„Das Urteil gegen die drei jungen Männer palästinensischer Herkunft, die im Sommer 2014 einen Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal verübt haben, ist rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf einen Antrag auf Revision. Damit sind nicht nur die Bewährungsstrafen abgenickt, sondern auch deren Begründung: Wer in Deutschland versucht, eine Synagoge in Brand zu setzen, ist kein Antisemit, sondern ein Israelkritiker, der mit seiner Kritik zu weit gegangen ist. (…)
Die Wuppertaler Synagoge steht in Wuppertal, sie gehört der Wuppertaler Gemeinde, die gehört zum Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf, und alle gehören zum Zentralrat der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin. Für gewalttätige oder nicht gewalttätige Kritik an Israel, seiner Regierung oder seiner Armee ist er so sehr Ansprechpartner wie eine katholische Kirche oder ein von Türken betriebener Gemüseladen: nämlich überhaupt nicht. Es sei denn, man ist der – leider verbreiteten – Ansicht, dass Juden, egal, in welchem Land und in welcher Stadt sie leben, nichts anderes sind als der verlängerte Arm der israelischen Regierung. Oder gleich finsterer Mächte, die sie steuern.“ (Stefan Laurin: „Wuppertal und die Brandstifter“)