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat, ist es nach internationalem Recht verpflichtet, Hinrichtungen abzuschaffen.«

Todesfalle Mobiltelefon

Währenddessen machte der Exilführer der Terrororganisation Palästinensischer Islamischer Dschihad (PIJ) Mobiltelefone für die gezielte Tötung von sechs hochrangigen PIJ-Kommandeuren während der israelischen Operation »Pfeil und Schild« Anfang Mai verantwortlich. »Unsere Brüder haben die Situation und die Art und Weise, wie der Feind diese Geräte überwacht, nicht richtig eingeschätzt«, sagte Ziyad al-Nakhalah gegenüber der Website Washington Haya. »Ich bin traurig, sagen zu müssen, dass alle unsere Brüder, die den Märtyrertod erlitten haben, ihre Mobilfunkgeräte bei sich hatten.«

Al-Nakhalah, der den PIJ seit 2018 anführt und entweder im Libanon oder in Syrien leben soll, behauptete außerdem, dass die ermordeten Kommandeure sofort ersetzt worden seien. »Selbst wenn wir einen Anführer in einem Gefecht verlieren, übernimmt sein Stellvertreter sofort die Verantwortung an seiner Stelle. Ihr Märtyrertod bereitet keine Schwierigkeiten in der militärischen Struktur.«

Auf die Warnung des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, PIJ-Führer könnten auch außerhalb des Gazastreifens ermordet werden, antwortete al-Nakhalah, seine Truppen könnten Israels »Hauptstadt und Städte auch von anderen Schauplätzen aus bombardieren«.

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