Ein niederländisches Gericht verteidigt den Entscheidungsspielraum nationaler Regierungen gegen die Klage antiisraelischer Aktivisten.
Das Berufungsgericht in Den Haag, eines von vier solchen Gerichten in den Niederlanden, hat Anfang vergangenen November eine vielbeachtete Entscheidung in einem Verfahren getroffen, das von einer palästinensischen Organisation gegen den niederländischen Staat angestrengt worden war. Die Organisation Al Haq, die in Israel im Jahr 2021 wegen ihrer Verbindungen zur terroristischen Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) verboten wurde, sowie mehrere mit ihr verbundene Gruppen hatten geltend gemacht, dass die Niederlande angesichts der israelischen Militäraktionen im Gazastreifen verpflichtet seien, härtere Maßnahmen gegen Israel zu ergreifen.
Die Kläger argumentierten, dass Israel im Gazastreifen einen »Völkermord« sowie weitere gravierende Menschenrechtsverletzungen begehe, weshalb die Niederlande völkerrechtlich verpflichtet seien, durch politische und wirtschaftliche Schritte ihrer Präventionspflicht laut der Völkermordkonvention von 1948 nachzukommen. Die Kläger stützten sich zur Untermauerung ihrer Klage unter anderem auf ein – auch intern umstrittenes – Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juni 2024, indem der IGH die Besatzung sogenannter »palästinensischer Gebiete« für illegal erklärt hatte.
Das Gericht wies die in der Klage erhobenen Forderungen jedoch in allen Punkten zurück und stellte klar, dass die Regierung bei der außen-, handels- und sicherheitspolitischen Umsetzung internationaler Rechtsgutachten einen erheblichen Entscheidungsspielraum besitzt.
Exporte, Tiere, Handelsbeziehungen
Die Klagepunkte von Al Haq umfassten drei Bereiche: Den Export von Militärgütern nach Israel, den Export von Hunden sowie die wirtschaftlichen Aktivitäten niederländischer Unternehmen in als »illegal« bezeichneten israelischen Siedlungen im Westjordanland. In allen drei Bereichen lehnten die Richter die Forderungen der Kläger als unbegründet oder rechtlich unzulässig ab.
1. Export militärisch nutzbarer Güter
Al Haq forderte die sofortige Aufhebung sämtlicher aktiver Lizenzen für den Export von Gütern mit möglicher militärischer Nutzung nach Israel. Nach Auffassung des Gerichts wäre ein solcher genereller Eingriff jedoch nicht mit dem geltenden Exportkontrollrecht vereinbar.
Die Richter betonten, dass die bestehenden Lizenzen erst nach einem Verfahren erteilt worden seien, in dem geprüft worden war, dass die betroffenen Güter ausschließlich defensiven Zwecken dienen. Daraus ergebe sich kein hinreichender Verdacht, dass die Ausfuhren zur Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten.
2. Export von Hunden
Ein ungewöhnlicher, aber rechtlich relevanter Aspekt des Verfahrens betraf die Forderung, den Export von Hunden nach Israel zu regulieren oder zu verbieten. Auch hier sah das Gericht keine Möglichkeit, einzugreifen. Es gebe schlicht keine rechtliche Basis dafür, der den Staat ermächtigen würde, entsprechende regulatorische Maßnahmen zu erlassen. Ohne eine gesetzliche Grundlage könne das Gericht weder ein Exportverbot noch Kontrollmechanismen anordnen.
3. Handelsbeziehungen
Am stärksten politisch geprägt war der dritte Antrag von Al Haq, der vom Staat verlangt, die Handelsbeziehungen zwischen niederländischen Firmen und israelischen Siedlungen in den »besetzten palästinensischen Gebieten« einzuschränken sowie bestehende Geschäfte im Lichte des IGH-Gutachtens von 2024 zu überprüfen.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass es weder im Völkerrecht noch im niederländischen Recht ein Verbot solcher wirtschaftlichen Aktivitäten gebe. Vielmehr liege es in der Souveränität eines Staates, selbst zu entscheiden, wie und in welchem Umfang er Empfehlungen oder Gutachten internationaler Gerichte umsetzt. Darüber hinaus beinhalte das IGH-Gutachten keine expliziten Vorgaben, welche Maßnahmen Staaten ergreifen müssten; gefordert sei lediglich eine »Bemühenspflicht«. Die konkrete Ausgestaltung bleibe politischen Entscheidungsträgern überlassen.
Zurückhaltung gegenüber Politik
In seinem Urteil betonte das Gericht mehrfach, es sei nicht Aufgabe der Justiz, politische Entscheidungen zu ersetzen oder außenpolitische Strategien vorzugeben. Die Regierung verfüge in diesen Bereichen über einen »weiten Ermessensspielraum« und Gerichte sollten hier besondere Zurückhaltung üben. Auch wenn das Thema politisch und gesellschaftlich stark umstritten sei, könne ein Gericht nicht anstelle der demokratischen Institutionen definieren, welche außenpolitischen Schritte ein Staat zu unternehmen habe.
Obwohl es in dem Verfahren nur um niederländische Unternehmen bzw. niederländische Politik ging, hat die Entscheidung des Gerichts möglicherweise auch weit darüber hinausgehende Bedeutung: Denn mit der Abweisung sämtlicher Forderungen brachte das Gericht seine Überzeugung zum Ausdruck, dass Gerichte sich nicht zu Instanzen zur Durchsetzung aktivistischer Forderungen machen lassen dürfen, wenn diese tief in die politische Entscheidungsfreiheit eines Staates eingreifen würden.
Damit trat es deutlich den verstärkt unternommenen Versuchen entgegen, den politischen Konflikt zwischen Palästinensern und Israel zu einem Streitfall zu machen, in dem das Recht zur Durchsetzung von politischen Interessen instrumentalisiert werden kann. Mit anderen Worten: Der Gerichtshof erteilte dem »Lawfare« gegen Israel eine klare Absage.






