Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor erklärt, dass strafrechtliche Verfolgung die Meinungsfreiheit der Boykott-Aktivisten einschränke.
The Algemeiner
Frankreichs wichtigste jüdische Organisation hat am Freitag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeprangert, wonach sich ein Französisches Urteil gegen BDS-Aktivisten nicht auf ausreichende Gründe gestützt und deren Meinungsfreiheit verletzt habe. Die Aktivisten waren an einer Boykottkampagne gegen von Israel importierte Produkte beteiligt.
Francis Kalifat – Präsident von CRIF, der Dachorganisation, die die jüdische Gemeinschaft in Frankreich vertritt – warnte in einer Erklärung vor der wachsenden Besorgnis, „dass das Straßburger Gerichtsurteil zu einer erheblichen Zunahme von Hassreden und Aktionen gegen französische Juden führen wird.“
CRIF erklärte, dass es „mit Bedauern feststellt, dass das Gericht in dem Urteil vom 11. Juni 2020 seinem Urteil vom 16. Juli 2009 widerspricht, mit dem es den ‚diskriminierenden und daher zu verurteilenden‘ Charakter von Boykottaufrufen gegen Israel anerkannt hatte, wobei sich beide Urteile auf denselben Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention beriefen”. Die Erklärung schloss damit, dass Boykottaufrufe gegen Israel in Frankreich als illegal angesehen wurden, „und dass diese Illegalität vom Kassationsgericht [Frankreichs höchstem Gericht] als letzter Instanz bestätigt wurde.“
Zwölf Aktivisten der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS), die die Beseitigung Israels und seine Ersetzung durch einen palästinensischen Staat anstrebt, waren verurteilt worden, weil sie in den Jahren 2009 und 2010 Flugblätter in Supermärkten in Ostfrankreich verteilt hatten und dabei T-Shirts trugen, die zum Boykott israelischer Waren aufriefen. Ihr Anwaltsteam argumentierte, der Boykottaufruf sei ein Grundprinzip der Meinungsfreiheit.
French Jews Decry European Court’s Ruling in Favor of BDS Activists