Ein eigener palästinensischer Staat im Westjordanland, wie ihn westliche Politiker fordern, wäre für Israel in der momentanen Situation existenzbedrohend.
Auch nach dem Pogromüberfall der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 wiederholen europäische Politiker wie Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Großbritanniens Premierminister Keith Starmer weiterhin und seit Neustem sogar noch einmal verstärkt das Mantra der Zwei-Staaten-Lösung. Buddhistischen Mönchen gleich versuchen sie eine solche Lösung wie mit Gebetsmühlen herbeizureden: die nun angekündigte Anerkennung des inexistenten Staates Palästina soll dazu dienen.
Während ihre bisherigen Denkansätze nicht erfolgversprechend sind, hat ihre Appeasementpolitik gegenüber dem terroristischen Revanchismus der palästinensischen Führung ihre Wurzel wohl auch in der Rücksichtnahme auf die Wählerstimmen der muslimischen Neoeuropäer und wird sich in Zukunft erweitert verstärken. Dass ein palästinensischer Staat westlich des Jordans für Israel in der momentanen Situation existenzbedrohend wäre, interessiert da nicht weiter.
Die Historie
Die Osloer Abkommen, unterzeichnet am 13. September 1993, sollten für eine solche Zwei-Staaten-Lösung die Grundlage bilden. Sie sind inzwischen jedoch Makulatur, nicht zuletzt deshalb, weil sie von palästinensischer Seite nicht aufrichtig gemeint waren.
Der palästinensische Terror insbesondere seitens der Hamas verstärkte sich, europäische Unterstützungsgelder versickerten in der korrupten Palästinenserbehörde und Jassir Arafat selbst wies in einem unvorsichtigen Interview im jordanischen TV am 24. Oktober 1993 und einer Rede in der Moschee von Johannesburg am 10. Mai 1994 auf die mit Oslo verfolgte Strategie eines Stufenplans zur Zerstörung Israels hin: Zuerst sollte ein palästinensischer Staat im Westjordanland und im Gazastreifen errichtet werden und dann durch die Durchsetzung des »Rückkehrrechts« im israelischen Kernland eine arabische Bevölkerungsmehrheit erzielt werden, womit sich in der Tat zwei arabische Staaten zu einem Staat Palästina »vom Jordan bis zum Mittelmeer« vereinigen könnten.
Bezüglich des Konzepts einer Zwei-Staaten-Lösung empfiehlt es sich aber, etwas weiter in der Geschichte zurückzublicken.
Auf der Konferenz von Sanremo vom 19. bis zum 26. April 1920, die der Vorbereitung des Friedensvertrags von Sèvres mit der Türkei vom 10. August 1920 diente, wurden französische Mandatsgebiete für den Libanon und Syrien und britische für den Irak und Palästina geschaffen. Palästina sollte in Erfüllung der Balfour-Erklärung von 1917 als jüdische Heimstätte im Rahmen des Völkerbundmandats und damit als Vorstufe der Unabhängigkeit dienen. Gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip »Uti possidetis juris« gelten die Grenzen der Mandatsgebiete auch nach der Erlangung der Unabhängigkeit.
Allerdings wurde der Ostteil des Mandatsgebiets Palästina durch Großbritannien im Jahr 1923 vom kleineren, westlichen Rest abgetrennt, um ein Herrschaftsgebiet für die aus Mekka vertriebene Haschemiten-Dynastie zu schaffen – und dieses Gebiet dann eigentlich völkerrechtswidrig im Jahr 1946 als (Trans-)Jordanien in die Unabhängigkeit entlassen. Am 18. April 1946 gingen mit der Auflösung des Völkerbunds die Mandate und die mit ihnen verbundenen Aufgaben an die Vereinten Nationen über, welche die Nachfolgeorganisation des Völkerbunds darstellen.
Am 29. November 1947 erfolgte die Empfehlung eines von den arabischen Staaten abgelehnten Plans der UN-Generalversammlung zur Teilung des verbliebenen Mandatsgebiets westlich des Jordans in einen jüdischen und ein arabischen Staat. Auf den von Ägypten und Transjordanien im israelischen Unabhängigkeitskrieg besetzten Gebiete im Gazastreifen bzw. im Westjordanland wurde jedoch kein Staat Palästina errichtet.
Nach der Ausrufung des Staates Israels im Jahr 1948 und dann wieder im Sechstagekrieg von 1967 führte das haschemitische (Trans-)Jordanien, das 1952 die eroberten Gebiete westlich des Jordans völkerrechtswidrig anschloss, Angriffe gegen Israel. Beide Kriege hatten jeweils neue Waffenstillstandslinien, aber keine anerkannten Grenzen Israels zur Folge, weswegen der völkerrechtliche Status der von Israel seit 1967 kontrollierten und vorher ägyptisch oder jordanisch besetzten Gebiete auch als umstritten zu gelten hat.
Lösungsmöglichkeit
In den Vereinbarungen von Oslo wurden 1993 schließlich drei Zonen für das Gebiet jenseits der Waffenstillstandslinien von 1948/49 geschaffen. Zone A, die unter gänzlicher Hoheit der palästinensischen Verwaltung steht, Zone B unter palästinensischer Zivil- und israelischer Militärverwaltung und die unter israelischer Verwaltung stehende Zone C, in der sich auch die jüdischen Siedlungen befinden, deren Bewohner dort die Mehrheit der Bevölkerung darstellen. Zone A und B hingegen sind »judenrein«, und der Verkauf von Land und Boden an Juden wird seitens der Palästinenserbehörden gerichtlich geahndet, offiziell kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.
Die Sachlage ist also keinesfalls so eindeutig, wie ständig versichert wird, Israels Siedlungen in Zone C seien per se »illegal«. Umgekehrt ist das Verhalten der Palästinenserbehörden klar von ethnischen und antisemitischen Überlegungen motiviert.
Der als »Deal des Jahrhunderts« bekannt gewordene Friedensplan des damaligen US-Präsidenten Donald Trump aus dem Jahr 2020, der die jüdischen Siedlungen in Zone C an Israel anschließen wollte und im Gegenzug zur kompensatorischen Abtretung von Gebieten des israelischen Kernlands bei Gaza und der arabischen Städte Taibe und Umm al Fahm führen würde, sollte demgemäß noch nicht abgeschrieben werden.
Der einzig mögliche Partner Israels könnte aber – und hier müsste der Trump-Plan abgewandelt werden – nach dem 7. Oktober 2023 weder die korrupte Palästinenserbehörde von Mahmoud Abbas noch die völkermörderische Hamas sein, sondern bestenfalls das jordanische Königshaus mit finanzieller Unterstützung der Golfstaaten. Palästinenser aus Zone A und B sollten demgemäß im jordanischen Parlament vertreten sein, das Gebiet jedoch unter militärischer Kontrolle Israels stehen, das für Sicherheit sorgt. Dies wäre aktuell wohl die einzige Möglichkeit einer Realisierung, allerdings ist fraglich, ob sich das Königshaus Jordaniens auf einen solchen Plan einlassen würde.
Ein palästinensischer Staat westlich des Jordans hingegen wäre nicht lebensfähig und würde wie der Gazastreifen im Jahr 2007, als dort die Hamas die Herrschaft übernahm, rasch unter die Kontrolle von Terroristen geraten. Solch ein Szenario ist für Israel nicht akzeptabel – weniger, weil dieser Terrorstaat dann neben Jordanien schon der zweite arabische Staat auf dem Boden des ehemaligen Mandatsgebiets wäre, sondern, weil er die Vorstufe für einen dritten solchen Staat nach der Zerstörung Israels bilden würde.






