Die französische Firma Lafarge hatte der islamistischen Al-Nusra-Front und dem Islamischen Staat hohe Geldsummen bezahlt, damit ihre Zementwerke in Syrien ungestört weiterarbeiten können.
In Paris sind am 13. April die Firma Lafarge sowie einige ihrer Angestellten in einem lange erwarteten Urteilsspruch zu hohen Geld- und Haftstrafen verurteilt worden. Der Grund: Lafarge hatte 2013 und 2014 in Syrien hohe Summen erst an die islamistische Al-Nusra-Front und dann sogar an den Islamischen Staat (IS) gezahlt, damit ihre Zementfabriken weiterarbeiten konnten. Dieses Urteil ist das erste seiner Art, in dem ein großes multinationales Unternehmen in Europa für Kooperation mit Terroristen in einem anderen Staat zur Rechenschaft gezogen wurde.
Laut Gericht hatte Lafarge insgesamt 5,5 Millionen gezahlt, einen Großteil davon an den IS, der mit diesen Geldern seine Kriegskassen füllen konnte. In den Worten des Staatsanwaltes sei »die Firma Lafarge, das Flaggschiff der französischen Industrie, dazu übergegangen, terroristische Organisationen zu finanzieren, und zwar mit einem einzigen Ziel: dem kommerziellen«. Und in der Urteilsverkündung heißt es:
»›Diese Art der Finanzierung terroristischer Organisationen, vor allem des IS, war entscheidend dafür, dass die Terrororganisation die Kontrolle über Syriens natürliche Ressourcen erlangen konnte, wodurch sie in der Lage war, terroristische Anschläge in der Region sowie geplante Anschläge im Ausland, insbesondere in Europa, zu finanzieren‹, erklärte die vorsitzende Richterin Isabelle Prevost-Desprez. Das Unternehmen habe eine ›echte geschäftliche Partnerschaft mit dem IS‹ aufgebaut, fügte sie hinzu und wies darauf hin, dass der an dschihadistische Organisationen gezahlte Betrag – der ›nie offengelegt‹ wurde – zur ›extremen Schwere von deren Straftaten‹ beigetragen habe.«
Transnationale Justiz
Ob und wie viele andere internationale Firmen damals ähnlich handelten, ist unbekannt. Schon 2016 wurde der Fall Lafarge allerdings von verschiedenen europäischen und syrischen Menschenrechtsorganisationen bekannt gemacht. Elf ehemalige Mitarbeiter der Firma reichten Klage ein und wurden darin unter anderem vom in Berlin ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights e. V. unterstützt. Darin hieß es unter anderem:
»Lafarge soll Rohstoffe wie Öl und Puzzolan vom IS gekauft und diesem im Gegenzug für Genehmigungen Zahlungen geleistet haben. Durch die mutmaßliche finanzielle Unterstützung des IS hat Lafarge nicht nur das Leben seiner Mitarbeiter ernsthaft gefährdet, sondern könnte auch als Mittäter bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden, die vom Islamischen Staat in Syrien begangen wurden.«
2017 begannen erste Untersuchungen des Pariser Gerichts, die sich dann über Jahre hinzogen und in Frankreich für eine breite öffentliche Debatte über die Verantwortung von Firmen in Bürgerkriegsgebieten sorgten.
Nun wurde die Firma also verurteilt, wobei das Gericht in seinem Urteil einer zentralen Forderung der Kläger nach Kompensation allerdings nicht nachkam. Dafür sind die Haftstrafen für zwei Führungspersönlichkeiten von Lafarge, den ehemaligen CEO Bruno Lafont und seinen Stellvertreter Christian Herrault, mit sechs respektive fünf Jahren Haft recht hoch angesetzt worden. Außerdem muss Lafarge mehrere Millionen Euro Strafen zahlen.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel für transnationale Justiz, die im Falle von Syrien schon mehrfach zu Erfolgen vor europäischen Gerichten geführt hat. So wurde im Jahr 2024 etwa Anwar R. in Koblenz für die von ihm in Syrien angewandte Folter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte »in der Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes und des ihm unterstellten Al-Khatib-Gefängnisses in Damaskus für brutale Foltermethoden und die Tötung von zumindest 27 Gefangenen verantwortlich war.«
Von solchen Urteilen ist auch zu erhoffen, dass sie eine abschreckende Wirkung haben, denn sie zeigen, dass zumindest in Europa nun auch Taten verurteilt werden können, die in anderen Staaten begangen wurden. Ein weiteres Verfahren gegen Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist noch anhängig.






