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Führt Israel die Todesstrafe für Terroristen ein?

Der vom extrem rechten Minister Ben-Gvir eingebrachte Gesetzesentwurf hat die erste Lesung in Israels Knesset passiert
Der vom extrem rechten Minister Ben-Gvir eingebrachte Gesetzesentwurf hat die erste Lesung in Israels Knesset passiert (© Imago Images / UPI Photo)

Ein Gesetzesentwurf, hat unlängst die erste Lesung in der Knesset passiert steht und nun vor den beiden verbleibenden Abstimmungen im israelischen Parlament.

In den 77 Jahren seit der Gründung Israels wurde die Todesstrafe nur einmal gegen eine vom Gericht verurteilte Person vollstreckt. In den 1960er Jahren wurde der Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann, der während des Zweiten Weltkriegs an der Wannseekonferenz teilgenommen hatte, auf der die Vernichtung der europäischen Juden besprochen wurde und der für die Deportation von Millionen von Juden in Ghettos und Vernichtungslager verantwortlich war, in Argentinien vom israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad gefasst, in Israel vor Gericht gestellt und zum Tod durch Erhängen verurteilt. Sein Leichnam wurde eingeäschert und seine Asche im Meer verstreut. Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat Israel noch nie einen Verurteilten hingerichtet, was sich aber bald ändern könnte.

Nach israelischem Recht ist es nicht möglich, jemanden, der Terrorakte verübt hat, zum Tod zu verurteilen. Die einzigen Straftaten, für die rechtlich die Todesstrafe verhängt werden kann (und es sei nochmals betont, dass dies außer im Einzelfall Eichmann noch nie vorgekommen ist), beziehen sich auf Hochverrat, Beihilfe zum Feind während des Kriegs, Handlungen, die darauf abzielen, einen Feind zu einer Kriegshandlung zu provozieren, oder Völkermord.

Eine Ausnahme bilden die Militärgerichte, die über Attentäter, die Terrorakte versucht, begangen oder unterstützt haben, urteilen. Bis in die 1990er Jahre verhängten diese Gerichte gelegentlich Todesurteile gegen Terroristen, die aber alle im Berufungsverfahren aufgehoben und in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wurden.

Im Jahr 2003 hatte die Militärstaatsanwaltschaft zum letzten Mal die Todesstrafe für einen Terroristen beantragt. Da aber das Gesetz die einstimmige Zustimmung aller drei Richter des Gremiums vorschreibt und einer der Juristen dagegen stimmte, wurde das Urteil in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Seitdem hat die Militärstaatsanwaltschaft keine Todesstrafe mehr beantragt.

Dafür gibt es mehrere Gründe. Einige argumentieren, die Todesstrafe schrecke Terroristen nicht ab, da viele von ihnen danach streben, als »Shaheeds« – Märtyrer – zu sterben, und eine solche Strafe ihnen daher nur das Ziel erfüllen würde, das sie anstreben. Andere behaupten, dass in einer Zeit, in der immer mehr Länder weltweit die Todesstrafe ablehnen, eine Entscheidung Israels, sie wieder einzuführen, diplomatische Kritik auslösen und die Außenbeziehungen schädigen würde.

Befürworter argumentieren jedoch, die Verurteilung zum Tod sei die angemessene Strafe für Terroristen. Sie schütze die Öffentlichkeit, indem sie sicherstelle, dass Terroristen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht freigelassen werden und die Motivation für Entführungen verringern würde, indem sie künftige Geiselaustauschgeschäfte verhindere, da in Israel weniger Terroristen in Haft säßen.

Umstrittenes Gesetz

Die Forderungen nach der Verhängung der Todesstrafe für Terroristen nahmen nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 deutlich zu, nachdem schreckliche Bilder von Morden und Gräueltaten der Hamas und anderer Terrororganisationen in israelischen Gemeinden veröffentlicht worden waren.

Dennoch hat Israel bis vor Kurzem davon abgesehen, diesen Schritt zu setzen. Die Hauptsorge war, dass die Verabschiedung eines Gesetzes zur Todesstrafe für Terroristen die Hamas dazu veranlassen würde, die von ihr festgehaltenen israelischen Geiseln hinzurichten. Doch nun, nachdem alle Geiseln freigelassen wurden, hat die Partei des Ministers für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nicht nur die Hinrichtung von Terroristen erlaubt, sondern Richter auch dazu verpflichtet, diese zu verhängen. »Ich fürchte die Ermessensfreiheit der Richter. Wir dürfen hier keine Kompromisse eingehen – es sollte keine Ermessensfreiheit geben«, sagte der Minister.

Der Entwurf, der bereits die erste Lesung passiert hat und nun vor den beiden verbleibenden Abstimmungen in der Knesset im Ausschussverfahren ist, sieht die Hinrichtung durch die Giftspritze vor, was die israelische Ärztekammer zu einer entschiedenen Reaktion veranlasste: »Wir lehnen dieses Gesetz ab; Ärzte dürfen sich nicht an Hinrichtungen beteiligen.« Auch die Staatsanwaltschaft des Justizministeriums sprach sich dagegen aus und argumentierte, dass die Todesstrafe nachweislich keine abschreckende Wirkung auf den Terrorismus habe.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergab, dass siebzig Prozent der Israelis die Todesstrafe für Terroristen befürworten, während nur zwanzig Prozent dagegen sind; doch nur ein Viertel der Israelis glaubt an die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes. In den letzten Jahrzehnten wurde das Thema mehrfach in der Knesset diskutiert, und obwohl der Entwurf gelegentlich die erste Lesung passiert hatte, wurde er nie endgültig verabschiedet.

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