„Einer aufmerksamen Flüchtlingsberaterin ist es zu verdanken, dass Leyla vielleicht noch einen Teil ihrer Kindheit retten kann. Die 13-Jährige heißt eigentlich anders, doch ihr Fall ist real: Für ein Beratungsgespräch gehen Leyla und ihre Mutter zur steirischen Caritas. Sie sind syrische Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus. Leyla trägt ein Kind auf ihrem Arm. Im Laufe des Gesprächs stellt sich heraus, dass sie die Mutter des Kindes ist. Der Vater ist ihr 25-jähriger ‚Ehemann‘. (…)
Der Flüchtlingsstrom hat das bisher eher selten wahrgenommene Problem verstärkt. Da es in manchen Herkunftsländern der Asylsuchenden nicht selten ist, dass Minderjährige – meist Mädchen – verheiratet werden, ist man auch in den Aufnahmeländern zusehends mit dem Thema konfrontiert.
In den wenigen Frauenberatungsstellen, die es in Österreich gibt, wird noch von Einzelfällen gesprochen. Tendenz steigend, wie Meltem Weiland vom Vereint Orient Express bestätigt. Der Verein hilft seit 2004 Frauen, die sich aus Zwangsehen befreien oder vor Zwangsheiraten flüchten wollen. (…)
Wird eine Zwangsehe in Österreich geschlossen, gilt das als Straftat. Wurde sie bereits im Ausland geschlossen, wird sie nicht verfolgt. Außer: Die Zwangsehe mit einem Kind wurde bereits vollzogen. Dann ist der Straftatbestand des Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen erfüllt. Das kann auch noch verfolgt werden, wenn das Mädchen mittlerweile volljährig ist.
Im Jahr 2015 wurden vom [Verein] Orient Express insgesamt 107 Klientinnen, die von Zwangsehe betroffen oder bedroht waren, betreut. 28 waren zwischen 15 und 19 Jahre alt, 69 zwischen 20 und 24 Jahre. Hauptherkunftsländer der Frauen: die Türkei (27), Afghanistan (14), Syrien (8) und Ägypten (8).“
(Marian Smetana in den Salzburger Nachrichten: „Wenn Kinder heiraten müssen“.)