Ein Vortrag des wissenschaftlichen Leiters von Mena-Watch und Autor des Buchs Der andere Krieg beschäftigt sich mit dem juristischen Diskurs um den »Israel-Konflikt«, der zunehmend von politisch motivierten Verzerrungen geprägt ist. Wir präsentieren die Aufzeichnung der Veranstaltung.
In seinem Vortrag zu seinem aktuellen Buch Der andere Krieg zeigt Politikwissenschaftler Florian Markl, wie Völkerrecht und humanitäres Recht zunehmend zu politischen Instrumenten werden. Zu Werkzeugen, die weniger der Klärung dienen als der Konstruktion eines Narrativs, in dem Israel, trotz vollständigem Rückzug aus dem Gazastreifen, weiterhin als Besatzungsmacht figuriert und damit seines Rechts auf Selbstverteidigung beraubt werden soll. Markls Argumentation beruht dabei auf einer beeindruckenden Sammlung an Originalquellen aus internationalen Verträgen, UN-Dokumenten und Stellungnahmen prominenter Politiker. Er seziert sie präzise, legt Kontexte offen, beleuchtet Reichweiten und Grenzen.
Einer der Schwerpunkte liegt auf der juristischen Definition des Begriffs »Besatzung«. Nach der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention ist ein Gebiet nur dann besetzt, wenn eine fremde Macht Truppen stationiert und eine funktionierende Verwaltung installiert. Der israelische Abzug aus dem Gazastreifen im Jahr 2005 erfüllt diese Kriterien offenkundig nicht. Dennoch hält sich das Narrativ der »Besatzungsmacht« hartnäckig.
Gleichzeitig wird Israel von UN-Menschenrechtsstrukturen und verschiedenen NGOs mit immer drastischeren Vorwürfen bis hin zur Anklage des Völkermords konfrontiert. Ein UN-Bericht aus dem September 2023 etwa unterstellt Israel die absurde Absicht, »so viele Palästinenser wie möglich zu töten«. Juristisch trägt dieser Vorwurf nicht. Für die Einstufung als Völkermord ist die nachweisbare Absicht entscheidend, eine ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören; eine Intention, die sich aus Regierungserklärungen ebenso wenig ableiten lässt wie aus offiziellen Stellungnahmen.
Besonders aufschlussreich ist die Betrachtung jener Zitate israelischer Politiker und Militärs, die zur vermeintlichen Beweisführung montiert wurden. Markl legt dar, wie selektiv, verkürzt oder schlicht sinnentstellt diese Aussagen in der Hoffnung, eine Absicht zum Völkermord hineinlesen zu können, herangezogen werden.
Südafrikas Interpretation etwa bei seiner Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) blendet aus, was im Gazastreifen tatsächlich stattgefunden hat, nämlich ein außergewöhnlich brutaler Krieg gegen eine bewaffnete Organisation, die sich in Tunnelsystemen zwischen Zivilisten verschanzte. Stattdessen wird ein anderer Krieg konstruiert, einer, den Israel so nie geführt hat. Die Argumentation ist durchzogen von Fehlern, Auslassungen und mitunter offenen Fälschungen.
Politische Hebel
Auch die Debatte um die Verhältnismäßigkeit militärischer Operationen rückt der Autor zurecht. Das humanitäre Völkerrecht schließt zivile Opfer nicht aus. Entscheidend ist, ob sie im Verhältnis zum militärischen Vorteil »exzessiv« wären. Als Beispiel nennt Florian Markl einen Luftangriff im Afghanistan-Krieg 2009, der trotz über neunzig zivilen Toten als »verhältnismäßig« eingestuft wurde. Viele der gegen Israel gerichteten Vorwürfe basieren dagegen auf Fehlinterpretationen, mangelnder Recherche oder bewusst verzerrten Darstellungen.
Kritisch fällt auch der Blick auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aus. Dessen Zuständigkeit gegenüber Israel ist juristisch umstritten: Israel ist dem Gerichtshof nie beigetreten, und Palästina besitzt keinen anerkannten Status eines Staates. Die Haftbefehle gegen israelische Politiker bewertet Markl daher als politisch motiviert und rechtswidrig. Der IStGH-Ankläger Karim Khan habe zudem private Anschuldigungen instrumentalisiert, um Ermittlungen gegen Israel voranzutreiben.
Am Ende belegte der Vortrag, wie internationale Rechtsprechung und Menschenrechtsinstitutionen im aktuellen Konflikt zu politischen Hebeln geworden sind, mit erheblicher Wirkung auf öffentliche Wahrnehmung und politische Entscheidungen. Gleichzeitig liefert Florian Markl ein Bündel juristischer Klarstellungen und plädiert dafür, die komplexe Realität jenseits der rhetorisch überhitzten Anklagen wieder nüchterner zu betrachten.






