Sowohl die Regierung als auch die Opposition in Frankreich arbeiten an Gesetzesentwürfen gegen islamistische Einflussnahme, was mit einer Debatte um politische Grundrechte einhergeht.
Frankreichs Senat hat einen Gesetzesvorschlag von Bruno Retailleau von den oppositionellen Republikanern (LR) angenommen, mit dem der sogenannte »islamistische Entrismus« bekämpft werden soll. Die Vorlage wurde am 5. Mai 2026 mit 208 Stimmen bei 124 Gegenstimmen verabschiedet und wird nun in der Nationalversammlung weiter beraten.
Hintergrund ist ein von der Regierung in Auftrag gegebener Bericht, der im Mai letzten Jahres veröffentlicht wurde. Darin wurde gewarnt, dass die Muslimbruderschaft über Schulen, Vereine, Moscheen und lokale Strukturen langfristig Einfluss auf die französische Gesellschaft nehme, mit dem Ziel, die Regelsetzung auf lokaler und nationaler Ebene zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Säkularismus und Geschlechtergleichstellung. Dies gefährde den »nationalen Zusammenhalt«. Präsident Emmanuel Macron forderte daraufhin neue Maßnahmen gegen »politischen Islamismus«.
Machtkampf
Frankreich hat bereits einzelne Organisationen geschlossen oder aufgelöst, denen Nähe zur Muslimbruderschaft oder islamistische Aktivitäten vorgeworfen wurden. Dazu gehören etwa bestimmte Moscheevereine, Schulen oder Ausbildungszentren für Imame. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine deutliche Verschärfung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten vor. Geplant ist unter anderem die Einführung des neuen Straftatbestands »Angriff auf die Grundprinzipien der Republik«. Zudem sollen Vereine und Organisationen leichter aufgelöst, Vermögenswerte eingefroren und Projekte zum Bau religiöser Einrichtungen gestoppt werden können. Auch die Kontrolle über religiöse und pädagogische Einrichtungen soll ausgeweitet werden.
Schon 2021 hatte das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den »Respekt gegenüber den Prinzipien der Republik« stärken sollte. Damit reagierte es auf die Unterwanderung der Gesellschaft durch oftmals aus dem Ausland finanzierte salafistische Netzwerke, ohne aber diese beim Namen zu nennen. Es sah u. a. eine stärkere Aufsicht über die Finanzierung von Verbänden aus dem Ausland vor und ermöglichte dem Staat ein Eingreifen, wenn Verbände von »Extremisten« übernommen werden. Verbände, die staatliche Zuwendungen erhalten, müssen die »Grundsätze und Werte der Republik respektieren«, und Richter können Personen, die verurteilt wurden, weil sie zu Terrorakten, Diskriminierung, Hass oder Gewalt angestiftet haben, das Betreten religiöser Stätten untersagen. Das waren nur einige der Maßnahmen.
Der jetzige Gesetzentwurf geht viel weiter: Vermögen kann eingezogen und Konten können gesperrt werden, auch ohne Gerichtsurteil. Zudem soll es einen neuen Straftatbestand gegen Angriffe auf die »Grundprinzipien der Republik« geben und eine stärkere Kontrolle von Vereinen, Jugendstrukturen und religiösen Einrichtungen.
Retailleau begründete das geplante Gesetz mit der Notwendigkeit, den französischen Staat gegen »islamistischen politischen Einfluss« zu schützen. Die Debatte verlief äußerst kontrovers. Linke Parteien sowie Bürgerrechtsorganisationen werfen dem Gesetzentwurf vor, Muslime unter Generalverdacht zu stellen und fundamentale Freiheitsrechte einzuschränken. Kritiker bezeichneten die Vorlage im Senat als politisch motiviertes Signal im Vorfeld der Präsidentschaftswahl. Zudem wurde bemängelt, dass der Entwurf vor der Abstimmung nicht durch den französischen Staatsrat geprüft worden sei.
Parallel arbeitet die französische Regierung unter Innenminister Laurent Nuñez an einem eigenen Gesetz gegen islamistischen Einfluss. Beobachter sehen darin auch einen politischen Machtkampf zwischen der konservativen Opposition und der Regierung um die Deutungshoheit in der Sicherheits- und Integrationspolitik.
Der Entwurf des Innenministers sieht ebenfalls das Einfrieren von Vermögenswerten (»gel des avoirs«) vor. Nach den bisher bekannt gewordenen Details soll diese Maßnahme künftig nicht mehr nur bei Terrorismusfinanzierung oder organisiertem Verbrechen möglich sein, sondern auch im Zusammenhang mit sogenanntem »Entrismus« und »Separatismus«. Nuñez erklärte, die Regierung wolle damit gegen Organisationen oder Personen vorgehen, die aus Sicht des Staates republikfeindliche Strukturen aufbauen oder ideologische Einflussnahme betreiben. Sein Entwurf geht dabei noch weiter als die Senatsvorlage von Bruno Retailleau, weil er nicht nur islamistischen »Entrismus«, sondern »alle Formen von Separatismus und Entrismus« erfassen soll — ausdrücklich auch rechtsextreme Gruppen.
Obwohl beide Lager offiziell dasselbe Ziel behaupten, gibt es einen deutlichen Machtkampf: Retailleau möchte sich als konservativer Innenpolitiker profilieren, auch mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen 2027. Nuñez will vermeiden, dass die Rechte allein das Thema »Islamismus/Unterwanderung« besetzt.
Appell von Juristen: »Gefahr für Grundrechte«
Der Gesetzesvorschlag sorgt in Teilen der juristischen Welt für Besorgnis. »Könnte es morgen schon dazu kommen, dass allein das Äußern von Vorbehalten gegenüber der Migrationspolitik, das Anprangern der Gefahren des Islamismus oder schlicht Kritik an der Regierungspolitik dazu führt, dass sämtliche Bankkonten eingefroren werden?«, fragen mehr als fünfzig Rechtsanwälte und Jura-Professoren sowie pensionierte Richter und Staatsanwälte in einem gemeinsam unterzeichneten Appell in der Tageszeitung Le Figaro. »Diese unvorstellbare antidemokratische Entwicklung« könne eine »unbeabsichtigte Folge« des derzeit im Parlament diskutierten Gesetzes gegen Unterwanderung und Separatismus sein.
Die Juristen begrüßen ausdrücklich, dass sich die zweite Kammer des Parlaments des Themas der »islamistischen Unterwanderung« von Vereinen angenommen habe. »Doch so lobenswert das Ziel auch« sei, berge der Text in seiner derzeitigen Form tatsächlich eine »ernste Gefahr für die öffentlichen Freiheiten«.
So könne Artikel 6, dessen Ziel offiziell darin besteht, die Finanzierung des »Separatismus« auszutrocknen, in seiner jetzigen Form das Einfrieren der Vermögenswerte gewöhnlicher Bürger vorsehen, die entweder »durch ihr Verhalten Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegenüber einer Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation, angeblichen Rasse oder Religion fördern oder dazu beitragen«. Oder die »Ideen oder Theorien verbreiten, die geeignet sind, diese Diskriminierung, diesen Hass oder diese Gewalt zu rechtfertigen oder zu fördern«, und die »wegen ihrer Rolle bei diesen Handlungen, ihres wiederholten Charakters und ihres Umfangs eine besonders schwere Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen«.
Eine drastische staatliche Maßnahme, die nachvollziehbar sei, wenn es um private Milizen gehe, die den Staat bekämpfen wollen, könne ebenso gut dazu dienen, »jede politisch aktive Person oder Struktur wirtschaftlich zu vernichten, die sich allgemein gegen die Regierungspolitik stellt (Vereine, Denkfabriken, NGOs, Influencer, Aktivisten usw.), und zwar zu Themen von grundlegender Bedeutung wie Migrationspolitik, Bekämpfung des Islamismus oder Gender-Theorie.« Umso bedauerlicher sei es, dass der Gesetzestext selbst die Bekämpfung islamistischer Unterwanderung nicht ausdrücklich erwähne, obwohl genau dies sein eigentlicher Zweck sein soll.
Die Schwere dieses Mechanismus ergebe sich daraus, dass die vorgesehene Sanktion eine Maßnahme der Verwaltungspolizei wäre, »die im Ermessen der Minister liegt und daher willkürlich beschlossen werden könnte – selbst ohne strafrechtliche Verurteilung durch ein Gericht«.
Das Vorhaben füge sich ein in ein »merkwürdiges Klima« in Frankreich, »das manche als ›illiberal‹ bezeichnen würden«. Dazu gehörten Debatten über die Identitätsprüfung in sozialen Netzwerken, die Kennzeichnung bzw. Zertifizierung von Medien sowie die fortlaufende Verschärfung steuerlicher Verpflichtungen. »Dieses ohnehin schon problematische Klima würde durch die Ausweitung einer so tief in individuelle Freiheiten eingreifenden Maßnahme wie das Einfrieren von Vermögenswerten noch weiter verschärft – eine Maßnahme, die normalerweise Terrorismus oder schwerster organisierter Drogenkriminalität vorbehalten ist.«
Damit Demokratie Bestand haben und sich behaupten könne, müsse sie die »freie Meinungsäußerung ermöglichen, denn erst der Wettbewerb der Ideen lässt die besten kollektiven Entscheidungen entstehen. Auch scharfe oder unbequeme Meinungen bekämpft man nicht durch wirtschaftliche Ächtung, sondern im offenen Meinungsaustausch.«
Jikeli: »Frankreich, tut, was Deutschland versäumt«
Kann man die Unterwanderung von Vereinen durch Muslimbrüder verhindern, ohne die bürgerlichen Freiheiten zu bedrohen? Mena-Watch sprach darüber mit dem Historiker, Soziologen und Antisemitismusforscher Günther Jikeli von der Universität Indiana. Grundsätzlich halte er die Richtung des Gesetzes für richtig, sagt Jikeli. »Das Problem ist real und seit Jahrzehnten bekannt: Islamistische Organisationen wie die Muslimbrüder unterwandern systematisch Schulen, Sportvereine und soziale Einrichtungen – und haben das oft mit öffentlichen Geldern getan, weil sie als die vermeintlich ›repräsentativen Ansprechpartner der Muslime‹ galten. Säkulare Muslime, die diese Strukturen ablehnen, hatten und haben dabei keine Lobby. Das ist ein doppeltes Versagen.«
Das Gesetz adressiere einige dieser Lücken konkret: Die verschärfte Aufsicht über Einrichtungen für Minderjährige sei überfällig, denn gerade Jugendarbeit sei eines der klassischen Einfallstore für Indoktrination. »Begrüßenswert ist auch die Möglichkeit, Organisationen zu verbieten, die nach ihrer Auflösung in Frankreich einfach ins Ausland – Belgien, Großbritannien – ausgewichen sind und von dort weiteroperiert haben. Das haben Islamisten gezielt ausgenutzt.«
Beim neuen Straftatbestand des »Entrismus« und den erweiterten Vereinsauflösungsgründen sei er etwas vorsichtiger: »Nicht weil die Zielrichtung falsch ist, sondern weil vage Formulierungen im Gesetz zu Fehlanwendungen einladen. Die Überarbeitungen im Ausschuss, die unklare Begriffe durch direkte Verweise auf Artikel 1 der Verfassung ersetzt haben, scheinen hier aber nachgebessert zu haben.«
Jikelis Fazit: »Frankreich tut damit, zumindest in Ansätzen, was viele Länder – darunter Deutschland – bisher versäumt haben. Dass das Gesetz politisch instrumentalisiert wird, ändert nichts daran, dass der Handlungsbedarf besteht.«






