„Die EU kann die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas weiter als terroristisch einstufen. Mit einem Urteil wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg die Klage der Organisation ab. Die Hamas hatte einen Beschluss des EU-Rates vom März 2015 beanstandet, mit dem sie und ihr bewaffneter Arm – die Essedin-al-Kassam-Brigaden – auf der Liste von Personen und Organisationen belassen wurden, deren Gelder im Zuge des Anti-Terror-Kampfes eingefroren werden können. Die von der EU angeführten Ereignisse aus den Jahren 2011 bis 2014 seien aktuell genug, um die Hamas weiterhin auf der Liste zu belassen, erklärte das Gericht. Die Hamas habe diese Ereignisse nicht wirksam bestritten, deshalb könnten sie bei der Begründung, dass von der Hamas weiter eine Gefahr durch die Beteiligung an terroristischen Aktivitäten ausgehe, berücksichtigt werden.
Das Gericht befand zudem, dass der EU-Rat seine Begründungspflicht nicht verletzt habe, da er die aufgeführten Tatsachen hinreichend präzise und konkret beschrieben habe. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass der völkerrechtliche Grundsatz der Nichteinmischung für souveräne Staaten nicht für Vereinigungen oder Bewegungen gelte. Da die Hamas weder ein Staat noch eine Regierung sei, könne sie nicht von dem Grundsatz der Nichteinmischung profitieren.“ (Bericht des Focus: „Hamas bleibt weiter auf der EU-Terrorliste“)