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Türkei: Applaus für Gericht, das sich ans Recht hält

Türkei: Applaus für Gericht, das sich ans Recht hält„Erstmals hat ein türkisches Gericht in Ankara angeordnet, dass fast alle gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen gegen einen Angeklagten, der der häuslichen Gewalt beschuldigt wird, zur Anwendung kommen sollen, um ihn an weiteren Gewalthandlungen gegen seine ehemalige Ehefrau zu hindern. Das Urteil betrifft einen Mann, der lediglich als Veli A. identifiziert wurde. Obwohl er 2014 bereits wegen eines Messerangriffs auf seine ehemalige Frau Türkan A. verurteilt worden war, bedrohte er die Frau nach seiner Entlassung aus der Haft weiterhin mit dem Tod. Daher zeigte die Frau ihn erneut an. Obwohl ihm jeder Kontakt mit Türkan A. gerichtlich untersagt wurde, versuchte er mehrmals, sich der Frau zu nähern. In einem am 9. November erlassenen Urteil bestimmte das Zweite Familiengericht in Ankara nicht nur, dass das Kontaktverbot aufrecht erhalten werden solle, sondern dass Veli A. außerdem einen Aggressionsbewältigungskurs besuchen muss, für sechs Monate in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird und ein elektronisches Armband tragen muss. In jedem Falle der Zuwiderhandlung werde der Mann für drei bis zehn Tage inhaftiert, so das Gericht.

Das Urteil wurde gelobt, weil es erstmals in der Türkei sämtliche gesetzlich vorgesehenen Präventionsmaßnahmen in einem Fall von häuslicher Gewalt zum Einsatz gebracht hat. Das Gericht berief sich auf einen Bericht, der für das Gewaltverhinderungs- und -überwachungszentrum der Dienststelle des Gouverneurs von Ankara verfasst worden war. Darin hieß es, das zuvor verhängte Kontaktverbot sei ‚unzureichend‘. ‚Türkan A. hat erklärt, dass ihr ehemaliger Ehemann sie weiterhin bedroht. Sie hat sich nicht getraut, mit anderen Männern Kontakt aufzunehmen, weil ihr Mann dann gewalttätig würde. Die bisherigen Maßnahmen seien nach wie vor in Kraft, doch seien sie weiterhin unzureichend, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, und sie lebe in ständiger Angst‘, hieß es in dem Bericht.“ (Mesut Hasan Benli: „Abusive man to face all preventive measures in unprecedented ruling“)

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